trennungsunterhalt meines Noch ehemann´s

24. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
trennungsunterhalt meines Noch ehemann´s

hallo und guten abend,

ich bin etwas iritiert und hoffe auf einige antworten von euch
ich lebe im trennungsjahr bevor ich mich scheiden lassen kann, jetzt habe ich aber gehört und auch gelesen das mein mann trennungsunterhalt an mich zahlen muss ich bin ALG2 empfängerin und er hat noch arbeit aber jetzt habe ich gehört da ich einen neuen partner habe mit dem ich zusammenlebe das mein ehemann mir keinen trennungsunterhalt mehr zahlen muss und mein neuer partner für mich aufkommen muss .
ist das richtig so?

wäre dankbar über antworten

gruss zuckermaus

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33 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#2
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo

Es ist fast richtig was Du gehört hast.
Wärst Du ohne Partner und könntest wegen aufrichtiger Gründe nicht arbeiten gehen , Dich nicht selbst versorgen können ( Kinder usw.) würde das Gericht bei der Scheidung Dir einen gewissen Satz an Trennungsunterhalt auf jeden Fall zuweisen.

Jetzt lebst Du schon mit neuem Partner zusammen.
Kommt nun drauf an wie lange schon.
Das Gericht sieht meist 3 Jahre an zu einer befestigten Beziehung und würde Dir keinen Trennungsunterhalt mehr zuweisen lassen.

Ist Eure Beziehung frisch und neu ( was bezweifelt wird, da ihr schon zusammenlebt ) liegt es im Ermessen des Richters, ob er Dir noch Trennungsunterhalt zuweist.

Ich hoffe es ist etwas verständlich geschrieben.
Gruß bantam

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Loddars Schwester

das gilt auch für Trennungsunterhalt, was Bantam geschrieben hat!

Mami 05

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#5
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Loddars Schwester,

hey Moment,

1. Trennungsunterhalt fällt nicht nur im Trennungsjahr an, sondern in den Jahren zw. Trennung und Scheidung.

2. Wenn 2 Eheleute sich trennen, kann zu dem Zeitpunkt ja schon eine längere 'externe' Beziehung einer der beiden Eheleute bestehen, so dass u.U. durchaus ein Wegfall in Frage käme, nämlich wenn die Anzeichen gleich nach der Trennung schon auf gefestigte Beziehung deuten (gemeinsamer Hauskauf, Nachwuchs in Sicht oder anderes)

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#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo, vielen dank für eure antworten
ja ich habe eine tochter, 2 1/2 jahre alt , muss aber dazu sagen dass sie nicht die leibliche tochter meines mannes ist...
ich wohne nun 400 km weit weg von meinem ehemann mit meiner tochter zusammen und wie schon gesagt auch mit meinem neuen lebenspartner ich habe letztes jahr ende november geheiratet und aus privaten extremen fällen die dann vorgefallen sind, habe ich mich getrennt von ihm aber muss durch dieses 1 jahr trennungsjahr bis ich die scheidung dieses jahr einreichen kann..

wie es jetzt mit dem unterhalt aussieht, weis ich nicht ich weis nur das es über meine anwältin läuft, und mein mann mir sagte er habe nun keine arbeit mehr und ich kann von ihm keinen unterhalt erwarten 1. weil er arbeitslos geworden ist 2. weil ich einen neuen partner habe und mit ihm zusammen lebe aber noch nicht lange 2 monate erst...und somit keinen anspruch mehr auf trennungsunterhalt habe..

liebe grüsse
zucki


-- Editiert von zuckermaus223 am 26.01.2006 13:22:20

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#9
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

@ all

Liege ich richtig, dass der KV zuckermaus Unterhalt zahlen muss? Weil das Kind ja erst 2 1/2 Jahre ist und somit der KV für den Betreuungsunterhalt aufkommen muss?

Oh man, der Fall ist wohl kompliziert ...!

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#10
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

So wie es aussieht, könnte dann ja der Vater des Kindes noch für dich unterhaltspflichtig sein, bis es 3 Jahre alt ist.

Ist dein neuer Lebenspartner der Freund aus dem anderen Thread? Und dessen Tochter lebt mit bei euch? Dann kannst Du von deinem Noch-Ehemann wohl schlecht verlangen, dass er Unterhalt dafür zahlt, dass du zwei Kinder betreust, die nicht von ihm sind und aus diesem Grund nicht arbeiten kannst oder willst.

Bei dieser Kurzehe wird nachehelicher Unterhalt wohl erst recht nicht anfallen, selbst wenn er leistungsfähig wäre.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#11
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

ja das ist mein freund, ich lebe mit meiner tochter bei ihm und seinem sohn , aber mein mann ist nicht der leibliche vater meiner tochter, bekomme unterhaltsvorschuss für meine tochter da ihr papa nicht zahlt

er soll ja nicht für meine tochter unterhalt zahlen sondern für mich dieses sogenannte trennungsunterhalt ich denke mal nicht, das dies was mit meiner tochter zu tun hat?
eigentlich wollte ich nur wissen ob ich anspruch drauf habe von meinem ehemann oder nicht ? weil wie gesagt habe einen neuen partner

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#12
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst für Deine Tochter, dann ja wohl, weil Dein Ex nicht zahlungsfähig ist.

Wovon willst Du dann bitte für Dich was holen?

Und ich vermute mal, das man eine Partnerschaft, wo man für 400km weit weg zieht, sehr wohl als gefestigt sehen wird.

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#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Dass er nicht für deine Tochter zahlen soll, ist schon klar, hat ja auch keiner gesagt. Aber er müsste dir eventuell Trennungsunterhalt zahlen, weil du wegen der Kinder nicht arbeiten kannst und das wäre ja ziemlich daneben, oder meinst du nicht auch? Es sind ja schließlich nicht seine Kinder!

Trenn dich also von ihm mit allen Konsequenzen, d.h. verzichte auf den Unterhaltsstreit - du könntest durchaus verlieren.
Er hat weder mit den Kindern was zu tun, noch damit, dass du wegen ihnen nicht arbeiten kannst oder willst!

quote:
ich habe letztes jahr ende november geheiratet ...
...mit ihm zusammen lebe aber noch nicht lange 2 monate erst...


Außerdem bist du ja, wie ich das sehe, umgehend nach der Hochzeit zu deinem Freund gezogen, den du bereits als Lebensgefährten bezeichnest und dir anmaßt, über sein Kind bzw. die Beziehung des Kindes zur Mutter zu urteilen/entscheiden. Entweder ist eure Beziehung schon sehr gefestigt (was dir zwar immer noch nicht dazu das Recht gibt) und besteht dann wohl schon länger oder <img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a050.gif>

Da stellen sich so einige Fragen, und sicherlich nicht nur mir, sondern auch dem Richter.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#14
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Merline
Den Unterhaltsvorschuß bekommt sie für die 2,5 Jahre alte Tochter, die nicht von ihrem Ex ist.
Vom Ex, mit dem sie keine Kinder hat und den sie Ende November geheiratet hat, möchte sie Trennungsunterhalt.
Mit dem neuen Lebensgefährten (der also weder ihr Ex noch der Vater ihres Kindes ist) und seinem Kind lebt sie seit 2 Monaten zusammen.
Alles klaro? ;)

Und außerdem möchte sie nicht, dass das Kind des neuen LG seine Mutter übers Wochenende besucht, siehe: <a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=55440">gemeinsames sorgerecht aber......</a>

Edit: Hab grad gesehen, dass du dort schon warst. ;)

Mir fehlen fast die Worte vor so viel Dreistigkeit!



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-- Editiert von kuschelbaerr am 26.01.2006 14:11:06

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#15
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

naja , wie gesagt wollte mir mal rat von euch einholen und das habe ich hiermit getan denke mir mal dass ich sehen werde wie es weiter geht ..

ja bin nicht am tag der hochzeit weg aber etwas danach und warum? sind private gründe die nicht hier her gehören.
meinen neuen partner und dessen inzwischen ex freundin kenne ich schon länger deshlab weis ich auch wie die situation ist ;)
und ich hänge mich nicht in seine entscheidungen rein, ich gebe ihm nur ratschläge denn wir leben zusammen und wollen nur das beste für seinen sohn das hat nichts damit zu tun das ich dagegen bin nur wie gesagt kenne die situation

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#16
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also Dein Noch Mann ist nicht Vater Deiner Tochter?

Dann muß er Dir auch nichts zahlen. Das ist schon klar.

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#17
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

nein ist er nicht habe ich aber in fast jedem beitrag schon mal geschrieben..

werden wir ja sehen ;)
und wenn nicht mein gott davon stirbt keiner

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

eben....Du hast deswegen ja nicht mehr......wird Dir vom ALG2 ja wieder abgezogen.

Also kann es Dir ja wurscht sein, und die Anwälte werden ja von der allgemeinheit bezahlt.

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#19
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
werden wir ja sehen
und wenn nicht mein gott davon stirbt keiner

na dann sieh mal zu.
Wenn davon keiner stirbt - warum verzichtest du dann nicht gleich auf den rechtsstreit? Weil es dich nichts kostet, wegen PKH? Kann ja der Steuerzahler zahlen, nicht wahr.
Wie wäre es mit einem Job?

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#20
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

wüsste nicht, was das hier zu suchen hat ;)

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#21
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ist doch ganz einfach......hier sind viele Steuerzahler....die die Verschwendung bei solch unsinniger Verfahren einfach nicht verstehen.

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#22
 Von 
guenter37@gmx.net
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja schon....aber Du musst zugeben dass Deine Äusserungen bei vielen hier (mich eingeschlossen) etwas sauer aufstösst.

Nimm`s mir bitte nicht übel - aber im November 2005 heiraten und nun sich scheiden lassen wollen ist....sagen wir mal...."ungewöhnlich" - warum hast Du dann erst geheiratet ??? *ziemlich verständnislos kopfschüttel*


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#23
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na Guenter....erscheint doch logisch.....um Trennungsunterhalt kassieren zu können;)

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#24
 Von 
guenter37@gmx.net
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Na aber bei 2 Monaten Ehe kann das nicht allzu viel sein, oder ?? ;)

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#25
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

hat ja nichts damit zu tun ob wir nur 2 monate verheiratet sind oder nicht wir sind 1 ganzes jahr verheiratet -nur mal zu erinnerung-
und selbst in der trennungszeit bis zur scheidung hin ist er mir unterhaltspflichtig ;)

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#26
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Zuckermaus,

mit welcher Begründung sollte er Dir Unterhaltspflichtig sein? Du bist gesund, und lebst im 2000.....da kann jede Frau arbeiten, und für sich selber Sorgen.

Du wirst von ihm nichts bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

:) na dann ist diese diskussion ja hin fällig

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
hat ja nichts damit zu tun ob wir nur 2 monate verheiratet sind oder nicht wir sind 1 ganzes jahr verheiratet -nur mal zu erinnerung-


Also, rein rechnerisch sind es von Ende November letzten Jahres bis Ende Januar diesen Jahres gerade mal 2 Monate. Dass es über den Jahreswechsel hinausgeht, macht daraus kein Jahr.


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Trennungsunterhalt steht ihr auf jeden Fall zu.

Zum Thema TRENNUNGSunterhalt bei Lebenspartnerschaft hat der BGH mit Urteil vom 20. März 2002, Az: XII ZR 159/00 , entschieden, dass --die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt in entsprechender Anwendung des BGB § 1579 Nr 7 unzumutbar sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, daß sie als eheähnlich anzusehen ist.--

Dies festzustellen, ist immer eine gerichtliche Einzelfallprüfung.

Die Rechtssprechung hat sich dahingehend verfestigt, dass man 2-3 Jahre mit einem Partner in eheähnlicher Gemeinschaft leben muss, um seinen Anspruch auf NACHEHELICHEN Unterhalt zu verlieren.

Mit dem oben angeführten Unterhalt wurde also festgelegt, dass dies auch für den TRENNUNGSunterhalt so gilt.

Da die 2-3 Jahre aber noch nicht vergangen sind, ist der Anspruch auf TRENNUNGSunterhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch erfüllt.
Beim NACHEHELICHEN Unterhalt im Falle der Scheidung wird dann aber die kurze Dauer der Ehe und evtl. der neue Lebenspartner zu berücksichtigen sein.

Gruß
mister xyz

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Also ich möchte mal kurz zusammenfassen. Einige Tage nach der Hochzeit den Mann verlassen, der neue Freund hat schon gewartet. Jetzt soll der Exmann schön zahlen und die Exfrau des neuen Freundes soll ihre Tochter nicht zu oft sehen weil diese ja jetzt eine neue Mama hat.
Ich sag lieber nichts dazu, denn dies würde sonst vielleicht den Rahmen von Respekt, Anstand und Höflichkeit sprengen. Hoffentlich ist es ein fake, ansonsten ist es traurig wenn man so eine Einstellung hat.

0x Hilfreiche Antwort

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