ungeklärter Unterhalt

24. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)
ungeklärter Unterhalt

Hallo,

nachdem unsere Anwältin einen vollkommen anderen Betrag als das JA jür die 18jährige Tochter meines Mannes errechnet hat, sind wir immer noch unschlüssig, wie wir uns verhalten sollen.
Die Fakten:
Tochter 18, zu Hause ausgezogen, obwohl Schule von zu Hause gut erreichbar ist; besucht zum zweiten Mal die 11. Klasse einer FOS,
Mutter nicht leistungsfähig

JA berrechnet 422 Euro Unterhalt
Anwältin berrechnet max. 155 Euro, da sie durch Auszug ihre Priviligierung verloren hat

Wir wollten jetzt die 155 Euro zahlen. Die Mutter der Tochter will sich jetzt auch einen Anwalt nehmen, steht ihr ja auch frei.
Vor 4 Wochen haben wir nachgefragt, wie es denn mit der Beantragung von Bafög aussieht.
Sollen wir erst einmal zahlen oder die Tochter erneut um Auskunft bezüglich Bafög bitten.
Weiterhin baten wir um eine Lebensbescheinigung, welche mein Mann vom Einwohnermeldeamt nicht erhält, da der jetzige Ehemann der Mutter als Vater angegeben wurde. Auch diese haben wir bis jetzt nicht bekommen.

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29 Antworten
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#1
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Grit,

leider ist anhand deiner "mageren" Angaben nichts zu sagen.
Ist die Tochter mit Einverständnis ausgezogen?
Wie hoch ist denn das Einkommen der Eltern?
Gibt es tatsächlich eine Chance auf Bafög Leistungen?
Gibt es noch andere Unterhaltsberechtigte?

Normalerweise würde ich sagen,zahlt den Betrag (155 Euro) aber da ich nicht weiß wie eure finanzielle Situation aussieht...

LG
Squit

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#2
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Squit,
die Tochter scheint mit Einverständnis der Mutter ausgezogen zu sein. Mutter hat ein Netto von ca. 500 Euro und keine weiteren unterhaltspflichtigen Kinder.
Mein Mann hat ein Netto von ca. 1470 und ein gemeinsames 8 jähriges Kind mit mir.
Wir habe vorerst den von der Anwältin errechneten Unterhalt gezahlt.
Lt. Bafögrechner dürft sie doch keinen Anspruch haben, da die Schule von der Wohnung der Mutter ohne weiteres zu erreichen wäre.
Warum sie ausgezogen ist, ist nicht nachvollziehbar. Das Verhältnis zur Mutter scheint in Ordnung zu sein.

Viele Grüße
Grit

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#3
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Grit,

egal wie ich rechne, ich komme weder auf 155 noch auf 422 Euro.
Welches OLG ist denn zuständig und bist Du auch unterhaltsberechtigt?

Ich würde wenn Du keinen U-haltsanspruch hast (nur 2 U-haltsberechtigte) gemäß DTab wie folgt rechnen.

Szenario 1
K18 ist nicht mehr privilegiert.
Selbstbehalt des KV =1100
Bedarf 640 - 154 KG= 486
Einkommen des KV abzüglich vorrangig berechtigtem K8
1470-280=1190
Der KV hätte also 90 Euro bis zu seinem SB zu leisten.

Szenario 2
K18 ist noch privilegiert (dabei würde ich darauf bestehen das K18 zurück zu Muttern zieht bzw K18 so stellen)
Selbstbehalt des KV =900
Bedarf 389 - 154 KG = 235
KV hätte (280 Euro für K8) 235 Euro für K18 zu leisten und bleibt über seinem SB.


LG
squit

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#4
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Squit und alle Anderen,
konnte leider die letzten Tage nicht online sein. Danke für die Antwort.
Wir gehören zum OLG Dresden. Dort liegt der SB gegenüber priviligierten Volljährigen bei 1020 Euro.
Wir bekamen heute Post von den Anwälten der Tochter mit folgenden Aussagen:
1. 422 Euro lt. JA Hof sind korrekt
2. Tochter ist priviligiert-auf den Auszug von zu Hause wird nicht eingegangen
3. Bafög gibt es nicht, da der Schulweg zu kurz ist !!!
4. Das ist das erste und letzt Schreiben,als nächstes kommt die Unterhaltsklage
Die Anwältin meines Mannes ist eine Woche im Urlaub.
Sollten wir schriftlich reagieren.
Ist das übliches Vorgehen incl. Einschüchterungstaktik. Ich hatte bisher keine Kontakte mit Anwälten.
Den Unterhalt ,welchen unsere Anwältin berechnet hat, haben wir rückwirkend ab September überwiesen.

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#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#6
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Ab wann gibt es denn neue Leitlinien an den OLG?
Ich habe scon nach ähnlichen Rechtssprechungen gesucht, aber leider nichts gefunden.

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#9
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Chavah,
der Anwalt der Tochter besteht aber auf Priviligierung und will nun gerichtlich vorgehen.
Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum die gerade 18 gewordene Tochter auf einmal von Sachsen ins 14 km entfernte Bayern zieht.Schule ist in Hof und sowohl alte als auch neue Wohnung hat die gleiche Entfernung zur Schule.
Dadurch entsteht ein OST-WEST-Fall, in welchem der Vater mehr Unterhalt zahlen muss und weniger Selbstbehalt hat. Kann natürlich auch Taktik sein, zumal die Mutter weiß, dass sie mit ca. 500 Euro Gehalt aus der Unterhaltsagelegenheit raus ist.
Ich hoffe nur das das Gericht es auch so sieht und die Anwältin meines Mannes mit der" nicht Priviligierung" richtig liegt.

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo!
Ich kann jetzt erstmal nur mutmaßen, aber wenn sich nach den neuen Leitlinien der KU dahin gehend ändert, dass Ost und West aufgehoben werden, kann man wohl davon ausgehen, dass es sich mit allen anderen Unterhaltsformen auch so verhalten wird.

Camper hat insoweit recht, als es jetzt darum geht abzuwarten und Tee zu trinken und bis dahin alle Forderungen abzuweisen.

LG

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#11
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Jetzt muss ich mal blöd fragen. Könnte es bedeuten das der Selbstbehalt in OST dem in West angepasst wird. Hat es Einfluss auf die Priviligierung?

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#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Letztendlich eine Frage an die Finanzminister, wie die das hin chinchen.

Es darf den Staat nicht belasten, und sollte die Einzelhaushalte nicht überfordern.

Da der KU einerseits insgesamt nochmals leicht abgesenkt werden soll (ich hatte von 188EUR Kind=0-5J. gelesen) und die Lebenshaltungskosten (Mieten, Lebensmittel, Heiz- und Treibstoff) reichlich gestiegen sind, wäre eine Vermittlung oder Anhebung auf derzeitiges Westniveau auch denkbar.

Jede hier und jetzt angebrachte Rechnung ist aber nach wie vor nur spekulativ.

Also, abwarten!

LG

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#13
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#14
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Danke, für den Hinweis!

Schön, für die erste Altersstufe (+EUR6).
Schlechter für die 2te (-EUR9) und 3te (-EUR24), von 135%ausgegangen.
Bei 100% wäre dann nur das Plus in 0-5 Jahre.

LG


-- Editiert von ARTiger am 02.12.2007 16:58:20

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#15
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#16
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Mindestunterhalt ist klar, aber woher kommt deine Vermutung, dass sich wenn überhaupt am Richtsatz etwas ändern wird?

LG

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#17
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#19
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Soweit ich dich verstanden habe, meinst du mit Mindestunterhalt (so genannt im Gesetzentwurf), den im BGB genannten Regelbetrag. In der DDT entspricht dieser Regelbetrag (EUR) dem Richtsatz(%).
Also verhält es sich mit den EUR202 so, dass diese = Mindestunterhalt = Regelbetrag entsprechen und dem Richtsatz von 100% ausmachen.

Um die Änderung an den anrechenbaren Kindergeldern umzusetzen, hätte es auch einer Änderung des §1612b bedurft.
Da habe ich aber noch nix von gesehen.
Also gehe ich jetzt davon aus, dass sich an der Stelle nix ändert.

LG

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#20
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#21
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Sicher!

Wie viele Reformen hast du denn schon mitgemacht?

Im ernst, wurde so viel dran herumgeschraubt und an Anträgen eingereicht, dass es sich in meinen Augen bisher nicht lohnte, sich damit intensiv zu befassen.

Tja, da stehe ich jetzt aber auch auf einem Schlauch.

Ich verstehe die Änderung in (1) eher dahin gehend, dass die Formulierung weg vom anrechnen und hin zum zurechnen (des Kindes) geht.

(2) war demnach zuvor (4), mit dem Zusatz bedarfsmindernd.

Was wurde aus (3)und (5) :???:

Es steht in dem Entwurf nicht, dass diese heraus genommen wurden.

Dem zufolge würde sich aber an dem Thema Regelsätze und deren Anwendung noch immer nichts ändern?!

LG




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#22
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#23
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Ja, nun ja!

Danke, euer Ehren. Keine weiteren Fragen!

:respekt:

Damit wäre auch jede Unterhaltstabelle einfacher zu lesen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi camper!
Klar!
Es ging hier ausschließlich um die DDT und die enthaltenen Richtsätze.

Dass damit die Unterhaltsberechnungen insgesamt nicht einfacher werden, hatte ich zuvor auch schon mal kommentiert.
Das Problem sind nicht nur die Steuern, sondern die Lebensumstände insgesamt.
Da auch die Bezugsdauern von BU, EU, AU neue geordnet werden und die zeitliche Befristung in jedem Fall von der entsprechenden Billigkeit hergeleitet werden muss, wird ein Urteil schwieriger, komplexer und somit auch eher anfechtbar werden. Erst recht, wenn Immobilien, Schulden und Kinder aus der Ehe hervor gehen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
um noch einmal das ursprüngliche Thema anzuschneiden.
Ist es üblich, dass Anwälte schon im ersten Schreiben mit gerichtlicher Klage drohen.
Zitat: Das ist der ( erste) letzte auußergerichtliche Kontakt. Die Unterhaltsberechnungen des JA sind korrekt.
Wie verhält es sich mit den Kosten für so ein Gerichtsverfahren.Wer zahlt was?

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#28
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Halo Warum,

danke für die Antwort. Ich werde berichten.
Wir müssen jetzt erst mal abwarten, bis die Anwältin aus dem Urlaub zurück kommt.

0x Hilfreiche Antwort

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