umgangsrecht einklagen

8. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)
umgangsrecht einklagen

also habe das problem das ich mich von meiner freundin mit der ich ein kind habe getrennt habe, wegen differenzen.
erst habe ich ihn JEDES wochenende von samstag12 uhr bis sonntag 12 uhr bekommen

nun habe ich ne neue und sie stellt auf stur und gibt ihn mir nicht mehr kein kontakt garnix

das jugendamt meint rede mit ihr ich weis das hat kein sinn
darauf das jugendamt dann kommen sie beide her zum beraten
ich kein sinn zumal sie das nicht bindet

ich will wissen wie gehe ich vor wenn ich nun vor gericht gehen will

anschreiben etc was ist die beste vorgehensweise

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

Dein Weg sollte Dich zu einem Fachanwalt für Familienrecht führen. Dieser würde im Zuge der einstweiligen Anordnung die Umgangsklage beim Familiengericht einreichen.

LG Nero

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#2
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

und was kostet das?
und klingt komisch aber kann ich unterhalt auch auf ein konto zahlen wo die mutter nicht rankommt da ich weis das sie das geld für sich ausgibt

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
kann ich unterhalt auch auf ein konto zahlen wo die mutter nicht rankommt


Nein, kannst Du nicht. Der Unterhalt für das minderjährige Kind ist an den Betreuungselternteil zu zahlen. Einen Nachweis über die Verwendung des Kindes wird nicht geschuldet. In manchen Fällen ist das ärgerlich, ist aber so.

quote:
und was kostet das?


Wenn Du nicht über genügend Einkommen verfügst, kannst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, kostet etwa 10€. Damit bekommst Du die anwaltliche Erstberatung. Der Anwalt sollte dann PKH beantragen.

LG Nero




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#4
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

ja sehr ärgerlich -.-

nagut dann muss ich das wohl leider so machen aber reden will sie ja nimmer

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