unterhalt patchwork - unterhaltskasse

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt patchwork - unterhaltskasse

erstmal hallo an alle :)
ich habe ein paar fragen.erstmal zu meiner situation.ich habe vor 4 1/2 jahren meinen mann kennengelernt,dieser hat ein sohn aus früherer beziehung,ich selbst habe auch einen sohn mit in die ehe gebracht.zusammen haben wir nun eine tochter.das heisst mein mann, ich,mein sohn und unsere tochter leben zusammen,
bisher war es so das die unterhaltskasse für uns eingesprungen ist,weil mein mann eine neue ausbildung gemacht hat und wir von hartz4 leben mussten.unterhalt für meinen sohn bekommen wir nicht.
nun hat mein mann einen job gefunden,er bekommt ca 1800 brutto.davon muss natürlich die miete bezahlt werden von knapp 675 euro und die ganzen anderen kosten.ich selbst arbeite nicht.hinzu kommt das er zur arbeitsstelle 55 km fahren muss.nun meine frage wieviel unterhalt müssen wir nun an den anderen bezahlen,? der der junge ist 6 jahre wie mein sohn auch und unsere tochter ist nun 2 jahre alt

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo letty,

die Höhe des Mindest-KU`s liegt bei 240€, die zu zahlen dein Mann gehalten ist.
Berücksichtigt bei der Berechnung werden nur die leiblichen Kinder deines Mannes, du wärst nachrangig zu behandeln und dein Kind überhaupt nicht.
Warum zahlt dessen Vater nicht?

quote:
bisher war es so das die unterhaltskasse für uns eingesprungen ist,weil mein mann eine neue ausbildung gemacht hat


Sind Schulden aufgelaufen?

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

240 euro???? soviel,das geld haben wir doch garnicht :(
das heisst ich und mein sohn stehen nun blöde da?ich bekomme ja nichtmal unterhaltsvorschuss für mein sohn :(

das jugendamt zahlt seit dem 2ten lebensjahr an den sohn meines mannes,da mein mann aber in der privaten insolzens ist seitdem :(

der erzeuger von meinem sohn interessiert sich kein stück für ihn,ich musste den vaterschaftstitel einklagen mit zwangsverordnung .dieser hat wohl einen minijob soweit ich weiss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
das heisst ich und mein sohn stehen nun blöde da?i


Das heißt, dass dein Mann vorrangig verpflichtet ist, den Bedarf seiner eigenen Kinder zu decken. Dein Kind geht ihn finanziell nix an und du könntest deinen Bedarf selbst decken.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wenn mein sohn meinem mann finanziell nix angeht muss ich doch irgendwo anders her geld für meinen sohn bekommen oder?
ich bin restaurantfachfrau und finde mit zwei kindern keinen job :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry da bin ich echt böse darüber,unterhaltsvorschuss bekomme ich nicht mehr,weil ich ja verheiratet bin und mein mann sich darum kümmern muss und nun geht mein sohn leer aus....tolle gesetze!!!!!!!!!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Verbliebe die Möglichkeit ergänzendes ALG2 zu beantragen.
Wohngeld?

quote:
ich bin restaurantfachfrau und finde mit zwei kindern keinen job


Ein 400€-Job, auch berufsfremd, würde in eurer Situation schon Wunder bewirken.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich die möglichkeit hätte arbeiten zu gehen würde ich dies auch tun,aber mein sohn geht vormittags in die kita und meine kleine nachmittags weil hier kein anderer kigaplatz mehr ist.

und mein mann arbeitet im schcihtsytstem da ändert sich der dienstplan auch mal ganz schnell.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Und deswegen soll der leibliche Sohn deines Mannes leer ausgehen? Hast du den Spieß mal umgedreht? Dort ist auch ein Kind dem Unterhalt zusteht

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wer lesen kann ist wohl klar im vorteil,ich lese hier nix davon das wir nix zahlen wollen,du etwa???
es geht mir eher darum das mein sohn total leer ausgeht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Dann frag ich dich mal ganz doof, wenn der Vater deines Sohnes zahlungsunfähig ist(Minijob) woher soll das Geld dann herkommen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

nun stehe ich etwas auf dem schlauch...was meinst du nun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wir wohnen in der nähe von hamburg.
warum abänderungsklage?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ein titel besteht aber lediglich von 50 euro,aber da mein mann ja nun arbeitet wird dies wohl neu berechnet vom jugendamt.aber was hat sich den nun zu den 240euro geändert

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

letty ist mein name ;)

und wie läuft das dann mit dem unterhalt,müssen wir es ihr nun überweisen oder dem jugendamt?
umziehen können wir noch nicht da es erstmal eine probezeit von einem halben jahr gibt und den umzug jetzt können wir uns nicht leisten.

nein ich bekomme für meinen sohn keinen unterhalt da der erzeuger nur einen minijob hat und angeblich kein geld

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Arme Letty,

mit Camper2008 bist du nun auf den User reingefallen, der vom Unterhaltsrecht nicht die leisteste Ahnung hat. Er selbst hat zwar eine große Klappe, ist aber wegen Unterhaltspflichtverletzung vorbestraft, heißt....er hat an seine Kinder NIE Unterhalt gezahlt und weigert sich bis heute. Also so ein Exemplar wie der Vater deines Sohnes. Keine Ahnung, ob du von solchen Leuten Ratschläge brauchst? Eher nicht nehm ich an...

Wenn der Vater deines Sohnes nicht leistungsfähig ist, bestünde die Möglichkeit, für den Sohn den Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht ebenso für eure gemeinsame Tochter. Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, den Bedarf aller Familienmitglieder zu decken und nur dann, wenn durch die Zahlung des Kinderzuschlages der Bezug von ALG II verhindert werden kann. Ansonsten gäbe es auch noch die Möglichkeit des Wohngeldes.

Zur Verpflichtung deines Mannes, alles zu tun, um den Mindestunterhalt für seinen Sohn zu bezahlen, hat Loddar schon richtig ausgeführt. Bei der Berechnung des Unterhaltes fließt eure gemeinsame Tochter mit ein. Eine Höherstufung in der Tabelle kommt nicht in Betracht, da du dem Grunde nach auch unterhaltsberechtigt bist, der Höhe nach allerdings keinen Anspruch verwirklichen kannst, da die Kinder im 1. Rang vor dir stehen und daher zuvorderst Unterhalt erhalten.

Für deinen Sohn ist dessen Vater zuständig. Wenn das JA sich in diese Richtung nicht rührt, wäre ggf. ein Anwalt einzuschalten. Wie gesagt, Camper ist wegen solcher Dinge verurteilt, vor dem Amtsgericht und auch vor dem Landgericht. Es geht also.

-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

quote:
Zudem hat der KV ein Brutto einkommen von 1800,00 €


Und was willst du uns damit sagen?
Das stand, für alle gut sichtbar, im Eingangsthread.
Genauso wie drin stand, dass der Erzeuger, was immer das sein soll, nicht zahlt.

@Letty,

vielleicht solltest du vorrangig mal dem Vater deines Kindes auf die Füße treten.
Er unterliegt nämlich auch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo :)

ich werde mich morgen mal darum kümmern das dem evater von meinem sohn mal im hintern getreten wird.aber wie auch bei der vaterschaftsklage wird er auf nix reagieren :(

klar ist mann dazu angehalten den mindestunterhalt zu zahlen,aber als berufsanfänger kann mann nicht mehr verlangen,er arbeitet im rettungsdienst und da ist kein zweitjob drin.
versteht mich nicht falsch,natürlich steht dem kind von meinem mann das geld zu,aber wenn ich von dem papa meines kindes kein geld bekomme stehen wir echt blöde da.
vorallem ist das mit dem gehalt eh solch sache ,er bekommt anfang des monats sein grundgehalt von 1580 euro (brutto) und mitte des monats seine zuschläge für seine fahrten (pro krankenfahrt und rettungsfahrt unterschiedlich),das heisst also sein gehalt ist monatlich immer unterschiedlich.ist er mal krank gibts weniger geld..

wie sieht das mit dem kinderzuschlag aus,kann dies mein mann beantragen für mein kind oder muss ich dies tun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
wie sieht das mit dem kinderzuschlag aus,kann dies mein mann beantragen für mein kind oder muss ich dies tun?

Wer von euch bekommt denn das Kindergeld? Wenn es dein Mann bekommt, zählt sein Sohn aus erster Ehe als Zählkind, d.h. ihr würdet für eure Tochter schon mal Kindergeld für ein 3. Kind bekommen. Sind ja auch schon ein paar Euros mehr.

Der, der das Kindergeld erhält, beantragt den Kinderzuschuss bei der Kindergeldkasse. Einkommensauskünfte werden eh von beiden Ehepartnern (also von dir und deinem Mann) verlangt, da dein Sohn in eurem Haushalt lebt.







-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

mein mann bekommt es für unsere tochter und ich für mein sohn.
für den sohn von meinem mann bekommt es die ex.


sorry für dieses mein sohn und den sohn meines mannes,aber da blöderweise beide justin heissen würde es noch komplizierter werden *gggg*

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Wie gesagt, würde dein Mann das Kindergeld beantragen, würde sein Sohn als Zählkind zählen und ihr würdet für eure Tochter bereits Kindergeld für ein 3. Kind erhalten. Wäre doch mal ne Maßnahme, darüber nachzudenken. ;)

-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

aber das kindergeld steht doch der exfreundin zu bzw sie hat es beantragt

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Liebe letty,

er soll ja auch nicht das Kindergeld für seinen Sohn beziehen, sondern für die bei euch lebenden Kinder. Dann würde sein Sohn als Zählkind zählen und ihr bekämt nur "zählmäßig" Kindergeld für 3 Kinder. Eure Tochter wäre dann das 3. Kind und bekäme entsprechend auch mehr Kindergeld.

Lies dich mal bei der Kindergeldkasse durch den Begriff "Zählkind" durch, dann verstehst du, was ich meine. ;)

-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
letty
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ach mensch sowas muss man erstmal wissen ...nun hab ich es auch verstanden.vielen vielen dank für die info

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.432 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen