Hallo
ich habe folgendes Problem. Mein Sohn (fast 19)aus 1. Ehe ist im September in seine eigene Wohnung gezogen und hat Sozialhilfe beantragt. Ich bin nicht Berufstätig, da ich meinen 2. Sohn (11 Jahre) aus 2. Ehe betreue. Sein leiblicher Vater zahlte so gut wie nie Unterhalt. Nun will das Arbeitsamt von meinem Mann Einkommensnachweise. Jedoch habe ich nachgelesen, dass die Unterhaltspflicht bei Stiefkinder entweder bei Volljährigkeit oder bei Auszug erlischt. Bei meinem Sohn trifft beides zu. Was ist nun richtig?
Und dann noch ein Problem. Im August hat er das ganze beantragt und bis heute noch kein Geld bekommen. An wen kann er sich wenden, damit er endlich Geld bekommt? Ich habe keine Lust, Ihm ständig Geld zu geben.
unterhaltspflicht bei volljährigen Stiefkinder
4. November 2005
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Frage vom 4. November 2005 | 17:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhaltspflicht bei volljährigen Stiefkinder
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#1
Antwort vom 4. November 2005 | 18:06
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
Es gibt keine Unterhaltspflicht für Stiefkinder,der leibliche Vater ist *zuständig*(gemeinsam mit dir).Allerdings nur,wenn Sohnemann eine Ausbildung macht!?
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 04.11.2005 18:08:01
#2
Antwort vom 4. November 2005 | 21:11
Von
Status: Student (2621 Beiträge, 485x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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