umgangsrecht der Grossmutter

18. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
sovielleid
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 6x hilfreich)
umgangsrecht der Grossmutter

Hallo ,
Im Februar 2015 bin ich Oma geworden. Mein Sohn hatte sich während der Schwangerschaft von seiner Freundin getrennt.
Sie ist nun im Mutterkindheim und ist 24 Jahre alt. Sie gab bei der Geburt absichtlich einen falschen Vater. Vaterschaftstest wurde durch das Jugendamt durchgeführt. Negativ.

Mehrmals hab ich mit dem Jugendamt geredet immer wieder wurde mir gesagt das ich mich nicht als Oma betiteln kann wenn der Vater noch nicht klar ist.
Mein Sohn wohnt 450 km weit weg wegen seinem neuen Job.
Er hat nun Post bekommen wegen Unterschrift zur Vaterschaftsanerkennung. Er sollte es an seinem Wohnort machen.
Ich habe mit dem Geschäftsführer des Heims telefoniert. Der hat nach Rücksprache mit dem Jugendamt gesagt sobald mein Sohn unterschrieben hat darf ich mein Enkel sehen.
Wie sieht es gesetzlich überhaupt aus?
Foto habe ich schon einfach goldig, so sah mein Sohn damals auch aus.
Welche Rechte habe ich als Oma?

Lg

-- Editier von sovielleid am 18.09.2015 09:03

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Von der praktischen Seite aus gesehen, sehr eingeschränkte Rechte. Zwar billigt das BGB auch nahen Angehörigen neben den Eltern Umgangsrechte zu. Allerdings wird das ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten von Gerichten nur selten eingeräumt. Allein eine Störung des Verhältnisses Eltern/Großeltern langt letztlich schon aus, um ein solches Umgangsrecht einzuräumen.

Was mich stört, das ist Deine Haltung. Allein das Wort "absichtlich", vielleicht weiss die junge Mutter ja wirklich nicht, wer der Vater ist? Kommt häufiger vor, als man glaubt. Und, auch das ist erwiesen, geben junge Mütter oft den "falschen" Vater an, nicht weil sie lügen, sondern weil sie einfach glauben, dass derjenige, den sie am liebsten als Vater hätten, auch der Vater ist. Da belügt das Frauengehirn sich also selbst.

Und der Heimleiter hat damit schon mal gar nichts zu tun. Ich wäre als junge, aber volljährige Mutter extrem "angepisst", wenn ich erfahren würde, dass da eine mögliche Großmutter mir alles mögliche unterstellt, und über dritte Stellen (Heimleiter) versucht, an das Kind heranzukommen.

Wie wärs mit dem einzigen legalen Weg? Der Mutter einen netten Brief schreiben, erklären, dass Du stolz auf das Enkelkind bist, es gerne sehen würdest und Dich auch mal gerne um das Kind kümmern würdest? Letzteres Angebot wird die Mutter doch spätestens dann zur Entlastung gerne annehmen, wenn das Kind etwas größer ist. Dazu müsste man sich aber dazu durchringen, sich die Mutter nicht zum Feind zu machen. Und bis dahin kann der Kindsvater während seines Umgangsrechts auch das Kind mit zur Oma bringen.

wirdwerden




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#2
 Von 
sovielleid
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hab mich falsch ausgedrückt mit absichtlich. So meinte ich es nicht. Einen Brief habe ich Ihr schon geschrieben.
Familie die sich kümmern kennt sie nicht, da sie nie eine gehabt habe. Ich bin sehr sozial eingestellt das weiss jeder in unserer Familie und Freundeskreis.
Ich unterstelle ihr auch nichts. Die Mutter ist eine sehr liebe. Ich weiss auch zwar nicht genau aber mein Sohn ist schwierig. Was damals geschah als sie ging weiss ich nicht aber ich ahne es. Mein Sohn wird großen Anteil dazu gehabt haben.
Ich verurteile sie auch nicht dafür das sie gegangen ist. Ich finde es sogar gut das sie freiwillig in diese Einrichtung gegangen ist mit meiner Hilfe.
Lg

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Na, dann benimm Dich auch so. Weder Heimleiter noch sonst jemand hat damit was zu tun. Das ist eine Beziehung zwischen Dir und der Mutter. Und das wars. Und das Umgangsrecht der Großmutter, wie willst Du das realisieren? Meinst Du wirklich, dass das gerichtlich durchsetzbar ist? Wohl eher nicht. Positioniere Dich erst mal selbst. Akzeptiere die Umstände. Nimm die Mutter ernst, und tobe nicht durchs Jugendamt, unterstelle nichts, und der Heimleiter hat damit so ganz und gar nichts zu tun. Bisher scheinst Du ja eine Umgangsverhinderungsmaschinerie in Gang gesetzt zu haben. Lass es sein, so als Einstieg. Wieso sollte die Mutter Dir bei diesen Aktivitäten noch trauen?

wirdwerden

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von sovielleid):
Sie gab bei der Geburt absichtlich einen falschen Vater.


Vielleicht wollte sie deinem Sohn auch die Unterhaltszahlungen ersparen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

es geht wohl nur auf der menschlichen Schiene gut. Sag ihr, wenn Sie mal ein Wochenende frei haben möchte, würdest Du gerne das Kind nehmen.

Lobe sie und geb ihr Selbstvertrauen. Vom Gesetz her steht nur dem Vater das Umgangsrecht zu. Abweichende Urteile gibt es, aber eigentlich nur in den Fällen, wo bereits eine Kind / Großelternbeziehung besteht. Wo das Kindeswohl dem Abbruch der Beziehung entgegen steht.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Kleine Korrektur: auch vor dem Gesetz haben nahe Verwandte ein Umgangsrecht.

wirdwerden

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

In Ergänzung für Chylla: schau mal in § 1685 BGB .

wirdwerden

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