umgangsrecht Besuchsrecht Bilder von mein Sohn

9. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bay123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
umgangsrecht Besuchsrecht Bilder von mein Sohn

Hallo und Moin Moin…..
zum mein Schicksal und hoffe auf ein Lösung!
Mein Ex Freundin hat die alleinige Sorgerecht und umgangsrecht für mein Sohn
( 9 Jahre alt ) Seit Jahren streit hier und da wegen umgangsrecht Besuchsrecht.
Zu meiner bedauern habe ich 3 Chancen wegen umgangsrecht Besuchsrecht verspielt
Jetzt nach jaaaren mit Hilfe Jugendamt wollte wissen wie mein Sohn aussieht
oder ein Gespräch mit mein Sohn. Sie verweigert alle Kontakte und mein Sohn hat
vor mir Angst??? Mein Sohn möchte kein Bild, kein Gespräch mit mir.
Mir ist bewusst dass mein Sohn manipuliert wird .
Die Mutter tut NICHTS dagegen dass mein Sohn vor mir Angst hat.......
Die Angst wird noch mehr geschnürt wo mit auch immer??
Auf einmal sagt sie den Jugendamt/Gericht ich wäre psychisch Krank und Gewalttätig
zu wenn auch immer?? JA ZAHLE UNTERHALT GERNE ist ja mein Sohn ist ja mein Pflicht
Bin so kurz davor komplett auszurasten
BITTE UM HILFE WAS SOLL ICH NOCH MACHEN
Medien schreiben bei Youtube /Facebook lästern !!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ausrasten ist nicht gerade eine gute Basis für ein geordnetes Umgangsrecht. Fakt ist, dass drei Versuche gescheitert sind. Und dass Du die verbaselt hast. Ein vierter Versuch, ganz ehrlich, um dann wieder das Kind aufzufangen, wieder der Zirkus, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das mit dem Kindeswohl vereinbar ist.

Mein Vorschlag in so Fällen: greife ganz altmodisch zu Papier und Stift. Schreib regelmäßig Briefe an den Sohn erzähle von Dir, von Deinem Leben. Setzte ihn nicht unter Druck. Vielleicht entwickelt sich dann im Laufe der Zeit so etwas wie eine vertrauensvolle Basis. Die man dann bis zum Treffen ausbauen könnte.

Eines muss Dir klar sein: es gibt auch so was wie Unwiederbringlichkeit. Damit müsstest Du dann leben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn du deinen Sohn seit Jahren nicht mehr gesehen hast, weil du die Umgangschancen verpasst hast, ist es verständlich, dass der Junge dich nicht sehen will oder ein Bild möchte.Dazu braucht er nicht manipuliert werden, er wird das selber merken.

Hier wird ein eventueller Umgang und Beziehung langsam aufgebaut werden müssen.Du musst zeigen, dass du den Umgang willst, dass du für ihn da sein willst etc. Hol dir Hilfe, vielleicht kan man mit einem regelmäßigen betreuten Umgang anfangen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

catslove, warum sollte man das dem Kind nach der Vorgeschichte antun? Wäre nicht ein herantasten sinnvoller?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
catslove, warum sollte man das dem Kind nach der Vorgeschichte antun? Wäre nicht ein herantasten sinnvoller


Ich schrieb doch: Hier wird ein eventueller Umgang und Beziehung langsam aufgebaut werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, regelmäßger betreuter Umgang ist als Einstieg ja nun kein behutsames Herantasten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Das Kind ist 9 Jahre und durchaus fähig mehr als minütliches Herantasten auf dem Arm der Mutter zu "ertragen".

Wenn die Mutter hier mauert und das JA das nicht geregelt bekommt, dann würde ich mir mal Rat bei einem Anwalt holen. Oder mal hier nachlesen:

https://www.vaeter-helfen-vaetern.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat (von Bay123):
Medien schreiben bei Youtube /Facebook lästern


Das auf keinen Fall

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Solan, ich glaube hier nicht, dass irgendjemand das Herantasten auf dem Arm der Mutter im Kopf hatte. Wie kommst Du darauf?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Solan, ich glaube hier nicht, dass irgendjemand das Herantasten auf dem Arm der Mutter im Kopf hatte. Wie kommst Du darauf?


Wie sonst sollte das verstanden werden? Die Mutter unterbindet recht erfolgreich den Kontakt und der Vater soll jetzt anfangen Briefe zu schreiben, die das Kind evtl. nie erhält oder durch die Mutter wieder in falsche Konstellation gebracht wird?

Wenn das JA hier zu schwerfällig ist, kann man auch andere Hilfe (zB. Anwalt/Gericht) in Anspruch nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Dem Vater kann hier nur geraten werden, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Dieser kann dann beim Familiengericht einen Antrag auf gerichtliche Festlegung einer Umgangsregelung stellen. Ist das schon passiert? Die Aussage, wonach die Mutter als "alleinige Umgangsrecht" habe, klingt ein wenig so, als wäre darüber schonmal gerichtlich entschieden worden. Falls das so war: Wann war das, wie genau lautete die Entscheidung und mit welcher Begründung?

Den Fall hier kann man meiner Meinung nach nicht wirklich bewerten, ohne die Sichtweise der Mutter dazu gehört zu haben. Schon aus dem Vortrag des Vaters ergibt sich, dass es hier Probleme gab, die in seine Sphäre fallen. Und es tun sich schon in dessen Vortrag ein paar Lücken auf.

Richtig ist im Ausgangspunkt, dass sowohl der Vater als auch das Kind ein Recht auf Umgang miteinander haben. Richtig ist aber auch, dass dafür (unter anderem) auf das Interesse und Wohl des Kindes abzustellen ist. Hier ist nicht klar, ob das Kind den Vater überhaupt kennt oder ob nicht Jahre später plötzlich ein "Fremder" vor der Tür stünde. Hier ist nicht klar, ob objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Umgang seitens des Vaters (!) sowieso (wieder?) eingestellt werden würde. Ist der Vater für das Kind ein "Fremder" oder hat er schonmal den Umgang eingestellt, wäre vorstellbar, dass das Kind auch ganz ohne Zutun der Mutter kein Interesse an dem Umgang hat. Auch ist vorstellbar, dass angesichts der (uns leider nicht genauer bekannten) Vorgeschichte ein Familiengericht zu dem Ergebnis kommen würde, dass ein (erneuter) Versuch der Aufnahme des Umgangs dem Kindeswohl entgegenstünde.

Um es klar zu sagen: Das Kind plötzlich zum Kontakt mit einem "Fremden" zu zwingen (!), der sich dann als Vater vorstellen würde (dies in sozialer Hinsicht aber nie war) , nur um sich dann wohl bald wieder aus dem Leben des Kindes zu verabschieden, ist eher nicht im Interesse des Kindes. Das könnte das grundsätzlich anzunehmende (oder zu unterstellende) Interesse des Kindes an Kenntnis seines Vaters und Kontakt zu diesem überwiegen, zumindest in diesem Einzelfall.

Richtig mag sein, dass die Mutter dazu verpflichtet ist, den bestehenden (!) Umgangsanspruch zu fördern oder die Voraussetzungen für diesen zu schaffen und in diesem Zusammenhang auch fördernd auf das Kind einzuwirken. Aber wohl nicht, wenn auch bei bestmöglicher Förderung durch die Mutter noch immer gewichtige Aspekte gegen den Umgang sprächen. Unmögliches kann von der Mutter sowieso nicht verlangt werden. Und was wertend hinzutreten könnte ist die Tatsache, dass (so scheint es) es zuvor der Vater ziemlich vermasselt hat und sie Mutter wohl kaum (entgegen der eigenen Überzeugung) zunächst den vom Vater angerichteten Schaden kompensieren muss.

Ich sehe das alles kritisch und würde meinen, dass man den Umgang kleinschrittig anbahnen müsste. Ob dieser jemals (wieder?) "normal" werden könnte, ist unklar. Um hierzu aber mehr sagen zu können, müsste man wohl den Fall genauer kennen.

Um ehrlich zu sein würde ich meinen, dass der Vater sein erhofftes Familienglück de facto sowieso vergessen kann, wenn die Mutter das wirklich vereiteln will (oder ernsthaft von einer Schädlichkeit für das Kind überzeugt ist). Gegen dahingehende Beeinflussung durch die Mutter kann man in tatsächlicher Hinsicht nicht viel machen. Selbst wenn es zu Umgang kommt, könnte dieser "problematisch" verlaufen. Hier behauptet der Vater aber nur, dass die Mutter das Kind "manipuliert". Ob das wirklich so ist und wieso der Vater das überhaupt annimmt, bleibt unklar.

Briefe an das Kind zu schreiben ist wohl unsinnig. Will die Mutter Vater und Kind voneinander fernhalten, wird sie dem Kind diese Briefe wohl kaum überlassen. Und dann? Gerichtliches Verfahren mit dem Ziel, die Mutter genau dazu zu verpflichten? Die von Briefen ausgehende Förderung eines zukünftigen, weitergehenden Umgangs dürfte doch auch sehr sehr beschränkt sein und ganz weit hinter dem zurückbleiben, was bei Zutun der Mutter oder einem (gerichtlich erkämpften) begleiteten Umgangskontakt möglich erreichbar wäre. Durch solche Briefe wird der Vater meiner Vermutung nach (wenn die Briefe das Kind überhaupt erreichen), das Interesse des Kindes am Umgang mit dem Vater kaum steigern können (schon gar nicht gegen den Willen der Mutter). Auch wird er seine Chancen auf einen dann später (wieder gerichtlich?) angestrebten realen Umgangskontakt kaum steigern können. Vielmehr dürfte die Zeit gegen ihn arbeiten.

Die Zeit könnte insofern vielleicht auch für ihn arbeiten, als das Kind dann weniger unter akuter Beeinflussung der Mutter steht und Umgangskontakte eher selbstständig wahrnehmen kann. Wer weiß das schon.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Zuckerberg, er schreibt ja selbst, er habe bereits drei Chancen verspielt. Da fragt man sie natürlich, wie. Denn wenn eine Beziehung zum Kind da war, der Papa plötzlich weg war, dann kann das Kind unter diesem Verlust wahnsinnig gelitten haben, es irgendwann verkraftet haben und dann soll es von vorne los gehen? Das muss die Mutter nicht mitmachen. Es gibt eben so etwas wie Unwiederbringlichkeit. Und da stellt sich dann auch die Frage, neben dem Kindeswohl, was der Mutter zuzumuten ist.

Der Mutter von vornherein zu unterstellen, sie würde Briefe nicht weiterleiten, finde ich kühn, gibt es dafür einen Anhaltspunkt? Sie hat ja offensichtlich drei Mal den Umgang gefördert. Denn sonst hätte der Vater es ja nicht verbaseln können. Und jetzt alles auf die Mutter schieben, sorry, dafür gibt es keinen Anhaltspunkt, das ist mir zu platt. Außerdem - wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt - könnte der Vater doch mit dieser Aktivität untermauern, dass er sich geändert hat. Vielleicht gibt es auch noch andere Ansatzpunkte, mir ist der halt als erstes eingefallen.

Und, das was geschrieben wird, muss natürlich auch gut überlegt sein. Es sollte keinen Unfrieden in die Familie bringen. Sondern geeignet sein, als Bereicherung angesehen zu werden.

Solan, der Vater hat die Umgangsmöglichkeiten verbaselt, nicht die Mutter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Bay123):
Auf einmal sagt sie den Jugendamt/Gericht ich wäre psychisch Krank und Gewalttätig
Vielleicht ist das hier der Ansatz für weitere Schritte.

WIESO weißt du, was sie sagt?
WAS GENAU schreibt das Gericht und/oder das Jugendamt?
Ich meine, das wäre wichtig für weiteres Vorgehen.

...darf ich fragen, ob du Ausländer bist?
evtl. könnte man dann hier Juristen-/Behördendeutsch vermeiden... oder eben ---einfacher-- erklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen