die grosseltern haben seit geburt an regelmässigen kontakt zu meiner tochter (4). zwei jahre fast täglich. seit einem jahr alle 14 tage da die entfernung zu gross ist. dem vater wurde zugesprochen alle 14 tage das kind zu sich zu nehmen (auch auf eine grössere entfernung 300 km ca/bahnfahrt). der vater ist arbeitslos. die grosseltern sind beide berufstätig und haben wechselschicht. also können die grosseltern nur an bestimmten wochenenden das kind besuchen kommen. gerichtlich sind dem vater genau die wochenenden zugesprochen worden an denen die grosseltern nur das kind besuchen können wegen den wechselschichten. ist es irgendwie möglich mit einem antrag auf umgangskontakt die wochenenden mit dem vater zu tauschen? oder gibt es eine andre möglichkeit das zu machen. mit dem vater reden bringt da nicht viel.
umgangsrecht der grosseltern
--- editiert vom Admin
es sind meine eltern
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--- editiert vom Admin
der vater wohnt ca 300 km entfernt
jugendamt ppfffffffffffff kümmert sich en ****** drum
alles schon versucht....
den einfachen weg hab ich schon versucht aber das funktioniert mit dem vater nicht... wenn er nicht das bekommt was er will geht er zum anwalt also auch gericht...
--- editiert vom Admin
tja seit heute geht sowas leider nicht mehr....
heute wurde beim gericht festgehalten... im 14 tägigen rhytmus darf er das kind mit zu sich nach hause nehmen... die wochenenden wurden sogar mit datum festgehalten da es in der vergangenheit immer wieder probleme gab.... wenn er oder das kind krank ist wird das wochenende auf das nächste verschoben ABER ab da ist es dann wieder der alte rhytmus
das heisst er sieht das kind dann an zwei wochenenden hintereinander und dann wieder alle 14 tage
habe mit dem anwalt noch nicht konkret drüber gesprochen.... sowas ist mir erst heut abend eingefallen
@mb1005,
was Frangende 2008 vorschlägt ist eine geschickte Art und Weise, die klappen könnte. Allerdings könnte der Umgang für eine Wochenende ausgesetzt werden bzw. "Ersatzwochenende" stattfinden, so dass der alte Rhythmus erhalten bleibt.
Die Großeltern können auch auf das Umgangsrecht klagen, da sie wie du schreibst regelmäßigen Umgang hatten. (Praxis hatte noch nie Erfolg!)
quote:
wenn er nicht das bekommt was er will geht er zum anwalt also auch gericht...
Das zum Beispiel wäre eine rechtliche Möglichkeit, die Sache zu regeln. Wenn du es schaffst, dann lass es darauf ankommen. Hier ergibt sich die Möglichkeit über eine "Stellungnahme deinerseits" dein Anliegen darzulegen. Wechseln des Umgangswochenende und das Umgangsrecht der Großeltern.
Sanne
Entschuldige mb1005, deinen Beitrag hatte ich noch nicht gelesen: Habe in der Zeit geschrieben.
Wenn die Daten der Umgangswochenende im Beschluss fixiert sind, dann bekommt er auch das Recht und du die Pflicht, die Kinder herauszugeben. Sollte ein Kind an einem Wochenende verhindert sein, dann muss du Eratzwochenende ermöglichen. D.h. 3 Wochenende hintereinander!
LG Sanne
--- editiert vom Admin
das es eingehalten werden muss ist mir schon klar.... ich will einfach nur wissen es eine möglichkeit für die grosseltern gibt damit sie ihr enkelkind sehen können... denn wenn die wochenenden mit dem vater so bleiben haben sie leider keine möglichkeit dazu... und meine tochter fragt täglich mehrmals wann sie oma und opa wieder sehen kann.... nach dem vater fragt sie sogut wie nie.... ihm ist der kontakt zum kind so wichtig das er sich mal 10 monate gar nicht hat blicken lassen
das war ne ganz tolle richterin die sowas leider überhaupt nicht interessiert.... was da entschieden wurde ist zum wohl des vaters nicht zum wohl des kindes
--- editiert vom Admin
ich bin dem vater zwei jahre lang hinterhergelaufen damit ein regelmässiger kontakt stattfindet.... ich hab ihm unter andrem das zugticket bezahlt damit er kommen kann oder hab meine tochter auch selbst zu ihm gefahren und abgeholt (eine fahrt war damals 200km!!!!!!!)
und wenn ich sage das sie nicht fragt wann er kommt ist das auch so.... sie erzählt zwar mal was sie so mit ihm mal gemacht hat aber auch nicht mehr...
@mb1005,
das ist eine vertrackte Sache, die da gelaufen ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann war der Richterin dein Anliegen bewusst, aber ist nicht darauf eingegangen?
Kannst du sagen, wie der der Vater argumentiert hat, dass er die Wochenende wie gewünscht bekommen hat? (wichtig!)
Zur Distanz! Der KV ist doch weggezogen oder nicht?
LG Sanne
-- Editiert von Jojo1970 am 20.02.2009 23:22
--- editiert vom Admin
nein der kv ist nicht weggezogen sondern ich.... aus ganz bestimmten gründen...
naja die richterin meinte das es ja nicht zumutbar sei für den kv an den wochenenden eine nacht im hotel zu verbringen und war halt der meinung das meine tochter alt genug ist um alle 14 tage zu ihm zu fahren(ca 5 std. bahnfahrt).... wobei sie sich jetzt mal wieder 14 wochen nicht gesehen haben
--- editiert vom Admin
@fragende2008
könntest du mit einem ruhigen gewissen jemandem dein kind mitgeben der dir selbst sein ganzes leben vorgelogen hat?? er fährt jeden tag zur arbeit die nicht existiert... fährt mit deinem auto obwohl er kein führerschein hat... schlägt dir ne blutige nase obwohl das kind dabei ist.... glaub mehr willst du gar nicht wissen und brauchst du auch nicht...
davon abgesehn wollt ich auch nicht drüber reden wie "böse" er ist....
sie ist grade 4 geworden
@mb1005,
nun gut, dass muss doch die Richterin berücksichtig haben. In ihrer Akte muss doch entsprechendes vorgelegen haben, wenn du das Jugendamt entsprechend informiert hast.
Es ist stimmig, dass es niemanden zu zumuten ist, sein Umgangswochenende in einem Hotel zu verbringen. Das würdest du auch selbst für dich nicht wollen!
Wer die "Bringungskosten" bezahlt hängt nicht davon ab, wer die Distanz verursacht hat, sondern wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse dessen gestellt ist. Wie hat dort das Gericht entschieden? (wichtig) Genauso wichtig bleibt, wie der KV die Fixierung der Wochenendaten argumentiert hat?
Wie alt ist deine Tochter?
Sanne
Sie ist 4 Jahre. Dann sollte ihr nicht zugemutet werden, wenn auch mit Begleitung der DB oder Flugunternehmen die Fahrt alleine zu bewältigen.
LG Sanne
quote:
nein der kv ist nicht weggezogen sondern ich.... aus ganz bestimmten gründen...
naja die richterin meinte das es ja nicht zumutbar sei für den kv an den wochenenden eine nacht im hotel zu verbringen
Womit sie Recht hat, du hast die Entfernung verursacht, warum soll er nun jedes 2. WE im Hotel verbringen?
quote:
wobei sie sich jetzt mal wieder 14 wochen nicht gesehen haben
Na dann war doch genug Gelegenheit, das Kind die Großeltern besuchen zu lassen. Und wenn er den Umgang weiterhin so sporadisch wahrnimmt, dann habt ihr ja auch weiterhin die Gelegenheit dazu, die Großeltern "springen" sicher gern auch kurzfristig ein.
Dass das Kind von sich aus nicht nach dem Vater fragt und viel erzählt - ja was meinst du denn warum? Sie lebt bei dir, will dich nicht verärgern, will die Liebe beider Elternteile. Merkt aber, wie du zum Vater stehst - jetzt sag nicht, ich sag ihr ja nix und lass mir nix anmerken - Kinder merken das, da kannst du sicher sein. So, und um Mama nicht traurig zu machen, sagt sie eben lieber nix.
-----------------
"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
--- editiert vom Admin
also nochmal das kind ist 4 jahre alt geworden ende januar
dem vater kann nicht zugemutet werden in einem hotel zu übernachten was er selbst auch mal vorgeschlagen hatte...
aber das kind soll an einem wochenende hin und rückfahrt jeweils 5 std im zug verbringen?????
es geht doch um das wohl des kindes oder nicht??
und es kann doch auch nicht sein das ein kleines kind beim vater in seinem kellerzimmer das wochenende verbringt... er hat keine eigene küche und auch kein bad....
durch die längere zeit ohne kontakt sollte so schnell wie möglich der kontakt wieder aufgenommen werden...
das 14 wochen kein kontakt war lag daran das er mal krank war mal geld für weihnachten sparen wollte usw
Butter bei die Fische: Soll das Kind alleine
die Zugfahrt unternehmen zum Vater hin?
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
--- editiert vom Admin
Lese das hier grade (habe selbst ein 4j.Kind)
das ist doch der blanke Irrsinn
Dem 4jähr. Kind wird zugemutet ALLEIN 5 Std. mit dem Zug zu fahren.. für seinen Vater.............heilige Angst...wer tut das mit einem 4 jähr. Kind??
Aber, lt. Richter/in kann dem KV NICHT zugemutet werden, alle 14 Zg.- WE im Hotel für sein Kind zu übernachten
Booaahh, was sind das für horrende Gesetze/Urteile hier in Deutschland??? Der blanke Wahnsinn...da wird nach Willkür und Sympathie/ Antipathie entschieden
der kv holt das kind zuhause ab und fährt mit ihr zusammen heim...
um emotionale dinge gehts mir hier auch gar nicht....
ich will die rechtliche seite hier erfahren....
es geht ja auch nicht darum was in der vergangenheit mit den grosseltern war...
sondern was passiert jetzt damit... wenn die wochenenden so bleiben das der kv das kind abholt... werden sie sich vielleicht ein oder zwei mal im jahr zb wenn die grosseltern urlaub haben sehen....
und das finde ich sehr sehr wenig wenn man bedenkt das sie zwei jahre die einzigen bezugspersonen für meine tochter waren ausser mir...
Hallo,
was mich interessiert hätte:
Warum musste der KV sein Umgangsrecht einklagen?
Ohne Umgangsverweigerung wäre das wohl nicht nötig gewesen.
Warum eine dermaßen straffe Regelung? Zwar empfohlen, aber nicht typisch und vorwiegend eingesetzt, wenn eine Umgangsverweigerung vorliegt.
quote:
aber das kind soll an einem wochenende hin und rückfahrt jeweils 5 std im zug verbringen?????
es geht doch um das wohl des kindes oder nicht??
Dazu gehört auch ein regelmäßiger Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil.
Als *Entfernungs-Verursachende" wirst du euer Kind wohl begleiten müssen.
Wer trägt eigentlich die Kosten für den Umgang?
quote:
durch die längere zeit ohne kontakt sollte so schnell wie möglich der kontakt wieder aufgenommen werden...
Find ich vom Richter recht *taff*... würden sich viele Umgangsberechtigte wünschen.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:Und das ist dir wann aufgefallen ?
aber das kind soll an einem wochenende hin und rückfahrt jeweils 5 std im zug verbringen?????
Heute morgen ??
Hätte dir das nicht klar sein müssen ,als du so weit weg gezogen bist ,oder war dir zu dem Zeitpunkt schon klar ,das der Vater das Kinder nicht mehr sehen soll ?
Denn ansonsten hätte dir ja glasklar sein müssen ,das euer Kind das Wochenende demnächst mehr im Auto oder in der Bahn verbringt ,als zu Hause
Deine Brüskierung darüber kann ich jetzt im Moment nicht wirklich verstehen
Außerdem ,wenn der Vater sein Umgangsrecht sowieso ,deiner festen Meinung nach ,eher spärlich nach geht ,können deine Eltern euer Kind ja noch oft genug sehen .
LG
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