unterhalt für uneheliches kind durch ehefrau?

22. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
twingolino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt für uneheliches kind durch ehefrau?

hab jetzt neulich folgendes gehört:

wenn dem kindesvater (der unterhaltspflichtig ist für sein uneheliches kind), etwas passieren würde und er sterben würde, ist seine ehefrau dann für dieses kind unterhaltspflichtig.

kann das denn sein? ich meine, es wäre doch in dem fall nicht ihr kind.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
twingolino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

*hochschieb*

hat jemand eine antwort für mich?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wo haben Sie denn das gehört? Mich würde die gesetzliche Grundlage dazu interessieren. Denn unterhaltspflichtig sind nur Verwandte gerader Linie.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
twingolino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

meine großeltern haben das im fernsehen gesehen. sie haben es mir gesagt, weil mein freund eine uneheliche tochter hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@twingolino

Die Ehefrau des Mannes ist nicht für dessen unehelichem Kind unterhaltspflichtig!!

Was haben deine Großeltern gesehen? Irgendwas verwechselst du.
Dein Freund ist gegenüber seiner nicht ehelichen Tochter unterhaltspflichtig!

Gruss stern


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
twingolino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

keine ahnung, was sie gesehen haben. sie gucken immer solche sendungen.

sie meinten, wenn wir heiraten würden und ihm würde etwas passieren... würde ich den unterhalt für sein unehel. kind weiterzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@twingolino

Lass gut sein, des passt schon, die Antwortpostings... :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.05.2009 17:53:03
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 33x hilfreich)

deine grosseltern haben nicht ganz verkehrtes gesehen, denn, wenn ein zahlungspflichtiger vater mal zahlungsunfähig wird, muss seine neue ehefrau für seine zahlungen aufkommen, sofern keine gütertrennung bei der neuen ehe vereinbart wurde. bei tot kann dies natürlich anders aussehen.

gruss jeserd

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@jeserd
falsch

0x Hilfreiche Antwort

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