uneheliches Kind - Krankenversicherung - Finanzielle Konsequenzen

21. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Backpacker
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
uneheliches Kind - Krankenversicherung - Finanzielle Konsequenzen

Fall:
Ein uneheliches Kind ist unterwegs. Beide verstehen sich gut, jedoch ist eine Ehe nicht gewünscht (falls sich der folgende Text zu klinisch / sachlich anhört)
Er ist privat Krankenversichert und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist als Angestellte bei der KV pflichtversichert

Krankenversicherung:
Ist das Kind im Erziehungsjahr (Elterngeld) bei der Mutter kostenfrei in der GKV versichert?
Ab wann muss das Kind freiwillig in der GKV bzw. in der PKV versichert werden.

Beide planen zusammen zu ziehen. Damit bilden Sie eine eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Hat dies Auswirkung auf die Krankenversicherung?

Unterhalt: Der Vater ist in den ersten 3 Jahren der Mutter unterhaltspflichtig. Dem Kind bis zu seiner Erstausbildung. Berechnung des Unterhalts laut „Düsseldorfer Tabelle“

Sorgerecht:
Wenn der Vater das Kind anerkennt und die Frau damit einverstanden ist, wird er in die Geburtsurkunde eingetragen und beide haben gemeinsam das Sorgerecht für das Kind.

Steuer / Kindergeld:
Ab 2007 können Betreuungskosten bis 4000 EUR angegeben werden. Teilen sich diese 4000 EUR auf beide Sorgeberechtigte auf da diese ja steuerlich getrennt veranlagt werden? Wie verhält sich dies bei Kindergeld / Kinderfreibetrag ?

Ich bitte um sachliche und kurze Beiträge, damit diese Zusammenfassung auch für weitere Leser interessant ist.
Besten Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Unterhalt: Der Vater ist in den ersten 3 Jahren der Mutter unterhaltspflichtig. Dem Kind bis zu seiner Erstausbildung. Berechnung des Unterhalts laut „Düsseldorfer Tabelle“

Vorsicht!
Lt. neuem Unterhaltsreform ab 01.04.07 wird im § 1615l BGB das Wörtchen "grob" gestrichen. Damit wird es einfacher, bei Trennung, über die 3-Jahres-Frist Unterhalt an die KM zu zahlen.

Die Verlängerung ist an gewissen Voraussetzungen gebunden.

Ich könnte mir jetzt in deiner Situation gut vorstellen, zu dem noch dass ihr aufgrund des Kindes zusammen ziehen wollt, dass du auch nach der 3-Jahres-Frist zu Unterhalt verpflichtet werden könntest.



-- Editiert von marxx am 21.11.2006 15:35:35

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Das Kind kann bis zum Ende der Schulzeit bei der Mutter mitversichert sein,wenn sich nicht zwischenzeitlich Gesetze ändern sollten...


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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