unterhalt an 18 jährige

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
hopeles
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt an 18 jährige

hallo, bin neu hier. habe schon viel über die unterhaltszahlungen an 18 jährige gelesen und es ist wahnsinn. ich denke es kommt auch auf den einzelnen fall an. bei mir ist es so, meine tochter wird im april 18. im moment geht sie auf eine hauswirtschaftsschule. wenn sie damit fertig ist, will sie ihr quali nachmachen was sie letztes jahr verhauen hat. angeblich will sie auch ein praktikum machen (ich dachte das das ja nur für paar wochen geht). von einer bekannten habe ich erfahren, das so ein praktikum auch für ein jahr gehen kann, mit der hoffnung wenn man sich gut anstellt, dann auch als lehrling eingestellt zu werden. die würden sogar monatlich 200.- dafür bekommen. aber ich glaube ihr langsam nicht mehr, da sie ständig was anderes erzählt. ich bin mir auch nicht sicher, ob sie das alles nur macht, bzw erzählt, um sich vor einer ausbildung zu drücken. auch glaube ich, das die mutter dahinter steck, weil sie das geld will.
meine frage, muß ich trotz allem noch unterhalt zahlen, auch wenn ich kein sorgerecht hatte?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo hopeles,

ganz einfach, bis April musst du ja eh noch zahlen.Wenn du einen befristeten Titel hast so stellst du die Zahlung ab Mai ein.

Spätestens dann sollte oder wird deine Tochter NICHT die KM sich bei dir melden.

Dann muss deine Tochter dir bzw. den Eltern genau darlegen was sie tut Schule etc..
Solange dies nicht klar ist -kann auch kein Geld verlangt werden und schon garnicht von Seiten der KM.
Beide Eltern sind wie schon oft in diesem Forum erwähnt ab Volljährigkeit unterhaltspflichtig - anteilig nach ihrem Einkommen. Kindergeld wird jetzt auch voll angerechnet.

Solltest du einen unbefristeten Titel haben müsstest du rechtzeitig eine Abänderung (gerichtl. falls nicht anders´möglich)anstreben, es sei denn es erfolgt eine offizeille Neuberechnung ab Mai.

Also deine Tochter hat ab Volljährigkeit die Pflicht zur Auskunft ihrer Tätigkeit und Einkünfte.

Gruß Thessa

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#2
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn du einfach so aufhörst zu zahlen und dann auf Unterhalt verklagt wirst dann musst du allerdings für die Zeit auch nachbezahlen, in der du nicht bezahlt hast.
Ich wäre da also ein bisschen vorsichtig.
Allgemein ist es natürlich schwierig in der Situation, hast du mal genauer mit deiner Tochter geredet? Eine 'richtige' Ausbildung wirst du ihr wohl finanzieren müssen, eventuell darfst du den Unterhalt so lange aussetzen wie sie das Praltikum macht.

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#3
 Von 
hopeles
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten. das stimmt so ziemlich mit dem überein, was ich schon so gefunden habe. was ist mit dem titel gemeint? das sorgerecht? das hatte ich nie, nachdem wir uns haben scheiden lassen als meine tochter noch klein war.dafür hat die alte schon gesorgt. ihr ging es nur ums geld

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#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Mit Titel ist der Unterhaltstitel gemeint, ob gerichtlicher Titel oder Jugendamtsurkunde.

Diese Titel können eben befristet oder aber auch unbefristet sein.

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#5
 Von 
hopeles
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was den titel angeht, da habe ich nichts gefunden. also habe ich wohl keinen. also kann ich nur abwarten was kommt, ob sie ihren quali nachholt und ob sie ein praktikum macht. doch beides reicht nicht aus sich über wasser zu halten. da wird sie sich wohl bei der arge melden müssen und da brauch ich ja dann nichts mehr zahlen, da sie ja keinen job oder ausbildung hat. aber vielen lieben dank und viel erfolg

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