unterhalt nach auszahlung lebensversicherung

8. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
holy23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)
unterhalt nach auszahlung lebensversicherung

Hallo,

ich (68) zahle meiner Ex (61) seit 14 Jahren mtl. einen nachehelichen Unterhalt

Meine Ex lebt mit einem Lebenspartner zusammen, übt keinen Beruf aus und ist auch nicht bemüht, sich eine Arbeit zu suchen - hat also keine sonstigen Einkünfte.

Nun hat meine Ex ihre Lebensversicherung von ca. 25.000 EUR ausbezahlt bekommen. ( Bar, keine Rente)

Hat das Auswirkung auf meine Unterhaltszahlung ?


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo holy23 ,

Zunächst müsste man mal wissen,wurde die LV

beim Zugewinnausgleich oder beim Versorgungsausgleich

berücksichtigt?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
holy23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)


Hallo edy,

Die LV wurde weder beim Zugewinn- noch beim
Versorgungsausgleich berücksichtigt.Wie die
meine auch.

Der Beitrag zur LV wurde während der Ehe (29 Jahre)
von mir, oder meiner Ex eingezahlt. Weiß ich nicht
mehr so genau, von welchem Konto.

Nach der Scheidung vor 14 Jahren hat meine Ex die
Beträge selbst, bezw. von meinem Unterhalt entrichtet.

Hilft das weiter ?

Liebe Grüße
holy23

-----------------
""

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo holy23,

Bei der Festlegung des nachehelichen Unterhaltes gab

es keine Begrenzung?

Wurde denn berücksichtigt, das du bei Rentenbezug

einiges an Einkommen weniger hast?(Versorgungsausgleich).

Seit der Unterhaltsreform 2008 hat sich doch auch einiges

getan.

Eine Überprüfung deiner Unterhaltszahlung wäre angebracht.

Die 25 000€ aus der LV aber werden m.E. an der Unterhaltszahlung eher nichts ändern.

lg
edy



-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen