Hallo !
Kann ich Unterhaltsansprüche geltend machen wenn der Vater nach 6 Jahren wieder aufgetaucht ist er aber die Vaterschaft noch nicht anererkannt hat ? Muss ich unterhaltvorschuß zurück zahlen ?
Muss ich Unterhaltvorschuss zurück zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meines Wissens müßte doch erstmal die Vaterschaft festgestellt werden. Vorher kann man nichts geltend machen.
--- editiert vom Admin
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Ich hatte von anfang an kein gutes Gefühl bei dieser Sache. Ich hätte Ihn damals einfach angeben sollen, hatte aber angst davor das er irgend welche Rechte hat, da er ein großes Drogenproblem hatte und er war damit einverstanden (es ging ja schlieslich um SEIN Geld).
Mein Problem ist nun wie komm ich da wieder raus, denn er will das Kind nicht anerkennen beziehungsweise wartet er, daß ich irgend etwas tue. Denn der Kontakt hat alle Jahre bestanden, ich weis das ich was falsch gemacht habe, aber die Idee kam nicht von mir und ich hatte keinen Arsch in der Hose das zu klären.
Wie sagt man im Volksmund :Torheit schützt vor Strafe nicht .
In dem UV Bogen steht ganz klar drin ,was passieren würde ,wenn du wissentlich falsche Angaben machst ,also kann es noch nicht mal Unwissenheit gewesen sein .
Wenn das JA was zurück fordern würde ,könnte sie es nur von dir verlangen .
Tut mir zwar leid für dich ,aber du hättest dich besser beraten lassen sollen .Auch was die Rechte des Vaters betrifft ,Beistand einrichten ,betreuter Umgang ,etc .
Da hast du es dir ein wenig einfach gemacht zu sagen ,wenn ich die Füße still halte wird alles gut
LG
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so stellst du dich geistig unter ihn."
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