unterhalstitulierung

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
eelse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalstitulierung

hallo
mein ex war bei jugendamt und hat sich den unterhalt titulieren lassen
jetzt soll er weniger zahlen als vorher und als die anwältin berechnet hat
was muss man für unterlagen vorlegen
kann man einspruch erheben
danke eelse

-- Editiert von eelse am 01.12.2005 00:08:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
namenlose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
hatte das auch erst. Im Prinzip kannst Du gar nix machen, höchstens über Deinen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Betrag auch wirklich stimmt und nach nem Jahr (glaub ich) mal anfragen, ob er inzwischen mehr verdient, daß evtl. der Unterhalt wieder erhöht wird.

Grüße

namenlose

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#2
 Von 
eelse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi habe mich heute mal schlau gemacht
der mann braucht um den unterhalt tituliern zu lassen gar nicht sein einkommen beim jugendamt vorzulegen er kann seine vorstellung was er bereit ist zu zahlen titulieren lassen ich kann diese urkunde ablehnen und über meine anwältin den anderen betrag einklagen danke

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