titel vom jugendamt

16. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
hitmen719
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
titel vom jugendamt

hallo,
ich war bis 20.08.07 arbeitslos. konnte also den unterhalt für meinen sohn(3,5 jahre) nicht bezahlen. habe dann im oktober das erste mal wieder den vollen unterhalt bezahlt. jetzt bekam ich ein schreiben vom jugendamt. die kindesmutter hätte die beistandschaft beendet. ich sollte keinen unterhalt mehr an das jugendamt bezahlen.,
der sachbearbeiter vom jugendamt hat mir auch gesagt das er der mutter den "titel" gegeben hat.
was kann die mutter damit anfangen?
kann sie kontopfändung/lohnpfändung betreiben?
wenn ja in welcher höhe kann sie den lohn pfänden lassen( ich verdiene 980 euro netto)
was kann sie sonst noch alles mit dem titel anfangen?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

wenn die Mutter die Beistandschaft beendet hat, dann heißt das, dass sie von nun an die Unterhaltsangelegenheiten wieder in die eigenen Hände nehmen will. Wer weiß, was die Kindesmutter zu diesem Schritt veranlasst hat. Vielleicht meint sie, nun mehr Geld aus dir herausquetschen zu können. Und das könnte sie durchaus erreichen.

Mit einem Titel kann dich die Kindesmutter pfänden lassen. Die Pfändungsfreigrenzen liegen unterhalb der unterhaltsrechtlichen Freibeträge. Und deshalb könnte sie dein Konto pfänden lassen. Oder sie könnte bei deinem Arbeitgeber eine Gehaltspfändung erwirken. Das sehen Arbeitgeber übrigens gar nicht gern, weil das ziemlichen Aufwand verursacht. Oft ist dann der Job schneller wieder weg, als es allen Beteiligten lieb sein kann!

Ich denke schon, dass du in ziemlichen Schwierigkeiten bist. Aber dein Posting klingt nicht nach einem hartnäckigen Unterhaltsverweigerer. Deshalb möchte ich dir vielleicht doch ein paar Dinge zum Nachdenken mit auf den Weg geben:

Ein Kind kostet Geld. Und Armut tut unendlich weh, gerade im Kindesalter. Es ist dein Kind - willst du, dass es eines Tages zu Recht erzählt bekommt, dass du deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen bist?

Du bist nun einmal der leibliche Vater. Und da musst du notfalls auch einen zweiten Job am Wochenende aufnehmen, um deinen Verpflichtungen nachzukommen. So hart das auch klingen mag. Aber so ist das nun mal.

Andererseits hast du ein Recht auf Umgang mit deinem Kind. Sieh zu, dass du deinen Sohn regelmäßig sehen kannst. Damit er dich kennen lernt und lieben kann! Das ist es, was wirklich zählt. Denn eines Tages wird er dich zur Rechenschaft ziehen. Und dann solltest du ihm in die Augen blicken können ...

Grüße









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#2
 Von 
hitmen719
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich verdiene 980 euro netto. wieviel kann mir denn davon gepfändet werden.
ich möchte ja bezahlen. und habe diesen monat auch schon 125 euro dem jugendamt überwiesen. und bin auch gewillt die restlichen 75 euro zu bezahlen. weiß aber nicht wohin da ich mit der kindesmutter nicht mehr rede.
meinen arbeitgeber habe ich schon auf alles vorbereitet. sollte er mich rauswerfen dann kann ich NICHTS mehr bezahlen.

mit allem anderen hast du natürlich recht. aber ich darf das kind nicht sehen. die mutter benutzt den jungen als spielball

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

also wenn wirklich eine Pfändung versucht werden sollte, dann empfehle ich dir dich SOFORT an eine Schuldnerberatung zu wenden! Die werden dir dann behilflich sein, die notwendigen Freibeträge geltend zu machen. Zumindest die regelmäßigen Zahlungen wie Miete und Umlagen, sowie die Lebenshaltung müssen gesichert bleiben. Es gelten allerdings sehr knappe Fristen für die Geltendmachung. Deshalb solltest du dich vielleicht besser schon jetzt darauf vorbereiten und vorab Kontakte aufnehmen. Wenn du das gut vorbereitest, dann wird das Ganze bei deinem geringen Einkommen schon nicht so tragisch werden.

quote:
aber ich darf das kind nicht sehen. die mutter benutzt den jungen als spielball


Das rundet mein Bild von diesem Fall ab! Das Kind als unterhaltsbeschaffendes Mittel zum Zweck. Hier solltest du DEINE Rechte und die deines KINDES geltend machen!

Dein Sohn und du haben eine ANRECHT auf ungestörten Umgang miteinander. Oft missbrauchen Mütter die Kinder als Faustpfand und rauben den Kindern ihren Vater. Das sollst und darfst du dir im Interesse deines Kindes nicht gefallen lassen.

Wende dich an das Jugendamt, sprich mit denen über die Sachlage und verlange, dass eine funktionierende Umgangsregelung getroffen wird. Das Kind solltest du in diesem Alter wenigsten jedes Wochenende an einem Tag sehen dürfen!

Wenn das nicht funktioniert, dann solltest du dieses Recht umgehend einklagen. Dazu gehst du zum zuständigen Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein. Das kostet 10 EUR. Damit kannst du dann bei einem Anwalt deiner Wahl eine kostenlose Erstberatung erhalten. Der Anwalt wird dein Anliegen prüfen und dann vermutlich Prozesskostenhilfe beantragen. Damit kannst du kostenfrei eine Klage auf Festlegung des Umgangsrechts führen. Diese Regelung sollte man strafbewehren lassen, das heißt, wenn die Kindesmutter dagegen verstößt wird Zwangsgeld angedroht und dann auch verhängt. Das motiviert zur Einhaltung der Besuchsregelung.

Die Zeit arbeitet leider für die Kindesmutter! Deshalb solltest du umgehend handeln. Denn wenn erst einmal der Kontakt zum Kind abgebrochen ist, dann ist es sehr schwer, den unter diesen Umständen wieder herzustellen!

Du hast viel Ärger am Hals! Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deinem schwierigen Weg!

Grüße



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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#4
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Einer Pfändung bei der Bank kannst du locker zuvor kommen.
Geh hin und hole die Kohle restlos sobald dein Arbeitgeber überweist.
Das Geld kann von deiner Bank frühestens 7 Tage nach Eingang gepfändet werden, trotzdem sicherheithalber sofort abheben.
Dein Kumpel soll von seinem Konto deine laufenden Kosten abbuchen/überweisen lassen und du gibst ihm das Geld dann monatlich in bar.
Den Dispokredit auf deinem Konto setzt du auf NULL.

Wen sie dann bei deinem Arbeitgeber pfänden will, mach ihr halt klar, dass es dann gar nichts mehr gibt.
Weil erdich dann schmeißt.
Die überlegt sich das dann schon zweimal.
Nicht unterkriegen lassen, auch wenn ein Kind als Geisel benutzt wird.
Du bist genauso ein Mensch und du mußt auch leben, BASTA !

Gruss
leinad

-- Editiert von leinad am 16.11.2007 23:53:47

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#5
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ansonsten schau mal hier rein.
http://www.trennungsfaq.de/forum/index.php?sid=

In dem Forum hier, kriegste als Mann von den Frauenverstehern nur Gewissensbisse gemacht.

Gruss
leinad

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