meine tochter hat ihre ausbildung mit weiterbildung von uns bezahlt bekommen ,bin seit 18 j geschieden .tochter letztes jahr von gericht wiedergesehen sonst keinen kontakt .nun haben wir post bekommen von ihr sie möchte eine neue ausbildung machen will hebamme werden kann vielleicht im jahr 2009eine schule besuchen
schreibt sie würde keine anstellung finden hat kinderpflegerin mit weiterbildung zum sosialasstentin gemacht ,nur weil sie keine kohle mehr bekommt hat sie persönlich grschrieben sonst wäre nur post vom anwalt gekommen .meine frage ? muss ich den tietel von ju ändern lassen oder hat sich das so erledigt ? gruss hennry
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tochter mit ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Hennry...........Für eine Zweitausbildung musst du keinen Unterhalt zahlen, wenn dem Kind eine Berufsausbildung zuteil geworden ist.
Und da sie auch schon eine Weiterbildung gemacht hat ,sehe ich das jedenfalls nicht so das du weiter zahlen mußt.
Grundsätzlich müssen die Eltern die Lebenshaltung nur bis zum Ende der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung tragen (BGB § 1610 Abs. 2
).
Das volljährige (nicht erwerbsunfähige) Kind, dass sich nicht (mehr) in einer Ausbildung befindet, ist für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich.
Unterhalt ist grundsätzlich nur bei Bedürftigkei zu zahlen. Außerhalb einer Ausbildung besteht nur in engen Grenzen ein Unterhaltsanspruch, da das volljährige Kind zunächst jede Arbeit annehmen muss, um den eigenen Unterhalt zu sichern.
Mfg Ostseeperle
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