unterhalt mit 24? gegen das gegenseitigkeitsprinzip verstoßen?

1. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt mit 24? gegen das gegenseitigkeitsprinzip verstoßen?

hallo,
ich muss erstmal kurz meine lage schildern:

ich bin 24 und mach eine schulische ausbildung.

ich habe unterhalt bei meinem vater eingeklagt. die klage läuft nun schon fast ein jahr bzw. das erste schuljahr ist schon rum. nun hat das olg beschlossen meinen antrag abzulehnen, da ich u.a. gegen das gegenseitigkeitsprinzip verstoßen hätte. ich hatte nach meinem zivi zwei semester studiert (zwei verschiedene studiengänge im jahr 2005) und bin danach ins ausland für ein jahr. freistellen konnt ich mich im zweiten studiengang nicht, da ich im ersten semester war. ausserdem sagt der anwalt ich hätte mich im ausland schon ein jahr selbst versorgt, dass könnte ich nun wieder. die schule geht aber jeden tag von 8 bis 15 bzw 17 uhr. das im ausland wurde aber auch als praktikum anerkannt, nicht als arbeitsstelle!!!
können die mir einfach alles streichen? bafög hat mir auch einen anteil zugesprochen, dort hab ich die vorausleistung beantragt, da mein vater ja nicht zahlt!!! mir wurden sachen vorgeworfen wie orientierungslosigkeit, die jetzt in die angeblich aufgenommene ausbildung geendet hat. was ist eine angeblich aufgenommene ausbildng? das ist meine erste ausbildung. mein vater meinte ich hätte anhand des auslandsaufenthalt locker nen job finden können. wie bitteschön, ohne ausbildung? könnt ihr mir weiter helfen... danke ;-)

-- Editiert von abc-mann am 01.05.2008 23:56:57

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35 Antworten
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#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo abc-mann !

Grundsätzlich hat dein Vater die Pflicht dir eine Ausbildung zu bezahlen .
Das Kind wiederum ist verpflichtet diese ZÜGIG zu absolvieren .Es ist EINE Umorientierung möglich ,und selbst verständlich darf man auch einmal hängen bleiben .

Verstehe ich das richtig ,du hast im Jahr 2005 *zwei verschiedene Studiengänge* absolviert ? Das waren zwei verschiedene Fachrichtungen ?
Also EINE Umorientierung ?
Oder waren das zwei Studiengänge mit einer Fachrichtung ?

Wenn es verschiedene waren ,war dies deine Chance einen anderen Werdegang einzuschlagen .
Da du diese aber ebenfalls wieder abgebrochen hast ,ist somit der Unterhalt VERWIRKT .

So sehe ich deinen Fall .

Wenn es doch EIN Studium ,für ein und den selben Abschluss war ,ziehe ich diese Aussage zurück .

LG


-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#4
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe 2005 bwl (1 semester) und anschliessend optotechnik (1 semseter) studiert. zwei verschiedene hochschulen. dann wurde mir eine stelle im ausland angeboten, bei der ich mich schon 2004 beworben hatte, und ich habe optotechnik unterbrechen bzw abbrechen müssen da ich im 1 semester war. als ich zurück kam hätte ich ich optotechnik nochmal neu anfangen können, aber mir wurde ebenfals ein platz im tourismusbereich angeboten, also nahm ich diesen. rechnerisch (hätte ich optotechnik ohne auslandsaufenthalt durchgezogen) wär ich im herbst 2009 fertig, genau wie jetzt mit dem tourismus. also anspruch hätte so oder so gegalten oder? mein vater war immer mit meinen studiengängen einverstanden und ich habe alles selbst bezahlt. er musste mir nie unter die arne greifen. klar hab ich im haus gewohnt und wurde verkostet!!!

zu dme verhältnis... mein vater kennt mich nicht mehr. redet nicht mehr mit mir, aus irgendeinem grund. meine mutter ist die einzige die mich zur zeit unterstützt.

lg

-- Editiert von abc-mann am 02.05.2008 15:38:35

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#7
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@chavah

da spricht wohl ein vater der zahlt^^

den quatsch hab ich nicht gewollt. denkst du ich will mir sachen an den kopf werfen lassen und mich seitenlang rechtfertigen wollen. ich bin mit meiner ausbildung schon genug beschäftigt. wenn die richterin sich ein halbes jahr nicht bequemt meinen antrag zu bearbeiten und ihn dann mit einem brief der mit: möchten sie die klage noch aufrechterhalten beantwortet!!! klar geb ich dann dies in die nächste instanz!!! hab ja nichts zu verlieren!!!

zur lage: mein vater hat jemand neues kennen gelernt und wie sagt man so schön... aus den augen aus den sinn!!! deshalb kennt er mich nicht mehr. ich war in den usa als die trennung war und kam zurück "vaterlos" wenn man das so sagen möchte. er war mit der ausbildung einverstanden hat mir damals sogar anträge für unis unterschrieben, was er rechtlich nicht dufte!!!

ich versteh auch einfach nicht wieso man sich heutzutage nach dem abi festlegen muss. man hat so viele möglichkeiten und wieso soll man diese nich ausnutzen!!! man geht heute auch nicht mehr mit 14 in die lehre wie es DAMALS so üblich war!!!

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Von fünf Leuten, die hier antworten, ist ein Vater. Und der zahlt nicht. Also mal langsam.

quote:
ich versteh auch einfach nicht wieso man sich heutzutage nach dem abi festlegen muss. man hat so viele möglichkeiten und wieso soll man diese nich ausnutzen!!!


Kannst du alles tun. Wenn du es selber finanzierst.

Lange Rede - kurzer Sinn - du bist 24 und hast bisher nicht viel auf den Streifen gekriegt. Und GottseiDank sieht das Gesetz vor, dass Eltern nicht ihr Leben lang die Unentschlossenheit ihrer Sprösslinge finanzieren müssen.

Und wenn du weißt, dass dein Dad die Anträge für die Uni nicht unterschreiben durfte - warum hast du ihn das dann machen lassen???

Ende der Fahnenstange - kein Unterhaltsanspruch mehr.


Btw... deine Unterhaltssache ist nicht die einzige vor Gericht. Da kann es schon mal zu Wartezeiten kommen... ;)


-----------------
"gruß azrael"

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#9
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

da ich sehe das man hier nicht wirklich diskutieren kann ohne wesentliche fakten zu nennen denke ich nicht das mir das weitergeholfen hat.

wieso muss ich mir unterstellen lassen das die klage "der sog. zirkus" der grund für den abgebrochen kontakt ist. ist es nicht, war es nicht!!!

ich finde für meine 24 jahre hab ich viel auf die beine gestellt, habe mich immer finanziert - vielleicht zu viel gearbeitet, dann wär der NC besser ausgefallen und ich hät von anfang das machen können was ich wollte. Mein vater hat NIE für mich gezahlt. aber durch die jetzt vollzeit aubildung, hab ich auf unterstützung gehofft, da sie doch intensiver ist als gedacht habe. ich könnte euch jetzt lange und ausführlich erläutern wie oft ich probiert habe dies alles aussergerichtlich zu einigen, aber wenn man keine resonanz von anfang an bekommt, ist so etwas nicht möglich.
naja, trotzdem danke für die antworten!!!

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

abc-mann, nicht gleich so verbittert ;)

Kurze Frage - WAS hast du mit 24 auf die Beine gestellt?
Du hast dein Abi gemacht, 1 Jahr Auslandsaufenthalt (wozu dies eigentlich?) und das war's auch schon. Andere sind in der Zeit mit ihrem Studium/ihrer Ausbildung fertig.

Deine BEIDEN Eltern haben für dich nicht gezahlt, dir aber Kost und Logis gestellt.

Und wie gesagt - irgendwann ist Ende der Fahnenstange...

-----------------
"gruß azrael"

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#11
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

wie schon gesagt, ohne weitere fakten, lässt sich hier nicht diskutieren. trotzdem danke für die antworten!!!

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#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
da ich sehe das man hier nicht wirklich diskutieren kann ohne wesentliche fakten zu nennen denke ich nicht das mir das weitergeholfen hat.

Kommt darauf an ,worüber du diskutieren willst .
Darüber ,was du für Eltern hattest ,wie deine Kindheit verlief ,ob du echte Freunde hattest und ob du oft Erkältet warst ?
Stimmt da fehlen uns noch eine menge Angaben . :augenroll:

Komisch nur ,das ich dachte ,das dies dein anliegen sei :
quote:
unterhalt mit 24? gegen das gegenseitigkeitsprinzip verstoßen?

Wie komm ich nur darauf ? :???:

Naja ,egal ,da ich ja dachte dies sei das Thema ,habe ich dir (und die anderen) darauf geantwortet .
Schade ,das du unsere Antworten ,als nicht hifreich empfindest .
Mag vieleicht auch daran liegen ,das man es nicht gerne hört ,wenn man unrecht hat ;)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#14
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

danke das ihr alle so nett seid!!!

so sätze wie: Darüber ,was du für Eltern hattest ,wie deine Kindheit verlief ,ob du echte Freunde hattest und ob du oft Erkältet warst? Das sollte doch eigentlich in den Kopf eines 24-jährigen reingehen.

kann man sich glaube ich sparen!!!

leider versteh ich nicht viel von dem ganzen recht zeugs, deshalb hatte ich nachgefragt.

ich habe noch keine OLG entscheidung. der richter meinte nur ich solle die unterhaltsforderung (3 monate) vor der angefangenen ausbildung zurückziehen, sonst würde dies in meine akte gehen und es könnte die entscheidung der richterin, die meine akte bearbeitet, beeinflussen. das war alles. einen bescheid habe ich nicht. schön wärs. da ich pkh bekomme, habe ich weiter geklagt. ganz einfach!!!

trotzdem danke für die antworten!!!

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#15
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#16
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

für die die's interessiert: ich hatte heute gerichtstermin und mir wurde der unterhalt zugesprochen. väter können sich halt nicht immer aus der schlinge ziehen :grins:

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#17
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Halt mehr Glück als Verstand...

-----------------
"gruß azrael"

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#18
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

ist die Frage, ob der 'Zuspruch' in der Rechtgsmittelinstanz bestehen bleibt.

Soll auch Fälle geben, in denen der Vater vom Kind Unterhalt bekommt.... :grins:

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#19
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ja bleibt er. und unterhalt an den vater... der kann kommen...!!!

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#20
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

totalversager ... mehr fällt mir dafür net ein ...

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#21
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

totalversager... mein vater... ja!!!

ihr dreht euch auch jede antwort so wie ihr sie braucht... whatever^^

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Man könnte es auch etwas anders ausdrücken:

Es ist beschämend, mit 24 Jahren seine Eltern auf Unterhalt zu verklagen.
Andere haben da schon die berühmten 3 Dinge vollbracht:

Haus gebaut, Baum gepflanzt, Sohn gezeugt.

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#23
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

dein vater ??? warum der denn ... du bist doch zu nix in der lage ... mit 24 :bang: ...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn ich in diesem Alter noch meinen Eltern auf der Tasche liegen würde. Den Vater dann noch vor das Gericht zu schleppen, ist das allerhinter letzte.

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#25
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

beschämend sind eure aussagen, sich zu dingen zu äußern wovon ihr keine hintergründe kennt!!!
ich hab nicht als erster geklagt. wer mir klagen anhängt, schecks unterschlägt etc. den soll ich dann, ohne die erste ausbildung finanziert zu haben, einfach so ziehen lassen. da denke ich anders. das leben ist hart, ihr müsst euch dmit abfinden!!!^^

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

warum tust du mir grade überhaupt nicht leid? vielleicht weil du rumheulst wie ein kleinkind und das mit 24!!! (der junge da hat meinen lolli geklaut *heul*) , 2 mal schon ein studium abgebrochen hast und du auch dann noch unterhalt haben möchtest, wenn du die derzeitige ausbildung auch wieder schmeißt. könnte mir durchaus vorstellen, dass dann ein satz kommt wie: ich habe die ausbildung abbrechen müssen, weil mein vater mir keinen unterhalt zahlt, wääääähhhh

du beschimpfst deinen vater als versager? in meinen augen bist du hier die lebensniete, die nichts auf die reihe bekommt. werd endlich erwachsen!!!

ich muss hier keine hintergründe kennen, denn das, was du hier vorbringst sind einfach faule ausreden von jemandem, der sofort die flinte ins korn wirft, wenns mal schwierig wird.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmmmm.... hätte ich 18 sein solen? dann wär alles kein problem oder!!! haha ;-)
das erste studium war aufbauend auf meinem jetzigen, also hab ich 2 fachrichtungen bisher gemacht, wobei ich eine zum abschluss bringe. verstanden? ich finds übrigens auch lustig das ihr euch auf das niveau eines "24" herablasst^^ wenn ihr schon so über mich schimpft. lebt wohl...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Schönrederei...

quote:
ich habe 2005 bwl (1 semester) und anschliessend optotechnik (1 semseter) studiert.


a) kann das erste Studium nicht auf deine jetzige Ausbildung aufbauen, höchstena anders rum
b) kann man nicht auf etwas aufbauen, was man nicht abgeschlossen hat und
c) es baut sich nix auf, sondern du hast zwei Studiengänge nicht geschafft und machst eine ganz stinknormale schulische Ausbildung.

Also halt mal den Ball flach und lern fleißig, da die Ausbildung ja doch intensiver ist als du gedacht hast. Und das bei Schulzeiten von 8 bis 15 bzw. 17 Uhr. Lächerlich...

-----------------
"gruß azrael"

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#29
 Von 
abc-mann
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

blah blah blah... ich hab angst^^ nennen wir es gleiche fachrichtung. und so nebenbei... wenn man noch arbeiten geht, dann sind 7-9 std schule am tag schon genug!!! kisses

-- Editiert von abc-mann am 17.05.2008 21:30:38

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#30
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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