unterhalt bei neuer lebensgemeinschaft der frau

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
sundg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt bei neuer lebensgemeinschaft der frau

hallo an alle..ich bin neu hier und möchte fragen ob jemand konkrete urteile zu dem thema bennen kann...ich lebe seit fast vier jahren getrennt..zahle vom ersten tag an unterhalt (von einer anwältin berechnet) an meine ex(noch)ehefrau und kindesunterhalt an meine minderjährige tochter...seit fast 3 jahren hat meine frau eine neue partnerschaft..anfangs mit lockerem zusammenwohnen nunmehr seit über einem jahr wohnt sie, mit unserem gemeinsamen kind, komplett mit dem neuen partner in einer gemeinsamen wohnung zusammmen und führt eine neue eheänliche gemeinschaft..in der nächsten woche wollen wir gemeinsam zu bereits o.g. anwältin um die scheidung zu beantragen....ich für meinen teil bin nun allerdings der meinung keinen ehegattenunterhalt (wegen der neuen lebensgemeinschaft) mehr zahlen zu müssen..fürchte aber die anwältin ist ein wenig zu sehr frauenlastig und würde gern zur unterstützung meiner meinung rechtskräftige urteile vorweisen..wäre schön wenn mir jemand etwas benennen könnte..an dem kindesunterhalt will ich natürlich nichts verändern...grüße stefan

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lianemaja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
Da mein neuer Freund Einkommen hatte, wurde bei mir der Ehegattenunterhalt eingestellt. Sobald klar ist, das sie (deine EX + ihr neuer Partner) in einer Lebensgemeinschaft leben, musst du auch keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

so würde ich das nun nicht sehen. Wenn ich richtig informiert bin, kann der Ex-Frau lediglich ein wohnwerter Vorteil angerechnet werden. Alles darüber hinaus wird weiter als Unterhalt gezahlt werden müssen.

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Auch nicht ganz korrekt. Irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit:
Der neue Partner kann bei anerkannter (!!) eheähnlicher Beziehung sehr wohl zum VOLLEN UNterhalt für die Frau herangezogen, SOFERN ER LEISTUNGSFÄHIG IST.
Ist er das nicht, muss weiterhin Betreungsunterhalt abzüglich der Haushaltsersparnis gezahlt werden.
Auch ist das Alter des Kindes ausschlaggebend, ob die Mutter gar nicht, halbtags oder gar volltags erwerbspflichtig ist.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Wie ist das beim Betr.Unterhalt , wenn Ex in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnt ?
So müßte sie doch theoretisch weniger Anspruch auf
BUH haben...!
Denn vorher als Alleinlebende
hat sie ja höhere Ausgaben , als in einer Gemeinschaft !!

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cali
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das ist das Recht in Deutschland die EX macht sich einen schlauen Lenz und der ALTE
kann lustig gemolken werden !
Es muß wie es so schön heißt EINE GEFESTIGTE BEZIEHUNG sein und das entscheidet der Richter ob das so ist.
Dann wird ihr wenn es genug Beweise dafür gibt auch der Unterhalt gekürzt !!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

und glaubt ja nicht, dass das gemeinsame Anmieten einer Wohnung seit mehreren Jahren auch nur den Ansatz eines Beweises
für eine dauerhafte, gefestigte Beziehung darstellen würde!

Gruß,
nachgefragt

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bengod
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja,es ist wohl tatsächlich so,dass der/die Ex-Ehepartner(in) beliebig lange mit neuem/neuer Partner(in)in eheähnlichr Gemeinschaft leben können,und der/die Unterhaltspflichtige muss diesen Umstand erstmal beweisen können,was wohl in den meisten Fällen so gut wie unmöglich ist.
Damit hat unser Gesetzgeber nicht nur Tür und Tor zu Lug und Betrug geöffnet,sondern unterstützt das auch noch aktiv!

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo
Ich habe zwar auf mein EU und all sowas verzichtet.Meine Anwältin meinte aber damals zu mir das einen ein eheähnliches Verhältnis angerechnet wird,wenn man 3 Jahre mit ein u der selben Person zusammen wohnt.
Wie das allerdings mit der beweislage aussieht habe ich keine ahnung da uns das erspart blieb.
Aber vielleicht kannst sie ja dazu bewgen auf weiteren EU zu verzichten.
Gruß delphine

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
malt doch nicht alles wieder ganz so shwarz!
Selbstverständlich wird eine Beziehung ( sofern die beiden einen gemeinsamen Haushalt führen ), welche rund 3 Jahre andauert, i.d.R. als "eheähnlich angesehen. In Ausnahmefällen kann auch anders entschieden werden aber in den - mir bekannten - Fällen war da eher die Frau in der Beweispflicht.
Wenn natürlich der neue Partner über kein eigenes Einkommen verfügt oder lediglich geringfügig verdient, kann er ihr logischerweise auch nicht unterhaltsverpflichtet werden. In diesem Falle darf der Exmann dann weiterhin Unterhalt abzüglich der Haushaltsersparnis zahlen.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.02.2011 20:13:04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie sieht es denn mit dem Ehegatten-unterhalt, aus wenn der neue Partner der Noch-Frau ca. 3500 Euro netto verdient? Unabhängig von der Dauer der neuen Partnerschaft und des Zusammenlebens sehe ich nicht ein, dass ich als Noch-Ehemann für die Finanzierung des Luxuslebens meiner Noch-Ehefrau verantwortlich bin, zumal Sie diejenige war, die unsere Ehe zerstört hat. Er geht mit ihr ins Bett, er kann auch für sie sorgen, oder soll ich auf der Parkbank schlafen, während meine Frau Kaviar und Champagner genießt???
Unser Kind ist übrigens im Schulpflichtigen Alter und den Kindes-Unterhalt zahle ich auch sehr gern.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.06.2009 16:54:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

ein ähnlicher Sachverhalt liegt bei meinen Eltern vor...
Meine Mutter hat vor mehreren Jahren einen neuen Kerl angeschleppt (er war letztendlich der Trennungsgrund), er bei uns wohnt, bekommt zu essen und genießt alle Vorzüge. Zwar hat er noch nebenbei eine eigene Wohnung, hält sich dort aber so gut wie nie auf.
Ist es in einem solchen Fall gerechtfertigt, dass mein Vater keinen Unterhalt mehr bezahlen muss? Muss dies dann der "Neue" tun?
Kann ich irgendwie mithelfen, dass die Wahrheit ans Licht kommt? Meine Mutter hat schon genug Falschaussagen gemacht, die sich auf meinen Vater negativ ausgewirkt haben, das kann es doch wirklich nicht sein! Als volljähriger Sohn kann ich kann hier wohl am besten beurteilen wie die Situation zwischen ihr und ihrem Freund ausschaut.
An wen kann ich mich hierfür wenden?

6x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ich würde jetzt nicht unbedingt Wetten darauf abschließen wollen, ob du als Sohn, der unübersehbar die neue Beziehung seiner Mutter missbilligt, vor Gericht auf jeden Fall glaubwürdiger wärst als deine Mutter!

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.06.2009 16:54:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja, ihr Freund hat die Ehe meiner Eltern zerstört, ist regelmäßig am Ablästern über meinen Vater, da kann wohl keiner erwarten, dass ich ihm gegenüber positiv eingestellt bin ;-)

Meine Geschwister können natürlich ebenso bezeugen, dass eine feste Partnerschaft besteht. Das wären dann schon mal 5 Personen. (Allerdings möchte ich sie in die Angelegenheit nicht mit reinziehen, da sie noch minderjährig sind.) Außerdem sämtliche Verwandtschaft, Nachbarn und Bekannte, da sie überall als Paar auftreten.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Filll,

es ist Angelegenheit deiner Eltern, nicht deine! Wenn dein Vater keinen Unterhalt mehr zahlen will, muss er aktiv werden, nicht du!

Eine Ehe läßt sich nicht so einfach zerstören, dein Weltbild ist da - mit Verlaub - noch etwas naiv... Wenn eine Partnerschaft nicht mehr funktioniert, sind daran beide beteiligt und kein Außenstehender kann eine funktionierende Partnerschaft mal eben so ganz alleine "zerstören".

Du hast deine Sichtweise und Wahrnehmung, deine Mum sicher eine andere, dein Vater und der "Neue" wieder eine andere. Lass dir deine nicht nehmen, aber respektiere und akzeptiere, dass sie nicht die alleinige Wahrheit ist und die anderen es anders sehen.

Grüße

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.06.2009 16:54:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Entschuldige, ich bin kein Kind mehr. Hier braucht mir niemand erzählen, ich hätte ein naives Weltbild. Ich kenne meine Eltern seit 20 Jahren und kann sehr wohl einschätzen was Sache ist.

Was ich hier erreichen wollte, das sind Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Z.B. "Ist es in einem solchen Fall gerechtfertigt, dass mein Vater keinen Unterhalt mehr bezahlen muss? Muss dies dann der "Neue" tun?"

Wie ich sehe werden in diesem Forum subjektive anstatt objekte Antworten gegeben. Hiermit schließe ich meine Frage und suche andersweitig nach Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Viel Glück :)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo ( Name für mich jetzt unbekannt)
du kannst deinen Vater natürlich unterstützen, z. B. mit ihm zusammen zum Anwalt gehen.



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Timpetu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich möchte das Thema nochmal aufwärmen und mal in die Runde fragen, wie die Logik dahinter ist.

Wieso wird einer Frau der Unterhalt gestrichen oder gekürzt, wenn sie mit einem anderen Mann zusammenlebt? Wieso rückt der neue Mann in die Versorgerrolle? Müssen Männer immer Frauen versorgen?

Was ist, wenn die Frau 15 Jahre auf ihre Karriere verzichtet hat, weil sie ein gemeinsames Kind betreut und erzogen hat, während "er" seine Karriere ausbauen konnte. Dies (die ehebedingte geringere finanzielle Leistungsfähigkeit der Frau) wird nach meiner Auffassung mit dem nachehelichen Unterhalt ausgeglichen. Was hat ein neuer Partner der Frau damit zu tun?

Und was ist, wenn der Unterhaltszahler mit einer neuen Partnerin zusammenzieht? Bekommt dann die Ex auch mehr Unterhalt? Das müßte nach der komischen Logik ja so sein ...


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