umgangsrecht für assi vater?

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
mellymausi22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
umgangsrecht für assi vater?

hey wollte mal wissen wie die rechte für einen vater sind der kein sorgerecht hat?wie oft muss ich meine kleine zu ihm bringen?und muss er sie abholen,oder bin ich dazu verpflichtet ihm nach zurennen?wenn ich nicht mehr will das er sie bekommt,oder nur noch unter aufsicht vom jugendamt,was muss ich da machen?da er kein Umgang für seine tochter ist,und sie immer verstört wieder kommt!kann ich ihm den umgang verbieten?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 486x hilfreich)

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:

und sie immer verstört wieder kommt!


Das "problem" kennen viele, und ist doch nun mal auch klar, das ein Kind nach schönen, aufregenden, seltenen Stunden beim Umgangselternteil etwas durcheinander ist, und alles erst mal auf sich wirken lassen muß.
Persönlich denke ich, je mehr ein Kind Umgang zum anderen Elternteil hat, umsoweniger kommt es anschliessend durcheinander wieder.

quote:

kann ich ihm den umgang verbieten?


Nein. Damit würdest Du dem Kind das Recht auf den Vater nehmen.
Nur Gründe, die oben schon aufgeführt wurden, würden sowas nachvollziehen lassen.

Im übrigen kann Umgangsverweigerung sogar zum Sorgerechtsentzug führen.

Wei ne, mir bleibt bei Deinem Posting echt die Spucke weg, und ich frage mich gerade ernsthaft, ob Du wohl im Interesse Deines Kindes handelst. :augenroll:

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#3
 Von 
lisa-li2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Versuch mal, die Interessen Eures gemeinsamen Kindes vor Deine eigenen zu stellen. Es ist wohl meistens so, dass man seinem Expartner nach der Trennung die Seuche an den Hals wünscht, aber trotzdem bleibst Du die Mutter und er der Vater. Oder würdest Du Dir das nehmen lassen?

Wenn Ihr so große Schwierigkeiten habt, dass ihr das nicht unter Euch klären könnt, versucht es über einen Mediator oder notfalls das Jugendamt und trefft eine Vereinbarung über den Umgang.
Tragt Eure Streitigkeiten nicht über die Tochter aus, leiden wird nur sie, denn sie liebt naturgemäß beide Elternteile, egal, wie "assi" der eine oder der andere ist.

Grüßle, zoe

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#4
 Von 
lisa-li2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Quote:
--------------------------------------------
wie oft muss ich meine kleine zu ihm bringen
--------------------------------------------
Hab ich vergessen: Üblicherweise jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien. Er muss sie abholen.

zoe

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#5
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 148x hilfreich)

ich möchte dich gar nicht kritisieren aber warum möchtest du nicht das die beiden sich sehen? ist was bestimmtes vorgefallen oder hat einer von beiden kein interesse mehr.
du kannst dich an das jugendamt wenden die helfen dir sicherlich.

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#6
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 162x hilfreich)

Weil Kinder immer alleiniger Besitz Mütterchens sind.
:bang:

Den sogenannten Assi-Vater hat die Mutter dem Kind verschafft .....

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#7
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 66x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1179 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Auch mir fehlen irgendwie die Worte.
Es ist EUER Kind, nicht DEINS. :augenroll:
Das Kind hat ein Recht auf Umgang. Du bezeichnest ihn als Assi. Nun ja. Andere sehen es sicher anders. Jeder hat eine eigene Interpretation für den Begriff "assi". Anscheinend hat sich der KV erst nach Zeugung des Kindes, in deinen Augen, zum assozialen Wesen entwickelt.
In deinem Fall wäre eine ordentliche Verhütung angebracht gewesen. Leider nun zu spät.
Ist die Entfernung groß und hast evtl. du sie geschaffen, kann es auch sein das du das Kind zum KV bringen musst. Jedenfalls finde ich es fair wenn man sich die Wegstrecke teilen würde.
Bei kurzer Entfernung ist der KV für die Umgangskosten zuständig.

Grüßle dream

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