unterhalt erwachsene tochter

26. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt erwachsene tochter

ich bin neu verheiratet ,meine neue frau hat aufgrund von Krankheit kein eigenes einkommen. ich verdiene 2100€ netto .gestern bekam ich post vom jobcenter ,die verlangen von mir 600€ Unterhalt für meine 20 jahre alte tochter. ich habe 710 € miete .wovon soll ich jetzt leben. hinzu kommen noch die kosten von Strom ,Auto brauch ich um zur arbeit zu kommen .beim Jugendamt musste ich nur 50€ unterhalt zahlen

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

die verlangen von mir 600€ unterhalt für meine 20 jahre alte tochter. Und zwar auf welcher Rechtsgrundlage?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hat die Kindsmutter unterhaltsrelevantes Einkommen und falls ja, in welcher Höhe?

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#3
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

die kindsmutter verdient 1100€ ,die verklagt mich ständig auf ausserehelichen unterhalt

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#4
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

meine tochter befindet sich aufgrund von Krankheit immer noch in der 13 klasse

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von burningrom):
meine tochter befindet sich aufgrund von Krankheit immer noch in der 13 klasse
Das ist ja egal. 7+13 =20. Wichtig zu wissen, wäre:
1. Was genau schreibt dir das Jobcenter?
2. Wohnt die Tochter bei ihrer Mutter (deiner Exfrau)?

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#6
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sie lebt im betreutem wohnen

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hat das Jobcenter Kenntnis von Ihrer neuen Ehefrau und davon, dass sie kein eigenes Einkommen hat?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wäre wichtig zu wissen, wo die Tochter wohnt. Unerheblich ist, dass sie wohl die letzte Klasse wiederholt, bzw. die Gründe dafür. Sie ist noch priviligiert Nur, wenn sie zu Hause lebt, dann lebt sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter so dass kein eigenständiger Anspruch entsteht. Wenn sie alleine lebt, dann ist sie nicht mehr priviligiert und dann geht Deine neue Ehefrau vor. Also ein bissele Aufklärung täte schon not.

Wobei die 50 € irgendwie nicht passen, sondern viel zu gering sind.

wirdwerden

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Wäre wichtig zu wissen, wo die Tochter wohnt.

Oben steht, dass sie im betreuten Wohnen wohnt.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sorry, der Fragesteller und ich, wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. Das erklärt zwar die 50 €, da ja dann nicht familienrechtlich gerechnet wird. Nur, da sind immer noch viele Fragen offen. Warum als Volljährige noch im betreuten Wohnen, wieso überhaupt, denn sie scheint ja das Abitur anzustreben. Wieso wendet sich nicht der Träger an die Eltern, wie kommen die 600 € zustande, denn mit Kindergeld wären das ja 800 €. Da brauchen wir schon ein paar mehr Angaben.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Dein Selbstbehalt gegenüber einem Kind, welches nicht mehr Zuhause wohnt (hier betreutes Wohnen) liegt bei 1300,- Euro.
Von deinem Nettoverdienst kannst du abziehen: mindestens die 5 % Pauschale, ggf. die tatsächlichen Kilometer (aber nur bei sonst nicht erreichbarer Arbeitsstelle, wenn z.B. keine Verbindung mit den Öffentlichen). plus anderen Abzugsmöglichkeiten (siehe hier https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Sind weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden? Also weitere Kinder?
Käme deine Ex mit dem nachehelichen Unterhalt durch, so liegt sie in der Rangfolge z.B. vor der Tochter!

Gehen wir mal von 2100,- netto aus: abzüglich 5% Pauschale, macht also 1995,- Euro. Dir blieben also 695,- Euro für den Unterhalt.

Bei den 735,- Euro ist das Kindergeld in Höhe von 194,- Euro enthalten. Ziehen wir das ab, dann bleiben 541,- Euro für dich, die du zahlen musst. Ggf. noch die Krankenversicherung...

Deine Ex ist mit 1100 netto nicht zahlungsfähig und da es sich nicht um ein privilegiertes Kind handelt, auch nicht verpflichtet mehr zu arbeiten.
solange deine Tochter ihre Ausbildung zielstrebig verfolgt, wird sie Ansprüche haben. Einmal die Klasse wiederholt verwirkt die Ansprüche nicht. Selbst wenn sie eine Ausbildung beginnt und die abbricht nach einem halbem Jahr um eine neue Ausbildung zu beginnen....
Wenn sie dann in Ausbildung ist, wird neu gerechnet. Bei Studium nach der Schule muss sie vorrangig Bafög beantragen... Ab Juli gibt es 204 Euro Kindergeld. Also 10,- Euro weniger was du zahlen musst...

Da die Tochter im Unterhaltsrang NACH der neuen Ehefrau kommt, sieht es dann wieder etwas anders aus.
Die neue Ehefrau kann für sich 1040,- Euro beanspruchen. Soll heißen: du musst ihr eigenes Einkommen (Krankengeld, Rente etc.) soweit aufstocken, dass sie 1040,- Euro hat.
Daher ist es wichtig, dass du dem Amt auch die Einkommensunterlagen deiner Frau sendest! Denn hier kann es schon sein, dass dadurch deine Tochter weniger bis nichts bekommt!
Hat deine Frau z.B. insgesamt 700,- Euro. Dann zahlst du noch mal 340 drauf. Das geht vom Unterhaltsanspruch der Tochter ab! Allerdings hast du ja 695,- Euro was du zahlen könntest:

Rechnung 1995 - 340 = 1695 - 395 (für die Tochter, bis zum Selbstbehalt)

Mit den geforderten 600,- Euro wird das also voraussichtlich eh nichts. aber das Amt muss es erstmal beanspruchen. Das Ganze ergibt sich aus §1601 BGB .

Es kommt jetzt also im Einzelnen darauf an, was du tatsächlich an bereinigtem Nettoeinkommen hast und was deine Ehefrau an Einkommen hat!

-- Editiert von kikijk am 28.01.2019 00:24

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von kikijk):
und was deine Ehefrau an Einkommen hat!


0€

Steht im ersten Satz des Eingangspostes.

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#13
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

wirklich 0? Rente, Unfall- oder Versorgungsrente, Krankengeld? Ich kenne eigentlich Niemanden, der wirklich 0 hat...

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

@kikijik: da kenne ich ganz viele von. Rente gibt es nur, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre beitragspflichtig war. Krankengeld ist auch befristet, und ob der Krankheit ein Unfall zugrunde liegt, das wissen wir nicht.

wirdwerden

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Krankengeld ist auch befristet, und ob der Krankheit ein Unfall zugrunde liegt, das wissen wir nicht.


Wir wissen ja auch nicht, ob die Dame überhaupt jemals erwerbstätig war.
Ich kenne viele Frauen, die im Job Hausfrau aufgehen, wenn das Einkommen des Partners dafür ausreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Solche Frauen gibt es heute noch :grins: ... wie gruselig... na ja,- FS wird sich ja dazu vielleicht nochmal äußern.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nicht nur Frauen, sondern auch Männer. Es gibt Schicksale, da fällt man durchs System.

wirdwerden

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