unterhalt kürzen??

25. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Baltus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
unterhalt kürzen??

hallo,
ich habe beim jugendamt nen titel unterschrieben in höhe von 260€.(ich habe durch kündigung ne abfindung bekommen) die abfindung ist mittlerweile verbraucht.ich verdiene 1050€.es bleiben mir also nur noch 790€. ich habe gelesen, der selbstbehalt beläuft sich auf 850€.habe ich eine chance den titel ändern zu lassen?was kann ich machen???kann mir jemand helfen???
danke im voraus

Baltus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Im Prinzip schon...
Wie hoch war denn dein Einkommen bei der Berechnung der 260,-Euro?
Wie alt ist das Kind?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nikes01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Betrag der Unterhalts-Zahlungen kann nur durch eine Abänderungsklage geändert werden.
Argumentieren kannst Du nur damit, dass Du keinen Nebenjob findest oder Dir Dein jetziger Beruf keine Zeit für einen Nebenjob lässt.
Woher sollst Du auch noch eine zweite Arbeit nehmen, wenn schon für andere überhaupt kein Arbeitsplatz da ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Baltus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo schnee-einsiedel.
mein damaliges gehalt von 1025€ wurde um mtl. 238€ (aus einer abfindung) für 4 jahre aufgestockt, abzl berufsbedingter aufwendung und unfallversicherung.vom jugendamt wurde wurde das unterhaltsrelevante netteinkommen auf 1188€ netto festgesetzt. ich zahe z.zt. 260€ unterhalt.siehst du eine möglichkeit?
danke für deine antwort

Balltus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Baltus,
Sind die 4 Jahre denn verstrichen? Ist der Titel auf 4 Jahre befristet gewesen? Dann wäre auch keine Abänderungsklage nötig sondern lediglich eine Neuberechnung.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Baltus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo teufelin,
die 4 jahre sind noch nicht rum und auf der urkunde über die verpflichtung zur unterhaltsleistung kann ich keine befristung erkennen. das kind wird im august 15.
gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
dann wirst du wohl sehr gute Gründe vorbringen müssen, um eine Klage erfolgreich durchzukriegen.
Damals wurde die Abfindung mit Betrag x auf dein monatliches Einkommen umgerechnet. Und das über einen Zeitraum von 4 Jahren. Hast du die Abfindung schon vor Ablauf dieses Zeitraums verbraucht, wirst du lt. JA oder Gericht wahrscheinlich falsche Prioritäten gesetzt haben. (lediglich meine Sicht! )

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen