unterhalt für meinen sohn (bin der vater)

10. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
wahnsinn123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
unterhalt für meinen sohn (bin der vater)

hallo liebes forum
wiedermal trifft die gleichberechtigung nicht zu.schlag ins gesicht vom og hamm!
zur sache .:
ich bin seit jahren geschieden. seit ca zwei jahren zog mein sohnbei seiner mutter aus nach mir. aus der ehe sind zwei söhne da.
nun hatte ich bis dahin für beide unterhalt gezahlt. da der sohn bei meiner ex schon 13 jahre ist wollteich den unterhalt gegenrechnen.
leider ist es so das meine ex von der arge lebt und sich noch ein kind (5Jahre alt) bekommen hat und mit dem kindesvater zusammen lebt(auch noch sozialbetrug begeht) er ist nicht bei der arge gemeldet ist braucht sie keinen unterhalt bezahlen,sie bräuchte wegen der kinder auch keine arbeit annehmen(lt gericht). was habe ich mit dem 5jährigen zu tun.da eine tagesmutter
ca 300 € kostet. da sie arge empfängerin ist kann sie lt gericht keinen unterhalt zahlen denn müße ich sebst tragen. ich mußte immer für sämtliche sachen ,wie schulausflüge ,zahnspange zusätzlich aufkommen.habe ich auch gemacht!
die klagen haqbe ich im auftrage meines sohnes gemacht.
das og hamm hat die kostenübernahme der klage abgelehnt und ein sogenanntes urteil gesprochen gegen das wir keine
weiteren einspruchmehr machen können.
wo bleibt die gleichberechtigung??????
wir werden nicht aufgeben bis zum bundesgerichtshof!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
also beschwerde gegen das ergangene schriftliche urteil einlegen.

gibt es gegenläufige urteile ,bitte schreiben.

hamm ist für solche urteile bekannt.

sich wehren heißt demokrtie zu leben,auch gegen gerichte und behörden!

danke


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
da der sohn bei meiner ex schon 13 jahre ist wollteich den unterhalt gegenrechnen.
Aha. Mit einem nicht existierenden Anspruch gegenrechnen. Und das Kind beim mitellosen Elternteil verhungert dann. Geniale Idee.

Zum Glück kommt es nicht darauf an, was Sie wollen oder nicht. Solche Fragen entscheidet der Gesetzgeber. Auch nicht das OLG. Das OLG hat nur das ausgesprochen, was der Gesetzgeber schon gedacht hat.

Zitat:
(auch noch sozialbetrug begeht) er ist nicht bei der arge gemeldet
Und diesen Betrug können Sie nachweisen? Abgesehen davon, dass der für dieses Unterhaltsproblem natürlich völlig unrelevant ist, können Sie diesen Verdacht bei der ARGE (die inzwischen Jobcenter heißt) natürich anzeigen. Bevor ich das mache, würde ich aber nochmal ganz genau überlegen, was ich wirklich über diesen vermeintlichen Betrug weiß und was ich nur mutmaße.

Zitat:
wo bleibt die gleichberechtigung??????
Wo sollte das Thema Gleichberechtigung hier relevant sein? So wie ich das sehe haben beide Kinder gleichermaßen einen Anspruch auf Unterhalt gegen Sie, sind also gleichberechtigt. Und wenn Sie keinen Unterhalt zahlen könnten, weil Sie arbeitslos sind oder ein Kind betreuen müssen, dann würde das selbe OLG vermutlich auch Sie von dieser Pflicht freisprechen. Gleiches Recht für alle, also Gleichberechtigung. Sie verkennen nur, das sich schalich unterscheidende Fälle auch anders geregelt werden können, ohne dass es einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung gibt.

Zitat:
wir werden nicht aufgeben bis zum bundesgerichtshof!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Na dan viel Glück!!!!!!!!!!!!!

Die Revision wurde ja offenbar nicht zugelassen.

Eigentlich hätte ich es als interessant empfunden zu erfahren, warum das Gericht die Mutter eines fünfjährigen ("fremden") Kindes von jeder Erwerbsobliegenheit freispricht. Wobei unklar ist, ob es das überhaupt getan hat. Ich befürchte aber, dass Sie wenig Interesse an einer Diskussion darüber haben und eine solche auch nicht möglich sein wird. Schade.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wahnsinn123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo #1
wir schreiben aneinander vorbei,oder sie haben nicht richtig gelesen.warum soll ich der NIcht kindesvater für das kind aufkommen in irgendeiner Weise! wenn der kindesvater bei ihr wohnt.es werden auch die mitbewohner des hauses betrogen(Nebenkosten) bei meinem 13jährigem sohn kann und muß sie arbeiten gehen können,da dieser zur ganstagsschule geht und in dem alter sich alleine versorgen kann!!!! ich arbeite im schichtdienst und der bei mir lebene sohn muß sich sejbst versorgen.
im übrigen die anzeige bei der arge ist angekommenund auch bearbeitet worden,aber die haben es geduldet! schöne gleichbehandlung.(betrug lohnt sich wieder).seit der anzeige schreibt sie sogar bewerbungen !

die unterstellung das dieses kind verhungern müßte ,was soll ich ihnen da schreiben!

würde mich interessieren ob Sie persönlich aus eigener erfahrung so schreiben,wenn nicht kommen SIe erstmal in eine solche situation.

denn schreiben und sagen ist was anderes. in der 1 instans wurde mir nahegelegt ich solle mir eine nebentätigkeit suchen!!!!!!!!!

VIEL SPASS BEIM ANTWORTEN.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
wir schreiben aneinander vorbei,oder sie haben nicht richtig gelesen.
Nein. Das Problem ist mehr, dass Sie sich alle Mühe darum geben, dass Sie hier ja keiner ernst nimmt. Aber mit Ihren seltsamen Ansichten auf taube Ohren zu stoßen sollte Ihnen wohl bekannt vorkommen. Kürzlich ist es doch beim OLG ähnlich abgelaufen.

Zitat:
warum soll ich der NIcht kindesvater für das kind aufkommen
Wie Sie genau wissen, sollen Sie für den Sohn aufkommen, der im Haushalt der Mutter lebt und dessen Vater Sie sehr wohl sind, wie Sie ebenso genau wissen.

Zitat:
es werden auch die mitbewohner des hauses betrogen(Nebenkosten)
Das lassen Sie mal besser deren Sorge sein.

Zitat:
bei meinem 13jährigem sohn kann und muß sie arbeiten gehen können,da dieser zur ganstagsschule geht und in dem alter sich alleine versorgen kann!!!!
Scheint das OLG anders gesehen zu haben. Was ein Pech.

Zitat:
anzeige bei der arge ist angekommenund auch bearbeitet worden,aber die haben es geduldet!
Also kein Betrug, hatte ich geahnt.

Zitat:
schöne gleichbehandlung
Wie oben erwähnt, liegt hier tatsächlich schöne Gleichbehandlung vor.

Zitat:
betrug lohnt sich wieder
Hier betrügt überhaupt keiner. Aber wenn Sie meinen, dass sich das lohnt, dann können SIe ja auch betrügen.

Zitat:
die unterstellung das dieses kind verhungern müßte ,was soll ich ihnen da schreiben!
Na was passiert denn sonst mit Kindern in Haushalten ohne Einkommen und Unterhalt?

Wenn man mit seinem Anliegen durch zwei Instanzen scheppert und jeweils völlig unterliegt, sollte das doch nachdenklich stimmen. Wenn dann die anderen Hausbewohner und die Leute bei der ARGE (heißt jetzt Jobcenter, haben aber ebenso wenig Geld zu verschenken), dem Zoll und die Staatsanwaltschaft auch alle keine Ahnung haben.... Möglicherweise ist es ja jemand anderes, der hier ganz daneben liegt.

-- Editiert von Rechtschreibung am 12.02.2016 06:52

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was hat das mit Gleichberechtigung zu tun? Richtig, gar nichts. Es gibt genug Frauen (ich bin eine von denen), die ihre Kinder aufgezogen haben, nie einen Cent Unterhalt bekommen haben, bis sich der Ex gut verheiratete, dann konnte ich das Taschengeld pfänden, das war dann der Führerschein für den Jüngsten. So, und nun erklär mir das mal mit der Gleichberechtigung, bezogen auf meinen Fall. Würd mich schon interessieren.

Fakt ist, dass sowohl das Gericht als auch das Job-Center festgestellt haben, dass sie derzeit nicht arbeiten kann. Die Gründe sind unbekannt und können deshalb auch nicht bewertet werden. Entweder man akzeptiert das, oder eben nicht und geht mit vollem Kostenrisiko in die nächste Instanz. Dann dürfte aber Schluss sein. BGH ist in so Fällen nicht zuständig. Ob sich das lohnt?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Aufrechnen ist Quatsch, da der Unterhalt den Kindern zusteht und nicht der/dem Ex. Wenn nix zu holen ist und das Alter gegen Unterhaltsvorschuss spricht, bleibt nur zu warten: die Verjährungsfrist beginnt erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

-- Editiert von Retels am 12.02.2016 12:04

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wahnsinn123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

naja ,jeder hatt so seine ansichten ansichten,von seinem standpunkt aus.zur arge :damit unterschreiben sie ihre ???? ,die ehrlichen sind dann wieder die dummen!

an 4# das ist auch was ich verurteile .der gesetzgeber ist nicht in der lage dieses zu unterbinden.es darf sich keiner seiner verantwortung entziehen: ich habe mich nie den unterhaltsansprüchen noch den zusatzzahlungen ,wie schullischen usw entzogen.

an5# deshalb klage ich auch im namen meines sohne

hiermit beende hier ich meine kommentare,ich sehe das ebend anders ,das alle in der pflicht stehen und sich nicht herausnavigieren können.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.829 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen