unterhalt für frau einbehalten

10. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zerbaru72
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt für frau einbehalten

hallo,
meine frau und ich leben seit februar getrennt und haben jetzt den gemeinsamen lohnsteuerjahresausgleich gemacht. wir müssen jetzt was nachzahlen und meine frau sagt sie hätte kein geld und ich solle zusehen wie ich es bezahle. ich zahle für sie Unterhalt und kann ich davon etwas einbehalten damit sie die hälfte von der nachzahlung mit trägt?
lg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Zerbaru72,

wer hat den Unterhalt festgesetzt? Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja, bitte nicht einfach einbehalten.

Genauso, wie der Dame eine anteilige Steuererstattung zustehen würde, muss sie hier für die Nachzahlung aufkommen.

Beide Einkommen in prozentuales Verhältnis setzen und die Nachzahlung entsprechend aufteilen. Jeder zahlt das was dem Anteil seines Einkommens entspricht.

LG Nero

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#2
 Von 
Zerbaru72
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

meine frau lebt von dem unterhalt den ich zahle,kindergeld, unterhalt fürs kind und bekommt glaub ich etwas harz4 und lebt bei ihrem freund. da sie also kein einkommen hat bleibt es wohl alles an mir hängen

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ist der Unterhalt nun tituliert oder nicht?

Hast Du den Unterhalt bei der Ekst.erklärung angegeben? Hat Deine Ex die Anlage U mit unterschrieben? Dann würde ihr der Unterhalt als Einkommen angerechnet. Je nach Höhe der Unterhaltszahlungen, könnte die Nachzahlung dadurch begründet sein. Dann wäre sie durch Dich zu tragen.

Wie alt sind denn die Kinder?

LG Nero

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#4
 Von 
Zerbaru72
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

letztes jahr waren wir noch nicht getrennt sondern lebten noch zusammen. wir sind erst seit februar getrennt

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hat deine Ex während dieser Zeit gearbeitet? Hat sie überhaupt Steuern gezahlt?

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Zerbaru,

WER hat den Unterhalt festgelegt?
Bevor du das nicht beantwortest, kann dir nix geraten werden.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 11.09.2009 11:06

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#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Zerbaru72 hallo,
wenn du deine Angaben hier etwas klares schilderst kann dir geholfen werden.
Schaue dich noch mal hier im Forum um, es gibt wirkliche tolle Infos für deinen Fall.
Ich sehe das erst mal so, dass Männer manchmal zu viel zahlen, sich zu viel bieten lassen, zu wenig Kraft aufwenden und zu schnell den Kofp irgendwo hinstecken.

Ich weiß wovon ich schreibe, da ich mit einem Mann zusammenlebe:)

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

ich stelle die Frage erneut:

quote:
ist der Unterhalt nun tituliert oder nicht?


LG Nero

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