unterhaltsberechtigt??

9. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)
unterhaltsberechtigt??

grad ist mir eine frage in den sinn gekommen und hoffe das da jemand was weis!

ergo ein kind nicht verheiratet

heist ich rutsche 2 tabelle höher in der DDT laut einkommensnachweis

ich lebe mit meiner freundin zusammen, hier gemeldet wohnsitz usw

ab wann würde sich dies änder??

ein weiteres kind? Heirat? wenn meine freundin arbeitslos wird muss ich sie ja auch unterstützen laut ALG II !
gehe ich also nur eine stufe höher, da ich unterhaltspflichtig auch für meine freundin bin?

lieben gruß henny

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

hallo henny,
kindesunterhalt geht vor oder nicht?
automatisch rutscht man aber nicht in einer tabelle hoch oder runter.
es kommt auf deine leistungsfähigkeit an.
du bist deiner freundin nicht unterhaltsverpflichtet.
speziell zu dem punkt, wie man das als untehaltszahler alles schaffen soll, wenn die freundin ins alg II fällt würde ich sowieso man beim arbeitsamt nachfragen.
mich würde das auch mal interessieren, wie menschen das alles auf die reihe bekommen.
kindesunterhalt wegfallen lassen geht ja nicht.
titel bedienen, wovon, wenn nix da ist.
bin gespannt was andere schreiben.

-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#2
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

hi anny

logisch geht der unterhalt für das kind vor, soll ja auch so bleiben, bin in die gruppe 7 eingestuft worden(steuernachzahlung):-(( 3 titel gemacht
dann 2 stufen rauf da ja nur ein kind
und nun wollte ich wissen ob meine freundin die ja hier lebt (bald arbeitslos) als unterhaltsberechtigte person dann eingestuft wird und ich nur eine stufe höher gesetzt werde.
ich will mich nicht vor dem unterhalt drücken, bezahl ja seit 3 jahren obwohl ich sie nicht sehen kann (umgangsklage auch schon gemacht)

lieben gruß

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Anny,
nicht henny ist ALG II - Empfänger sondern die Frage war, ob ER seine Freundin nicht auch unterstützen muss, wenn SIE in die Arbeitslosigkeit rutscht! Ausserdem: Seit wann kommt es auf die Leistungsfähigkeit an, um eine Stufe nach oben oder unten zu rutschen????

@henny,
Du bist lt. ALG II verpflichtet, deine Freundin zu unterstützen, sofern ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Allerdings wird vorher der Kindesunterhalt von deinem unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen.
Du bist künftig 2 Personen unterhaltspflichtig, deshlab rutscht du eh keine Stufe runter. Erst ab 4 Personen würde das überhaupt der Fall sein. Familienrechtlich allerdings ist die Unterhaltszahlung an deine Freundin irrelevant, da sie 1. familienrechtlich NICHT unterhaltsberechtigt ist und 2. zuvor dein Einkommen um den KU gemindert wird. Erst bei Heirat wäre sie auch familienrechtlich unterhaltsberechtigt. Um dann aber eine Stufe zu rutschen, müsstet ihr noch 2 Kinder bekommen.
Gruß

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#4
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

@Anny,
nicht henny ist ALG II - Empfänger sondern die Frage war, ob ER seine Freundin nicht auch unterstützen muss, wenn SIE in die Arbeitslosigkeit rutscht! Ausserdem: Seit wann kommt es auf die Leistungsfähigkeit an, um eine Stufe nach oben oder unten zu rutschen????

hab das mit der stufen auf der DDT bezogen
da im moment nur ein kind, ergo 2 stufen rauf

ist ja wieder mal ein hammer, wenn meine freundin alg 2 bekommt wird sie weniger bekommen da sie von mir unterstützung erhält

irgendwann ist nichts mehr da zum vergeben!!

schönes WE für alle

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