taschengeld für kind

10. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
taschengeld für kind

ein vater zahlt kindsunterhalt. die ehefrau gibt dem kind davon nichts ab. gibt es hier eine regel die man anwenden kann.

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lisas
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

die Mutter sorgt aber dafür ,das es dem Kind gutgeht.Es zu essen hat,es ein Dach über dem Kopf hat usw.usw. alles das kostet .

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#2
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

danke! für die stellungnahme einer betroffenen.
ihr hinweis sei gelobt, das war aber nicht meine frage!

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#3
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
es wäre noch wichtig zu wissen,wie alt das kind ist.
Rechtlich ist da sehr wenig zu machen, da das taschengeld nirgendwo festgeschrieben ist.
Wenn es dir möglich ist, gib du dem kind ab und zu ein paar euro.
Es wird dir sicherlich dafür danken.
Ganz nebenbei finde ich es total "bescheiden", wenn eine mutter (vater) den kind überhaupt kein taschengeld gibt.
Gruss.
rogitec

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#4
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

@ lisas
eine Muter kann dazu beitragen, dass das Kind mit seinem eigenen Geld mal umgehen kann. Dann geht es ihm gut. Dieses lernt es aber nur, wenn es Taschengeld bekommt.....

Denk mal nach, ohne Dir persönlich angegriffen zu fühlen

Datoli

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#5
 Von 
Voyager123456
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn Du das Kind sehen kannst . Dann gib es doch einfach Taschengeld. Oder auf ein Konto falls das Kind schon eins hat.

Finde es auch komisch kein Tschengeld. Nicht schön von der km. Aber soll sie doch mit den Geld selig werden und geb den Kind einfach was

Gruß

Voyager

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#6
 Von 
lisas
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Von Interesse

Wie alt ist denn das Kind ?


@Datoli

ich glaube nicht das deine Aussage richtig ist,das das Kind nur den Geldumgang richtig lernen kann,wenn es selber Taschengeld bekommt.
Es gibt sicherlich viele Eltern ,die ihren Kindern kein regelmäßiges Taschengeld geben können.
Und es gibt sicherlich auch Eltern die es nie in Betracht ziehen,Taschengeld zu geben.



...................

Also rechtlich kann man da sicherlich nichts machen,denn Taschengeld ist nicht Pflicht,sondern eine freiwillige Geldzuwendung der Eltern bzw eines Elternteils ganz im eigenen Ermessen.

..............
Das mit dem Konto das find ich,ist eine gute Idee von Voyager.Du kannst es ja immer mit dem Kind gemeinsam auf die Bank bringen.



LG lisa

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

LEIDER hat Lisa recht, denn es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Taschengeld. Es gibt nur Orientierungshilfen.

@Lisa
selbst Jugendämter befürworten Taschengeldzahlungen. Ich finde, dass man seine Kinder durch die Verweigerung zum Teil von seiner Umwelt abschottet. Und diese ist nun mal auch durch Bares geprägt.
Geld und Eigenverantwotung gehören zu unserem täglichen Leben.
Ich finde es schon manchmal peinlich, wie 14jährige um ein bisl Geld bei ihren Eltern betteln und dann auch noch über jeden Cent Rechenschaft ablegen müssen.





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#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo an alle,
noch mal zum Taschengeld eine Frage.
Sollte man denn auch Taschengeld geben, wenn man kein Geld über hat?
Es gibt ja Menschen, die kommen so eben zurecht.
Oder, wie ist es mit Kinder oder Jugendlichen, dir mehr Unsinn im Kopf haben als alles andere, z. B. mal den Eltern zur Hand gehen?
Macht man da Unterschiede?
Denn ein Anspruch auf Taschengeld ist gleich zu setzen mit dem Anspruch auf Unterstützung daheim oder?
Zum Glück liegt das im Ermessen des Verantwortlichen zu entscheiden, wer wieviel bekommt.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#10
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich hädde ma ne Fraache ...

Im Eingangsposting steht, dass die Mutter den Kind nichts vom KU abgibt.
Ich kann daraus aber nicht rauslesen, dass das Kind überhaupt kein Taschengeld bekommt.

Übrigens gebe ich meiner Tochter auch keinen müden Cent vom KU. Wohl aber bekommt sie von mir selbst Taschengeld.

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#11
 Von 
Wölkchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mann sollte schon ab einem bestimten Alter (ab 12 J.) ein Taschengeld geben. Ich finde das Eltern ein gutes Recht haben zu wissen was ihr Kind damit macht. Wenn mann sieht wieviele Kinder sich ihr Taschengeld selbst besorgen, sollte mann schon einen Teil des Kindergeldes für sein Kind übrig haben. Voraus gesetzt mann geht auch arbeiten. Ich will keinen ankreifen, dies ist einfach meine Meinung. Sorry!!!

Wölkchen

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#12
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hi wölkchen,

brauchst Dich net entschuldigen für Deine Meinung!

Ist auch ... egal ob das Kind Taschengeld vom Kindergeld, vom Kindesunterhalt oder vom Einkommen des Vaters oder der Mutter bekommt. Wenn ich oft seh wie "ach so arme" Eltern ihren Kindern kein Tasschengeld geben und dann den ganzen Tag eine Zigarette nach der anderen rauchen oder in der Kneipe wiedermal nen Rausch zusammen bringen-
ES MÜSSEN DOCH keine Umsummen sein, die die Kinder bekommen. Mein Sohn ist 12 und bekommt 15 Euro im Monat. Was sollen die Kinder bitte mit 15 Euro machen??? Wenn es überhöhtes Taschengeld sein sollte, ist selbstverständlich darauf zu achten wohin das Geld geht. Aber um solch eine Situation scheint es hier ja nicht zu gehen.

Datoli

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#13
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

habe da wohl ein schönes Thema getroffen. Also Kind bekommt Taschengeld vom Vater und bestimmt genügend. Dem Kind geht es auch gut, seitens des KU Zahlers!

Geht eigentlich nur darum dass die Mutter den KU dazu heranzieht um sich neue Kleider Sonnenbank u.s.w zu gestatten. Das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders liegen.

Wäre doch ein schöner Zug von der ach so "Guten Mutter" wenn das Geld das im Monat übrig ist (vom KU ) auf ein Konto des Kindes eingezahlt wird dass es mal etwas davon hat?!
Gruß an alle die sich für diesen Beitrag interresieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

Tja VonInteresse,
es gibt solche und solche Eltern. Die einen geben die anderen nehmen. Siehste ja schon hier, dass unterschieden wird welches Geld zum Taschengeld genommen wird.
siehe "keinen müden Cent vom KU"
*kopfschüttel*
so nach den Motto- heute gibt es Linsen vom Vater gezahlt und heute gibt es Rouladen von der Mutter gezahlt.

oh Gott

und das alles zum Wohle des Kindes

Datoli

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#15
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

...und nach dem solarium rennt madame
zum anwalt und will mehr unterhalt, weil sie mit der kohle nicht klar kommt.
"Der alte macht ja was nebenbei - könnte ich ja bestimmt was von abhaben".
Lieber selbst mal in die hände spucken und dem kind mal was gutes tun, find ich.
Gruss.
rogitec

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#16
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#17
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Lieber Kanalmeister,
ganz einfach: es sind 2 verschiedene Konten (grins).
Und siehe mal bitte weiter oben (n i c h t dein Posting): ich wusste, dass ich wieder irgend einem auf den Fuss trete. Aber in dem Fall ist es mir völlig egal.

Es ist auch deswegen so: der Vater zahlt den KU (absolutes Minimun) und sonst nichts! Auch seit über einem Jahr nichts zum Geburtstag, zu Weihnachten usw. Dieses kauft ihre "Stiefmutter" von ihrem Haushaltsgeld, die Gute, damit das Kind da wenigstens etwas hat. D i e beiden mögen sich nämlich.


An alle anderen: bevor ich wieder als gierig und geizig und was weiss ich was bezeichnet werde: Von KU geht ein Teil in eine Ausbildungsversicherung, ein Teil in Lebens- und Unfallversicherung für das Kind, der Rest geht in Sachen wie Schule, Kleidung usw.

Vielleicht fühlt sich dadurch ja auch wieder jemand in seiner Meinung beleidigt. Aber das ist mir wirklich ...egal

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#19
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Lieber Kanalmeister,
lach! g*g*g*g

Nein, a weng mehr zahlt er schon. Aber absolut keinerlei freiwilige Leistungen darüber hinaus, weder pekuniär oder wie auch immer.

Meldet sich einmal im Jahr usw.

Wenn ihre Halbbrüder nicht wären .... und ihre "Stiefmutter", die sie ziemlich gern hat ... mein Kind meldet sich bei denen erheblich öfter.


Davon ab: was macht das liebe Kind mit dem Taschengeld? Steckt es in die Sparbüchse und Mutter zahlt ....

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#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#21
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Freilich: a richtich echter Frranngge aus der Mitte!
Gut erkannt, Hut ab!

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#22
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#23
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Also, liebe Leutz!
Mit Verlaub..... so eine bekl****** Diskussion!
Bedeutet also: Mutter darf sich keine neuen Kleider mehr leisten, ohne vorher nachzuweisen, dass der KU für Schnitzel, Gurken ,Tomaten und Schuhe für das berechtigte Kind draufgegangen sind?
Jut, jut.... ich werd also künftig ein Extra-Konto aufmachen und ein Haushaltsbuch führen, was von wem gezahlt wurde !!
Schnitzel von Papa, Schulheft von Mama.... ups, nun muss ich auf Papas Konto ja noch 2, 50 EU von meinem Konto überweisen !! Nun hab ich aber die teuren Schuhe für den Sohn bezahlt. Muss ich also von Papas Konto widerum 29 EU abbuchen.
Und was iss jetzt..... Kindesunterhalt hat diesen Monat nicht gereicht, da Kind n Wachstumssprung gemacht hat und komplett neue Klamotten brauchte und obendrauf kam noch ne Klassenfahrt. Naja, macht nüscht.... ich hab von vorletztem Monat auf Papas Konto noch 20 EU übrig, die ich ihm verschwiegen hab. Davon kann ich n Teil tilgen. Aber wie verrechne ich jetzt den Rest? Muss ich wohl nächsten Monat weniger Fleisch für das Kind kaufen, damit die Konten wieder ausgeglichen sind.... *grübel*
Also bei aller Liebe...... Mindestunterhalt wird gezahlt und davon werden Miete, Nebenkosten, Verpflegung, Klamotten, Kino , Ausflüge usw..... gezahlt.
Natürlich sollte auch Taschengeld gezahlt werden, aber das ist wieder eine andere Sache.
Ob der " Mindestunterhalt " in deinem Falle zu hoch ist, ist auch ne andere Sache. Es steht immer wieder die Frage im Raum, wieviel ein Kind WIRKLICH braucht. Dies ist aber mit Sicherheit auch vom Einzelfall abhängig.
Deshalb aber jetzt zu behaupten, die KM gibt dem Kind nichts ab, ist doch vollkommener Blödsinn. Sie gibt ihm ein Dach über dem Kopf ( vielleicht sogar ein eigenes Zimmer ), sie gibt ihm zu Essen, zu Trinken, sie ermöglicht Klassenfahrten, Klamottenkauf usw.... DAS soll von dem Unterhalt auch gezahlt werden. Nirgendwo steht geschrieben, dass sie dem Kind die Hälfte des KU`s auf ein Konto zahlen soll/muss.
Auch denke ich, dass es n bissel viel verlangt wäre, ein Haushaltsbuch über meine Hose - Deine Hose zu schreiben. Warum darf deine Exfrau sich kein neues Kleid kaufen? Warum darf sie nicht ins Sonnenstudio gehen?
Darf sie sich jetzt - weil du Kindesunterhalt zahlst - gar nichts mehr kaufen ? Irgendwoher wird sie doch schließlich auch Einkommen / staatliche Hilfen beziehen !!? Und damit kann sie doch wohl machen, was sie will ??
Läuft dein Kind in Lumpen durch die Gegend? Bekommt es nichts zu Essen? Lebt sie im Luxus und lässt das Kind hungern oder nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen. Fehlt es dem Kind an irgendetwas?
Was erwartest du von deiner Ex? Dass sie genau auflistet, wohin dein Geld fließt??????

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#24
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Warum so zornig, liebe Teufelin? Der eine machts so, die andere anders.

Du musst aber auch bedenken, dass manche Väterchen und Mütterchen so was von fieselig sind! Da wenn ein Cent nicht für den Unterhalt des Kindes genutzt wird! Um Gottes Willen!

Ich habe dem Vater meiner Tochter auch einmal erklärt, dass meine Eigentumswohnung ausschließlich vom KU bezahlt wird. Da musste er dann doch lachen.

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#25
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Oooooch, die Teufelin iss nich zornig, sie überlegt doch nur, ob sie jetzt ein Haushaltsbuch anlegen sollte. Das Dumme ist nur: Ich muss ja auch genau drauf schauen, was die Kids wirklich von dem Gekauften aufessen. Wenn ich dann was wegschmeisse..... wie wird das verbucht ? Unter " Verluste " ? Und wer zahlt die? Finanzamt ? Vater ? Oder hab ich damit einen Fehler gemacht, weil ich eine Tomate zuviel eingekauft hab?? *grübel*

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#26
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

.... und du muss bedenken, da lernst du gleich das *Haushalten* und Sparen *gg*

Braucht ER vielleicht weniger Unterhalt zahlen ... Weiß man's?

Und wenn du Verlust machst: Tja, aus Fehlern lernt frau! Da musst du selbst aufkommen!

Oh, wie klug und weise doch alles bereitet ist !!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo kanalmeister,

is ja super die Buchführung zu übernehmen...
ich denk die Anna is da scho fit- aber bei anderen wirds schwierig- wie willst den Verlust von neutralen Verhalten verbuchen? Im Soll - im Haben??? und wo schließt dieses Konto ab?

Im Soll oder im Haben des Kindeswohles??

Schöne Grüße aus der Buchführung,

Datoli

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