Hallo, zusammen, habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt. Er ist aus unserer Wohnung ausgezogen. Mein Noch-Ehemann weigert sich mir Trennungsunterhalt zu zahlen, sein Anwalt plädiert auf Kurzzeitehe.Wir waren einenhalb Jahre verheiratet, allerdings 11 Jahre zusammen, soviel dazu.Steht er da richtig? Ich habe aufgrund der Kindererziehung keinen Job und bin nicht berufstätig. Momentan ist das Arbeitsamt eingesprungen.Vielen Dank im Voraus
-----------------
""
trennungsunterhalt - sein Anwalt plädiert auf Kurzzeitehe
Hallo,
die Dauer der Ehe ist für den Trennungsunterhalt nicht ausschlaggebend. Trennungsunterhalt wird immer fällig. Dieses bis zur Scheidung. Eine kurze Ehezeit ist da nicht von Bedeutung.
Danach muss der Anspruch auf Betreuungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt nachewiesen werden.
Ihr habt gemeinsame Kinder? Wie alt sind diese?
Bist Du anwaltlich vertreten?
LG nero
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Wonach liest sich das denn?
nach Pikowitzchen.
Donnerwetter, in knapp 60 Minuten 13 Beiträge hingeschmiert.
-----------------
""
Hallo,
aus deinen früheren Antworten entnehme ich, dass deine Kinder schon 14 und 16 Jahre alt sind und es keine gemeinsamen mit deinem Ehemann sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass dein Anspruch auf TU sich auf das erste Trennungsjahr begrenzt. Eure Ehe war kurz, das Zusammenleben vorher irrelevant und deine Kinder sind groß genug, dich so langsam um einen Job zu bemühen, der dich ernährt.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 31.05.2011 12:29
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten