trennung von meiner frau

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
horst hilbrecht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
trennung von meiner frau

Guten Abend alle zusamen und ein gutes neues Jahr!Ich habe eine Frage.Wenn wir uns getrent haben was ist mit dem kinderfreibetrag bei der Steuer ich versorge die Kinder.Ist der Betrag weg ,oder wie ist das.Danke in voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
horst hilbrecht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag ich danke für die Infos.Damit kann ich erste mal was anfangen Ich habe 3Kinder wo ich Kindergeld bekomme.Zwei sind in der Ausbildung und einer der ist behindert50% wo er ein lebenlang Kindergeld bekommt er ist 26jahre.Meine Steuerklasse ist die Drei.Mein jahresbruttoeinkommen ist 43170.euro.Ich hoffe ihr könnt damit was Anfängen ich danke im voraus für die Antworten sie sind wie immer hilfreich.Ich habe da noch eine frage wenn ich die Scheidung einreiche was muß ich zuerst machen und beim Anwalt mitbringen.Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
horst hilbrecht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag liebes Thim.Danke für die Infos damit kann ich gut was anfangen.Ich habe den zweiten schritt vor dem ersten gemacht.Eigentlich wollte ich wissen was ich beachten muß im Trennungjahr also was zuerst bis zur Einreichen der Scheidung zu machen ist,also einfach alles was zu beachten ist.Danke im voraus,diese Infos die ich von ihnen bekommen habe, haben mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
horst hilbrecht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebes Tim ich komme mit meiner Frau garnicht mehr im eigenen Haus klar.Habe vor aus dem eigenen Haus auszuziehen Aber da kommen die nächsten propleme.Muß ich den unterhalt für das Haus trotzdem auf kommen zb.Heitzung,Wasser usw.und die Raten für den Baukretid.Denn meine Frau bleibt wohnen und sie hat kein eigenen Verdienst,und was ist wenn sie hartz4.bekommt.Und muß ich für meine Frau Unterhalt zahlen für die Kinder ist klar ich danke schon mal in voraus für die antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Habe vor aus dem eigenen Haus auszuziehen


Davon würde ich abraten ;) Niemals freiwillig den eigenen Grundbesitz aufgeben.

PS: Natürlich muss der Eigentümer weiter für alles aufkommen.

:)

-- Editiert von armesocke am 22.01.2008 21:02:51

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen