umgangsrecht bei unehelichem kind

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
hanschuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
umgangsrecht bei unehelichem kind

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, mir können ein paar Fragen beantwortet werden, die mich seit einiger Zeit beschäftigen.
Mein Lebensgefährte hat mit seiner Exfreundin einen unehelichen Sohn (4Jahre). Ich weiß zwar nicht alle Einzelheiten, aber folgende Informationen sind mir sinngemäß bekannt: Sie hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er ist als Erzeuger aufgeführt. Nachdem er bereits einmal beim Jugendamt war, wurde dort festgelegt, dass der kleine alle zwei Wochen am Wochenende zu seinen Großeltern väterlicherseits kommen würde, genau wie abwechselnd zu seinem Geburtstag, Weihnachten, Sylvester. Nun verhält es sich jedoch so, dass die Mutter sich nie an diese Abmachung hält. Sie tauscht die Wochenenden, wie sie lustig ist, geht keinerlei Kompromisse ein, ist 150km weit weggezogen, Weihnachten oder Geburtstag hat es noch nie gegeben, nur Sylvester, damit sie feiern gehen kann. Die Großeltern machen dies alles mit, um ihr ja nicht auf die Füße zu treten und mein LG ist nur deprimiert und sagte mir mal, er warte nur bis der kleine älter wird, damit er selbst entscheiden könne. Mich darf der kleine übrigens auch nicht kennenlernen, obwohl sie mich nicht mal kennt, was natürlich auch sehr traurig ist. Mein LG zahlt regelmäßig den Unterhalt für den kleinen und auch Dinge, die sonst noch anfallen.
Nun meine Fragen: Warum muß die Mutter sich nicht an die Abmachung des JA halten?
Kann sie wirklich verbieten, wen der kleine kennenlernt?
Hat sie das Recht so mit den Großeltern und dem Vater umzuspringen?
Hat mein LG überhaupt irgendwelche Rechte oder gar Chancen mehr am Leben seines Sohnes teilzuhaben?

Es wäre toll, wenn mir da jemand etwas Licht in die Sache bringen könnte.

mfg, hanschuh

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-- Editiert am 28.08.2009 16:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo handschuh,

ich greife mal Deine Fragen auf.

quote:<hr size=1 noshade>Warum muß die Mutter sich nicht an die Abmachung des JA halten? <hr size=1 noshade>


Weil diese nicht rechtlich bindent sind. Es ist nätürlich sehr traurig, dass das Betreuungselternteil sich so verhält. Gegen dieses Verhalten vorgehen könntet ihr nur, wenn der Umgang gerichtlich festgelegt wurde.

quote:<hr size=1 noshade>Kann sie wirklich verbieten, wen der kleine kennenlernt? <hr size=1 noshade>


Nein, kann sie nicht. Wenn das Kind beim Umgangselternteil ist, kann dieses frei entscheiden wo sich das Kind aufhält und mit wem es zusammnetrifft.

quote:<hr size=1 noshade>Hat sie das Recht so mit den Großeltern und dem Vater umzuspringen? <hr size=1 noshade>


Nochmals "Nein". Darum Umgangsklage anstrengen. Dabei eng mit dem Jugendamt zusammen arbeiten und von den Verletzungen der Umgangsvereinragung berichten. Dabei immer betonen, dass man nur zum Wohle des Kindes handeln möchte, und die Mutter bitte nicht schlecht machen. Das mögen die Sachbearbeiter da nicht.

So, und nun dieses:

quote:<hr size=1 noshade>Hat mein LG überhaupt irgendwelche Rechte oder gar Chancen mehr am Leben seines Sohnes teilzuhaben? <hr size=1 noshade>


Ich würde beim Jugendamt eher das Recht des Kindes auf beide Elternteile herausheben. Der § 1684 BGB zeigt dieses ganz deutlich auf.

LG Nero

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Hat mein LG überhaupt irgendwelche Rechte oder gar Chancen mehr am Leben seines Sohnes teilzuhaben?


Klaro. Der Vater hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, genauso hat auch das Kind das Recht auf Umgang mit seinem Vater.

quote:
. Nachdem er bereits einmal beim Jugendamt war, wurde dort festgelegt, dass der kleine alle zwei Wochen am Wochenende zu seinen Großeltern väterlicherseits kommen würde


Warum hat der Vater selbst kein Umgangsrecht eingefordert?

Wie auch immer... Regelungen beim Jugendamt sind gut und schön, nur halt wenig wert. Einklagen wär der nächste Schritt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
hanschuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Jetzt fühle ich mich gut informiert und werde dies meinem LG berichten, der bisher im Glauben war völlig rechtlos zu sein. Danke nochmals und freundliche Grüße, hanschuh.

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