trennungsunterhalt bei ausbruch aus ehe?

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
autom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
trennungsunterhalt bei ausbruch aus ehe?

Hallo!nach 15 jahren ehe meinte sie mit dem reitlehrer der kinder besser reden zu können.seit 06/03 hat sie ein verhältniss zu ihm.ich bin selbstständig und habe in den letzten jahren sehr gut verdient mit der € umstellung.seit 03/02 läuft esso la la. sie wollte nach den kindern nicht wieder arbeiten,möchte jetzt aber 4600€ trennungsunterhalt und eine neue ausbildung machen.die kinder leben bei mir und haben kaum noch kontakt zur mutter.die große(13) mag mutter nicht,die kleine(12)den reitlehrer nicht.zur zeit habe ich einen vorläufigen gerichtsvergleich der ihr 1000€ im monat zugesteht,bis ein gutachter unsere privatentnahmen aus der firma ermittelt hat .ich hatte bei dieser verhandlung noch keinen anwalt.1000€ habe ich ihr früher für den haushalt usw.als privatentnahme überwiesen .kann sie soviel verlangen?gibt es eine andere berechnungsmetode als die letzten 3 bis 5 jahre der selbstständigkeit?ich habe mit ihr vor ihrem auszug noch eine gütertrennung vereinbart und sie hat ein auto ,eine wohnungseinrichtung und ca. 70000€ mitgenommen.
es ist schon doof wenn mann einmal viel geld verdient hat.
der dorfrichter meinte"sie zahlen nicht nur jetzt sondern auch in zukunft".danach bin ich jetzt zum anwalt gegangen .der mir geraten hat unterhalt für die kinder einzuklagen. sie lehnt den unterhalt für die kinder bis zur klärung des trennungsunterhaltes ab ,da sie keine monatlichen einkünfte hat.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@Hallo autom,
Wenn die Kinder bei Dir leben,muss sie sich doch eine Beschäftigung suchen,um Unterhalt für die Kinder leisten zukönnen.Wird von Unterhaltszahlenden Männern auch erwartet.Sogar noch Nebenjobs um Ihren Verpflichtungen nachzukommen.Wieso sollte es bei Deiner Exfrau denn anders sein?????Ausserdem hat sie doch Ihren Reitlehrer,soll der doch für Ihren Unterhalt aufkommen.Sorry,kann ich nicht glauben,das Du auch noch für Sie zahlen musst......

LG Pushy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Leider ist die Auffassung von Pushy
das, was man gemeinhin als gerecht bezeichnen würde; aber es ist leider nicht
die Rechtsprechung.
Nach einer Trennung ist es einer Ex-Frau in der Regel nicht zuzumuten, sofort zu arbeiten,
einem Mann schon.
Wie es ist, wenn die Kinder beim Mann sind,
weiß ich allerdings nicht.
Die Frage des Reitlehrers stellt sich frühestens nach 2 Jahren, und wenn die Ex abgebrüht genug ist, gibt sie dem Reiter nach 2 Jahren den Laufpass.
Wenn sie es geschickt anstellt, wird am Ende der erwähnte Dorfrichter Recht behalten.
Dringende Empfehlung an Autom:
lieber jetzt "ein paar Euro" in einen wirklich
guten Anwalt investieren, als das ganze Leben horrende Raten zu bezahlen.

Viel Glück
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Und warum ist es der Guten Frau dann nicht zuzumuten arbeiten zugehen,wenn die Kinder schon beim Vater leben????HÄH versteh einer die Gesetze.....Da wir Faulheit dann wieder mal belohnt,ich glaub es nicht!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Achtung, pushy:

das Wort Faulheit in Zusammenhang mit Frauen wird in diesem Forum überhaupt nicht gern gesehen. Da fühlen sich eingie Damen gleich zu einer Nachricht an den Admin herausgefordert.....

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,wieso wird eigentlich immer mit zweierlei Mass gemessen im Familienrecht???Da leben jetzt die Kinder beim Vater und die Mutter braucht keinen KU zahlen,weil es nicht zumutbar ist gleich nach einer Trennung zuarbeiten.will aber dennoch Unterhalt für sich,nun sag blos nicht,das es Ihr Recht ist?????Dann kapier ich wirklich garnichts mehr.Ausserdem ist es in diesem Fall doch dann wirklich so,das die Faulheit der EX mit unterstützt wird,obwohl sie allein ist und dabei bleibe ich!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

nimm dir einen wirklich Guten Anwalt und klag den Unterhalt SCHNELL ein.

Ich habe den Fehler gemacht und bin zu lasch mit meiner Mutter umgesprungen.
Der Anwalt war mies und so hat die sich zigtausend Euro ergaunert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
autom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank erst einmal.
ich bräuchte mal ein OLG Urteil wo einem Vater mit zwei Kindern nicht mehr für die ex aufkommen muß. Zumal sie seit 08/04 arbeiten geht und sie weiterhin trennungsunterhalt bis zum ende des trennungsjahres (10/04) erhält.
einen heißen scheidungsanwalt habe ich schon, aber mein fall ist so selten das es kaum urteile in der richtung gibt.
ich bin für jeden hinweis sehr dankbar.
mit der dorfinstanz habe ich sowieso schon abgeschlossen.aber ich würde dem herrn dorfrichter gerne ein paar urteile auf den tisch legen.
danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen