Muss ich Unterhaltvorschuss zurück zahlen?

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
checky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Unterhaltvorschuss zurück zahlen?

Hallo !
Kann ich Unterhaltsansprüche geltend machen wenn der Vater nach 6 Jahren wieder aufgetaucht ist er aber die Vaterschaft noch nicht anererkannt hat ? Muss ich unterhaltvorschuß zurück zahlen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Meines Wissens müßte doch erstmal die Vaterschaft festgestellt werden. Vorher kann man nichts geltend machen.

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
checky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte von anfang an kein gutes Gefühl bei dieser Sache. Ich hätte Ihn damals einfach angeben sollen, hatte aber angst davor das er irgend welche Rechte hat, da er ein großes Drogenproblem hatte und er war damit einverstanden (es ging ja schlieslich um SEIN Geld).
Mein Problem ist nun wie komm ich da wieder raus, denn er will das Kind nicht anerkennen beziehungsweise wartet er, daß ich irgend etwas tue. Denn der Kontakt hat alle Jahre bestanden, ich weis das ich was falsch gemacht habe, aber die Idee kam nicht von mir und ich hatte keinen Arsch in der Hose das zu klären.

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wie sagt man im Volksmund :Torheit schützt vor Strafe nicht .

In dem UV Bogen steht ganz klar drin ,was passieren würde ,wenn du wissentlich falsche Angaben machst ,also kann es noch nicht mal Unwissenheit gewesen sein .

Wenn das JA was zurück fordern würde ,könnte sie es nur von dir verlangen .

Tut mir zwar leid für dich ,aber du hättest dich besser beraten lassen sollen .Auch was die Rechte des Vaters betrifft ,Beistand einrichten ,betreuter Umgang ,etc .
Da hast du es dir ein wenig einfach gemacht zu sagen ,wenn ich die Füße still halte wird alles gut :(

LG


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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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