trennung/Unterhalt

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Knuspererbse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
trennung/Unterhalt

Hallo

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen ,
ich habe mich im November 2009 von meinem Mann getrennt
und bin in eine eigene Wohnung gezogen und lebe jetzt von ALG 2
,jetzt geht es darum wir haben 3 kinder und wegen dem Unterhalt wollte ich mal Fragen ob wir das auch nur über seinem Anwalt klären können oder auch über das Jugendamt da wir uns noch nicht Scheiden lassen wollen.
da ich ja auf das Geld angewiesen bin wegen dem Amt und vielleicht kann mir jemand sagen ob ich auch noch das recht auf ALG2 habe wenn ich mich noch nicht Scheiden lasse

Danke Knuspererbse

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""

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Der ARGE ist es völlig egal, ob du geschieden ist oder nicht. Hier spielt es lediglich eine Rolle, ob du mit deinem Ehepartner zusammen lebst oder nicht. Entsprechend hast du auch ohne Scheidung einen Anspruch auf ALG II.

Einen Titel für den Unterhaltsanspruch kannst du beim Jugendamt beantragen. Dies muss nicht über das Gericht passieren.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

vorrangig ist aber dein Mann für deinen Unterhalt zuständig.

Bezahlt er noch nicht mal Kindesunterhalt? Warum nicht?
Und die ARGE schluckt das einfach so?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

normalerweise holt sich die Arge die geleisteten Beträge von einem Unterhaltspflichtigen soweit wie möglich zurück.

Der Unterhalt für die Kinder wird auf jeden Fall voll als Einkommen von Dir/Euch (als Bedarfsgemeinschaft) angerechnet. Es empfiehlt sich für Dich, vom Jugendamt einen Unterhaltstitel ausstellen und von Deinem Mann unterschreiben zu lassen.

vg, Disso

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