Unterhalt für volljähriges Kind - was kann man schnell tun

5. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
simschub
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für volljähriges Kind - was kann man schnell tun

bitte um hilfe!
mein sohn 25, student, erhällt lt. titel vom vater 430 euro unterhalt.......
im januar hat dieser den unterhalt einfach und ohne titel auf 300 euro gekürzt und in diesem monat nichts mehr gezahlt.........es besteht wie gesagt kein titel........mein sohn hat neuen unterhalt durch anwalt im mai 2010 gefordert....dies zieht sich seit dem hin.......darf er unterhalt einfach kürzen bzw. jetzt komlett einbehalten..........wenn was kann man schnell tun-mein sohn ist auf geld angewiesen.......(studiengebühren,fahrgeld u.s.w.)....

vielen dank!!!!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also, watt denn nun? Erst ist ein Titel da, und dann wieder nicht? Ausserdem bist Du ab Volljährigkeit mit zur Zahlung verpflichtet, wenn denn überhaupt noch eine Verpflichtung besteht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

entscheidend ist erstmal, ob ein Titel besteht oder nicht.

quote:
.darf er unterhalt einfach kürzen bzw. jetzt komlett einbehalten..........


Ohne Titel, ja.
Warum verweigert der Vater denn die Zahlung? Mit 25 dürfte langsam ein Ende des Studiums anstehen, oder?

quote:
wenn was kann man schnell tun-mein sohn ist auf geld angewiesen.......


Euer Sohn wohnt bei dir? Wie viel zahlst du? Bafög wurde beantragt?
Viele Studenten jobben...:)

Kannst hier mal gucken: Volljährigen-Unterhalt

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Er wird den Rat bekommen haben, nachdem die Mutter die Hälfte des Unterhalts zahlen muß bei Volljährigkeit, abzüglich Wohnkosten wenn der Sohn bei ihr lebt.

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#4
 Von 
simschub
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

auf blöde sprüche kann ich verzichten............
der vater hat selbst den unterhalt beim jugendamt 2007 beurkunden lassen......und bisher nicht gerichtlich abändern lassen..........
und mein sohn bekommt auf grund des unterhaltes und weil er bei mir(mutter) wohnt kein bafög........ebenso zahle ich ihm mtl. lt. meinem einkommen Unterhalt.....und ein medizinstudium dauert nun mal länger als ein bwl studium - sorry dafür.......ist aber nun mal so
und er geht so wie es praktikas und famulatur und studienplan zulassen, ab und an ein paar euro verdienen......da brauchen wir keine nachhilfe....wissen wir selbst.....also danke für die blöden sprüche.........hatte auf prof. hilfe gehofft.........ansonsten bitte die weisheiten beim frisuer loslassen


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn wir schon mal beim Austeilen sind: es heißt "Praktika, Praktika, Praktika" und nicht "Praktikas, Praktikas, Praktikas". Latein, Sexta.

Auch was anderes scheinst Du zu verwechseln, nämlich die Reihenfolge. Zunächst ist BAFÖG zuständig. Die zahlen nur, wenn die Eltern nicht genug verdienen. Also, Ihr scheint beide genug zu verdienen. Zunächst wäre zu klären, was das da für eine Abmachung aus dem Jahr 2007 ist. Denn da war der Sohn ja auch schon über 21 und das Jugendamt gar nicht zuständig. Ausserdem hätte Dein Einkommen seinerzeit dazugerechnet werden müssen. Irgendwie stimmt das hier alles vorne und hinten nicht. Schliesslich: mit 18/19 Abitur, dann evtl. 9 Monate Militär/Zivildienst. Dann ist er jetzt auch mindestens im 10. Semester. Also im Endspurt.

Wenn BAFÖG nicht geht, familienrechtlich nichts da ist (kein Titel gegen Euch beide, denn auch Du schuldest Geld), dann muss er sich mal nach einem Darlehen umschauen. Da gibt es ganz tolle Programme von den verschiedensten Einrichtungen. In jeder Uni gibt es insoweit Beratungsprogramme. Da sollte er mal hingehen.

wirdwerden

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