unterhaltgeld/ gemeinsame sorgerecht

9. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
emal2212
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)
unterhaltgeld/ gemeinsame sorgerecht

Hallo Leute,


Ich habe bitte eine frage.
Ich quelle mich seit ca. 4 Jahren mit meiner damals ex Freundin.
Also, mein Sohn lebe seit dem Trennung bei mir mittlerweile bin ich auch verheiratet.
Meiner ex und ich habe gemeinsamem Sorgerecht.
Sie hat bis heute nicht mal 1 Euro als Unterhalt Geld für mein Sohn bezahlt.
Ich bin bis heute nicht gerichtlich auf sie zugegangen!
Ich wollte nicht das die Betziehung zwischen mein Sohn und sie kaputt gehen schließlich ist sie die Mama.
Jetzt mittlerweile seit fast einem Jahr hat sie mein Sohn vielleicht zwei mal gesehen und das tut hin irgendwo bestimmt weh er ist 8 Jahre alt.
Jedes mal wenn ich sie anrufe hat sie verschiedenen ausreden wie z.b. ich in krank ich muss lerne ich habe kein Geld echt.

Was soll ich jetzt tun soll ich das über Jugendamt versuchen?
Diese Thema hatten wir schon und sie meinte sie wird sich an die Regeln halten usw. kaum 2 Wochen sind vorbei dann fängt die misst wieder von vorne an.

Sorry ich bin sprachlos was soll ich jetzt tun?


Danke im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Vier Jahre sind ein wenig lang...
Schnellstens zum Jugendamt, Beistand einrichten und darüber die rechte des Kindes wahrnehmen.

-----------------
"gruß azrael


"

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#2
 Von 
emal2212
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

was heißt das Beistand?
was passiert dann mit meinem Sohn?
welche rechte?

sorry ich habe keine Ahnung in diese Bereich.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo....

was genau möchtes du denn erreichen??? Geregelten Umgang oder garkeinen mehr. Versteh mich bitte nicht falsch, aber du sagst euer Sohn leidet unter der Situation, hab ihr das der KM mal gesagt,(klar sollte sie das allein wissen, aber mancmal ist man eben *blind*)....

Ich kenne eine ähnliche situation und der ohn ist ja auch nicht mehr sooo klein das er sich nicht mitteilen kann...also was sagt er denn??? Will er zu ihr oder nicht...ich würde an deiner stelle ganz nach seinem Wunsch handeln...mein tun aber auch mit dem JA ab/bz besprchen, nicht das sie euch hinterher noch einen rein würgt wenn der kontakt auch von dir nicht mehr grfördet wird....

Denn Unterhalt könntest du ggf. einklagen wie das allerdings nach sooooo einer langen zeit Chancenmäßig ausieht kann ich dir nicht sagen....



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Du kannst dich beim Jugendamt über den Umgang beraten lassen.

Richte eine Beistandschaft ein. Das Jugendamt kümmert sich dann um die Einforderung des Unterhalts von der Mutter. Das hat keine Auswirkungen auf das Sorgerecht.

Einfach mal guuuugeln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
emal2212
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

ich möchte das die beiden wieder Geregelten Umgang haben das wäre mir echt recht. also wenn ich Beistandschaft beim Jugendamt beantage bekomme ich auch die letzte 4 jahren nachträglich bezahlt?

sie ist zuzeit als student angemeldet weil sie keine unterhlat bezahlen möchte vermute ich!

und sie möchte noch 4-5 noch studieren ich weiß nicht was mit dem unterhalt geld wird!!

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