trennung mit rosenkrieg ?!

23. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
trennung mit rosenkrieg ?!

hallo zusammen

also ich habe ein recht großes problem. Meine lebensgefährtin und ich haben uns getrennt, wir haben ein gemeinsames kind(11 monate), das leider sehr krank ist. Nun haben wir beide richtig knatsch.

ich darf seit wochen das kind nicht mehr sehen und auch so verweigert sie mir jede auskunft zum kind.

jetzt bin ich kein mensch der gleich zum anwalt rennt und hab mehrfach versucht mit ihr und auch mit dem jugendamt zu reden. leider ohne erfolg. Das jugendamt sagt sogar das sie nicht wollen würden das ich mein kind alle 2 wochen zu mir nehmen würde. Da ich ja von der medizinischen versorgung keine ahnung hätte.

Ich habe mich aber 5 monate tag und nacht um dieses kind gekümmert ihr die medikamente gegeben usw. und jetzt soll ich es nicht mal bei mir haben dürfen ?

ich hab alles mitgemacht reanimationskurs usw. alles was die mutter auch hat.

aber um mal auf den punkt zu kommen. meint ihr es besteht die möglichkeit das gerichtlich zugesprochen zu bekommen ? ich will nicht das sorgerecht oder sonst was ich will nur mein kind sehen und auch mal länger als nur 2 stunden in der woche.

ich befürchte allerdings das der richter nach dem handelt was das jugendamt sagt und das sieht ja leider nicht gut aus. zumal ich glaube das dieses jugendamt nichts sehen will... ich habe mehrfach sachen genannt die mich einfach unruhig und besorgt machen. so erzählte mir die mutter z.b. bei einem telefonat das sie das kind mit dem hinterkopf aufs kopfkissen drückte weil sie einfach nicht mehr weiter wusste und das kind so beruhigen wollte. die reaktion des jugendamts fand ich schon fast schockieren. sie sagten zu mir das es ja durchaus von einem arzt so angeordnet sein kann und das ich mir da mal keine sorgen machen sollte. sie könne keine kindeswohlgefährdung erkennen.


lange rede kurzer sinn ...

ich möchte mein kind gerne alle 2 wochen sehen und auch über das wochenende bei mir haben wenn das möglich ist. und dazu hätte ich gerne wenn es euch denn möglich ist ein paar tipps.

vielen dank

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

hat denn das JA Vorbehalte wegen der schweren Körperverletzung die bei der Trennung entstand, aus Deinem Thread im Strafrecht?

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

nein... das war niemals thema die anzeige gegen mich wurde auch eingestellt. ich habe von ihr ja damals mehrere anzeigen bekommen. u.a. illegaler anbau von btm... was völliger blödsinn war.

das jugendamt will es einfach nicht wegen der herzkrankheit der kleinen und weil sie meinen das ich nicht dazu in der lage wäre das kind im notfall zu versorgen.

aber wie gesagt ich bin mindestens genau so gut informiert wie die mutter wenn nicht sogar noch besser.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Entschuldigung, es war tatsächlich nicht schwere sondern Gefährliche Körperverletzung.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also, ich hab jetzt keine Lust den anderen Thread heraus zu kramen. Bleiben wir also bei deiner Fragestellung.

Ihr seid zwar nicht verheiratet. Trotzdem ist das DEIN Kind, genauso wie es das Kind deiner Lebensgefährtin ist.

Und deshalb hat das Kind ein Anrecht auf Umgang mit seinem Vater, ebenso wie du ein Anrecht auf Umgang mit dem Kind hast.

Die Tatsache, dass das Kind einen Herzfehler hat, spielt dabei keine Rolle. Positiv ist zu werten, dass du dir die entsprechenden medizinischen Kenntnisse angeeignet hast.

Dass das Jugendamt dir nicht "gewogen" ist, das ist schade. Denn die Leute werden vor Gericht gehört. Aber entscheiden tun sie nix. Das tut allein der Richter / die Richterin.

Und deshalb würde ich dir empfehlen, umgehend einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren und Klage auf Regelung des Umgangs einzureichen. Alle 14 Tage übers Wochenende ... anteilig an den hohen Festtagen (Ostern, Weihnachten) ... und anteilig an den Ferien. Das ist üblicherweise das, was man da vereinbart.

Du solltest darauf achten, dass die Umgangsregelung STRAFBEWEHRT wird, dass Verstöße gegen die Regelung also mit Zwangsgeld geahndet werden können. Dann klappt das mit der Einhaltung der Umgangsregelung auch meist. *grins*

Ich kann dir nur empfehlen, dass du dir hier nicht den Schneid abkaufen lässt! Wenn erst einmal der Kontakt zum Kind abgerissen ist, dann ist es sehr schwer wieder einen Neuanfang zu finden, vor allem, wenn die Kindesmutter indoktriniert und intrigiert ...

Kein leichter Weg! Keine einfachen Lösungen! Und ohne gerichtliche Lösung wird es m.E. an dieser Front keinen Frieden geben. Aber wenn dir dein Kind lieb ist, dann lohnt sich die Mühe ... und gute Chancen hast du allemal ...

-- Editiert am 23.04.2011 16:36

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Achtung, bei so kleinen Kindern wird häufig anders entschieden. Öfter und dafür kürzer. Aber eines ist ganz klar: Du brauchst sofort einen Anwalt. Denn Euer Kind darf Dich nicht vergessen, das ist jetzt erst einmal ganz wichtig. Und - Du solltest für den Notfall, wenn sich das Kind bei Dir aufhält, schon dem Gericht einen schlüssigen Plan unterbreiten. So mit Arzt, welches Krankenhaus u.s.w. Einfach zeigen, dass Du umsichtig und kompetent bist.

Dann dürfte es vom Grundsatz her keine Bedenken gegen Umgang geben. Geht dann nur doch um die Ausgestaltung.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

super =) das ist die antwort die ich mir erhoft habe.

das jugendamt wollte ja auch einen umgang aber halt nur alle 2 wochen für einige stunden in der wohnung der mutter.

Dank eurer antworten werde ich jetzt aber am dienstag sofort einen anwalt aufsuchen und mich beraten lassen was wir dann wie wo machen können.

was mich am meisten schockiert ist die reakion des jugenamts auf meinen hinweis das sie überfordert ist und halt wie schon geschrieben das kind mit dem kopf aufs kissen drückt oder aber das kind alleine im schlafzimmer schreien lässt und im wohnzimmer weiterschläft ... sowas ist für mich unverantwortlich aber interessiert hat es das JA herzlich wenig

aber das ist ja nebensache hauptsache ich seh meine kleine schnell wieder

vielen dank nochmal jetzt ist mein wochenende gerettet =)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das Jugendamt ist nicht immer "das Gelbe vom Ei." Auch die Gerichte wissen das und entscheiden häufig anders als die Jugendämter sich das vorstellen. Alle 14 Tage ein paar Stunden, das ist entschieden zu wenig. Alle paar Tage einige Stunden (bei dem schönen Wetter draußen, ohne Mutter) das wäre ein guter Einstieg. Dann langsam aufbauen, also die Zeiten ausdehnen, dafür evtl. etwas seltener, und dann ist man irgendwann bei Übernachtungen angelangt. Das würde ich als sinnvoll empfinden.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

mhh ... vielleicht noch ein Rat ...

Die Sache mit dem Kissen und der Überforderung der Mutter solltest du vielleicht nicht so in den Vordergrund stellen. Wenn man da keine hieb- und stichfesten Beweise hat, kommt leicht der Beigeschack auf, dass man die Kindesmutter schlecht machen will. Am besten lässt du das erst mal außen vor ...

Das Argument muss sein, dass du den Umgang mit deinem Kind wahrnehmen willst und dass dies im Interesse des Kindes liegt. Weil Kinder zu einem gesunden Heranwachsen Mutter UND Vater brauchen.

Stell dich als engagierten Vater dar! Und nicht als mäkelnder Ex! Das Familiengericht wird nämlich die Interessen des KINDES in den Vordergrund stellen, die Befindllichkeiten der Erwachsenen sind da eher zweitrangig ... und an dieser Maxime solltest du deine Strategie ausrichten ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo zusammen

erstmal danke für die antworten.
hab heute neue infos bekommen und mir wurde gesagt das ich mein kind einmal die woche beim jugendamt sehen kann. Das problem was ich darin sehe ist das ich jeden tag bis mindestens 16 uhr am arbeiten bin somit also nicht vor 17 uhr beim JA sein kann.

Kann sie damit durchkommen ? ich mein ich hab doch ein recht darauf zeit mit meiner tochter zu verbringen und das nicht nur stundenweise sondern auch mal länger oder etwa nicht ?

ich mein ich hab in letzter zeit einige fehler gemacht die mir wahrscheinlich auch zum verhängnis werden könnten. Ich habe sie dauerhaft versucht per sms und telefon zu kontaktieren weil ich einfach wissen wollte was das ganze soll.

sie wollte mich anzeigen und richterliche verfügungen erwirken usw... find ich ehrlich gesagt lächerlich aber egal zurück zum eigentlichen.

ich habe doch ein recht darauf mein kind das am 30.5 1 jahr alt wird auch mal einen ganzen tag zu sehen und mit ihr meine verwandten z.b. die oma oder den opa zu besuchen. es muss doch möglich sein auch mal alleine zeit mit meiner tochter zu verbringen ?

ich mein ich hab doch auch ein recht darauf und nicht nur sie ?

bringt es mir was wenn ich mich morgens mal bei ihr blicken lassen würde und dokumentieren würde das sie das kind alleine im wohnzimmer lässt wärend sie weiter schläft ? ich mein das ist ja auch unverantwortlich aber bisher kann ich sowas nicht nachweisen.


ich danke schonmal für die antworten und wenns etwas wirr geschrieben ist entschuldigt ich bin gerade aufgeregt !!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hallo Piko,

in erster Linie hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Das Kindeswohl steht - berechtigterweise - immer im Vordergrund (oder sollte es zumindest).

Das, was du evt. vor hast zeigt lediglich, dass ihr als Eltern nicht mal ansatzweise in der Lage seid, gemeinsam im Interesse des Kindes zu handeln.

Was denkst du, wirst du mit solchen Aktionen erreichen? Und worum geht es dir eigentlich? Einmal sagst du, du möchtest nur dein Kind sehen, dann zählst du hier diverse Fakten auf, die zeigen, dass die Mutter nicht verantwortlich für das Kind sorgen kann oder überfordert ist.



-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo, ich habe mein kind nun mehrere wochen nicht mehr gesehen und lediglich via telefon sachen von ihr über das kind erfahren ... u.a. das mit dem kissen oder das sie das kind unbeaufsichtigt lässt. in erster linie will ich mein kind sehen, aber ich habe langsam die befürchtung das es meinem kind bei ihr nicht gut geht bzw es nicht das bekommt was es benötigt ... aber das ist im moment nicht die erste geige ... ich will erstmal zusehen das ich mein kind regelmäßig sehe. und wenn ich dann sehe das es ihr nicht gut geht unternehme ich weiteres ... aber erstmal will ich sie sehen, das verweigert sie mir ja z.zt. komplett

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Piko hallo,
hast du einen Anwalt zur Hand?
Also, das Jugendamt ist ein Pflichtprogramm, denk über die tiefgründigen Fragen nicht nach.

Nimm es nicht persönlich, die wissen nichts anders zu tun.
Die haben eine Aktenlage und eine Meinung und eine Aura und eine Nummer, dass war es schon.

In meinen heißen Zeiten als böse Stiefmutter habe ich nur den hellen Wahnsinn mit dem Jugendamt erlebt.

Wenn ich nicht so fit in der Psyche gewesen wäre, wäre ich schon in der Klapsmühle.

Also, entspann dich.

Was ist mit der Familie rund herum, wer ist da, wer hat Kontakt usw.

Gibt es noch einen anderen Thread von dir, dann schreibe was rein, damit kommt er wieder auf Anfang und wir fummeln uns da durch.

Sollen wir das so machen?

Wenn es Kontakte geben soll, bei der Mutter in der Wohnung, dann nimm die doch erst mal an. Einigt euch auf die Zeit, und sprecht ab, wie sich das dann weiter entwickeln sollte?

Schreibe dir alles auf und nehme deinen Kram selber in die Hand. Sobald der Mensch was aufschreibt, schafft er Platz im Kopf für neue Themen und die werden kommen.

Bis dahin.

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

hey anni danke für die antwort ;)

es soll ja keinen kontakt in ihrer wohnunge geben sondern im gebäude des jugendamtes ... ich kann mich da dann ne stunde mit ihr in nen raum hocken und sie angucken und bespaßen.

das mit dem aufschreiben ist ne gute idee und das werd ich auch auf jedenfall machen. denn im kopf hab ich im moment sehr viel.

jaja das blöde jugendamt ^^ die gehen mir irgendwie nur noch auf den sack ... sagen mir sie kontaktieren mich und hören tu ich nichts. aber gut liegt vielleicht daran das es nen amt ist :-D
familie bei ihr ? hmm die mutter mit ihrem freund und ihre oma mehr hat sie nicht wirklich. und alle 3 geben gerne finanzspritzen und reden ihr nach dem mund wenns drauf ankommt. das musste ich leider schon erfahren.

zur hand hab ich den anwalt auch noch nicht aber ich bin dabei mir einen zu suchen ... hier aufm land is das ma garnicht so einfach ^^ aber ich denke das ich montag oder dienstag bei einem sitzen werd.

achso und was meinste mit anderen themen von mir ? es gibt im forum noch ein thread aber der is über nen jahr alt und es geht um ne anzeige gegen mich ^^ hat also wenig bis garnichts mit der sache jetzt zu tun.

lange rede kurzer sinn

ich wünsche einen schönen abend

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Piko hallo,
wusste nicht, dass der andere Thread ein anderes Thema ist.
Achso, du kannst im Amt dann dein Kind sehen, ok, wieso nicht. Dann kannst du gleich zeigen, was für ein genialer Vater du bist.

Aber wieso im Amt? Das ist ja nicht der Noramlfall, wenn man von normal überhaupt noch sprechen kann.
Hast du Kontakt zur Familie, eventuell ist da jemand bei der dir auch mal zur Seite steht.

Schreibe dir auch die Fragen auf, die sich so ergeben, schön mit Datum dabei usw.
Damit zeigst du, dass dir dein Anliegen ernst ist.
Die sehen das so im Amt.

Suche dir in Ruhe einen Anwalt und erfrage direkt die Kosten, es gibt verschiedene Preisklassen beim Anwalt;)

Und noch besser wäre, wenn du jemanden hättest der dich begleiten würde.
Wünsche dir auch einen schönen Abend:)

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
ich kann mich da dann ne stunde mit ihr in nen raum hocken und sie angucken und bespaßen.


Ein bissel beratungsresistent bist du schon. Sei froh, wenn dir diese Möglichkeit geboten wird! Denn andere Väter sehen ihre Kinder ÜBERHAUPT nicht.

Es geht darum, ob der Kontakt zwischen dir und deinem Kind für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Wenn dir also an deinem Kind etwas liegt, dann nimm JEDE aber auch JEDE Gelegenheit wahr, dies nachzuweisen und das Besuchsrecht auszuweiten.

Da hast bereits jede Menge Blödsinn gemacht. Die Sache mit dem "Telefonterror" war keine gute Idee. Obwohl ich dich da gut verstehen und deine Motive nachvollziehen kann. Trotzdem lieferst du der Kindesmutter Munition frei Haus um dich fertig zu machen. Willst du daraus jetzt was lernen oder nicht?

quote:
das blöde jugendamt


Na, wer hat denn auch gesagt, dass das Jugendamt DEINE Interessen vertritt. Jetzt akzeptiere mal, dass diese Behörde ein gewichtiges Wort in Sachen Umgang mitzureden hat. Wenn du dich mit denen anlegst, dann wirst du es sehr schwer haben ... weil die Leute in allen Belangen des Kindes vor Gericht gehört werden. So sind die Verhältnisse. Die magst du lieben oder hassen. Nur ÄNDERN wirst du sie nicht. Willst du das jetzt lernen und einsehen? Es wäre besser besser für dich ...

Und vergiss endgültig die Idee, der Mutter etwas anzukreiden. So berechtigt das auch sein mag. Du wirst damit vor Gericht scheitern! So sicher wie das "amen" in der Kirche! Klar, musst du mir nicht glauben ... renn dir halt den Schädel ein!

Was hab ich dir gesagt? Du wirst erfolgreich sein, wenn du konsequent und KLUG vorgehst. Wenn du deinen Emotionen freien Lauf lässt, dann geht es dir zwar kurzfristig besser aber langfristig wirst du Schiffbruch erleiden. Wie tausende anderer Väter vor dir, die irgendwann ihre Kinder nie mehr wiedergesehen haben!

Ich sag es dir nochmal: Das Eis auf dem du dich bewegst ist dünn und brüchig ... dünn ... und brüchig ...

Zeit zum Nachdenken ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen