unterhalt für Frau in Trennung

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
pumba2102
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt für Frau in Trennung

Hallo,
ich bin neu hier. Hätte da eine Frage:
Mein Bekannter ist seit Sept. 2006 von seiner Frau getrennt. Sie ist mit Ihrem neuen Partner 600km weggezogen. Sie arbeitet nicht.Die gemeinsamen Kinder 14 und 17 Jahre leben beim Vater. Das Einkommen des Vaters ist ca.4000EUR. Er zahlt freiwillig 400EUR an seine Frau. Offiziell (Meldeamt) leben sie noch nicht getrennt. Jetzt verlangt sie 800 EUR Unterhalt. Zudem zahlt der Vater derzeit einen von seiner Frau verschuldeten Unfallschaden i.H.v. 28.000 EUR zurück (Alkoholfahrt).
Muss er überhaupt zahlen, zumal ja auch die Kinder bei ihm leben??
Wäre schön, wenn jemand Rat wüsste.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Pumba,

sind die 4000€ netto?
Inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Die Frau unterliegt zwar der verstärkten Erwerbsobliegenheit ihren Kindern gegenüber, hat aber dennoch Anspruch auf TU.

Vorab vom Einkommen abzuziehen sind KU für beide Kinder und die Raten für den Kredit.

http://www.scheidung-online.de/eu.html

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
pumba2102
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

das Gehalt meines Bekannten ist geschätzt.
Eigentlich ging es mir nur um die grundsätzliche Frage ob er TU zahlen muss, da ja die Kinder bei ihm leben. Dachte immer der´jenige bei dem die Kinder leben ist eseinem Partner nicht unterhaltsverpflichtet??

und auch ein hallo an Haselstrauch:

da hast DU wohl recht. Klar wäre er mit einer Scheidung besser bedient, auch nervlich, aber es würde halt schon einiges ausmachen, wenn er in die Steuerklasse II kommt. Mehr als der momentane freiwillige Unterhalt.

Grüße

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Pumba,

quote:
aber es würde halt schon einiges ausmachen, wenn er in die Steuerklasse II kommt. M


Da hätte er schon im letzten Jahr sein müssen.
Im Trennungsjahr darf die Stkl.3 behalten werden, im Folgejahr ist die 2 angesagt.

Und die Rentenanwartschaften laufen trotzdem weiter...

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 29.02.2008 10:21:11

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

quote:
Muss er überhaupt zahlen, zumal ja auch die Kinder bei ihm leben??


Natürlich MUSS er nicht zahlen! Auf welcher Grundlage denn? Die Frau müsste ihre Forderung nach Trennungsunterhalt geltend machen und das ggf. gerichtlich durchsetzen. Dann muss er zahlen.

Umgekehrt muss die Frau keinen Kindesunterhalt zahlen. Da müsste der Kindesvater seine Ansprüche geltend machen und die ggf. gerichtlich durchsetzen. Dann muss sie zahlen.

Dumm ist nur, dass beim Kindesvater was zu holen ist und bei der Kindesmutter eben nicht! Auch einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche fassen (auch wenn das mehr Spaß machen würde als bei einem nackten Mann!) :grins:

Der Kindesvater sollte sich Gedanken machen, wie diese Kiste weitergehen soll. Will er wirklich 20% seines Nettoeinkommens abdrücken, damit seine Ex fröhlich mit ihrem Lover zusammenleben kann? Während er die Kinder versorgt und keinen Cent Unterhalt sieht? Und obendrein noch einen erheblichen - sagen wir mal - 'Alkoholschaden' seiner Frau abzahlt? Diese Lastenverteilung scheint mir - bei aller Wertschätzung - nicht so ganz ausgewogen zu sein. :grins:

Vielleicht sollte der Kindesvater doch mal erwägen, das zu tun, was in dieser Lage am ehesten angemessen erscheinen könnte. Nämlich die Scheidung einzureichen und die finanzielle Seite gerichtlich klären zu lassen! Das wird Geld kosten, das steht außer Frage. Und ob er Kindesunterhalt von seiner Ex sehen wird, wage ich zu bezweifeln. Ob er 800 EUR Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt an die Ex zahlen muss, wage ich jedoch ebenfalls zu bezweifeln! In jedem Fall würden seine Rentenbeiträge dann nicht mehr hälftig an seine 'bessere Hälfte' gehen!

Meine persönliche Meinung dazu: besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Aber das muss der Kindesvater letzten Endes ganz allein entscheiden ...

Grüße

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#6
 Von 
pumba2102
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Groellheimer,

du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Bis jetzt war es ganz in Ordnung für ihn.
Er muss es jetzt angehen, ich hoffe ich kann ihn davon überzeugen, zumal ich, seit ich meine Scheidung im Nov.07 hinter mich gebracht habe einfach freier Leben kann. Es ist alles geregelt (wobei bei mir nicht alles so kompliziert war):)
Und das mit der Rente ist auch ein gutes Argument. Werd mein bestes versuchen.

Danke und Tschüss
Pumba2102


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