suche "ehrlichen" anwalt !

8. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
meinrecht7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
suche "ehrlichen" anwalt !

Hallo, ich habe eine frage die das verhalten eines anwalts betrifft.: darf ein anwalt seiner klientin anraten (ohne gerichtsbeschluss oder urteil) mir meine tochter 10jahre alt nicht auszuhändigen ?? (es geht nicht um kindesgefährdung,sondern nur um die umgangszeit!!) und hat er die kosten einer umgangsklage zu tragen nachdem der richter in der urzeit kein problem sieht und mir zustimmt? vorab danke für antworen !!


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
es geht nicht um kindesgefährdung,sondern nur um die umgangszeit!!)


Weil du EINMAL zur falschen Uhrzeit eure Tochter abholen wolltest, hat der Gegenanwalt der Kindsmutter geraten, das Kind nicht herauszugeben?
Kaum zu glauben...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 08.05.2011 23:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Anwalt darf raten, was er für richtig hält. Weicht ein Gericht von dem Rat ab, ist der Anwalt nicht in Regress zu nehmen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meinrecht7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, meine exfrau und ich waren nicht das erste mal getrennt und ich hatte die kleine bis sonntags 17.30h, jetzt sollte ich sie um 15.00h nach hause bringen. womit die kleine und ich nicht einverstanden waren da es vorher auch nicht so war und wir auch soviel zeit wie möglich verbringen können.ich habe zugestimmt sie um 17.00h nach hause zu bringen und das getan. mir wurde gesagt, ICH hätte das jugendamt das klären lassen sollen. nachdem mir der umgang verweigert wurde und ich mit dem schriftstück des anwalts mit diesem "rat" zum jugendamt bin, wurde mir dort gesagt: da können wir nix machen, da müssen sie mit ihrer exfrau reden oder zu gericht. hätte sie nicht auch vorab zum jugendamt gehen müssen um das zu klären und was ist denn mit dem recht des kindes auf beide elternteile? das gericht hat für uns den umgang auf !!17.00h!! festgelegt. kurz vor ende der verhandlung hat der anwalt zum richter gesagt: dank ihnen haben wir ja eine gütliche vereinbarung treffen können.

0x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
meinrecht7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich schreibe es mal anders:
ich habe meine tochter um !17.00h! nach hause gebracht.

exfrau wollte das nicht und hat mit anwalt den umgang verhindert.

war mit diesem anwaltsbrief(an sie geschrieben) beim j-amt
(können wir nix machen)

gericht sagt 17.00h ist ok. ihr anwalt sagt 17.00h gute entscheidung.

sie bekommt pkh

ich muss meinen anwalt zahlen da mir pkh versagt wurde, ich hätte zum j-amt gehen sollen, wo ich ja war! sachbearbeiter weis von nix.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort




Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen