hallo.
meine mitbewohnerin hat eine 2 jahre alte tochter. mit dem vater des kindes war sie bis kurz vor den ersten geburtstag der kleinen zusammen, verheiratet waren sie nie.
seit septemer 2007 zahlt er 170 euro. diese summe wurde ihm von der arge als pflichtunterhalt genannt.
53 euro zahlt er für die kleine und 120 euro unterhalt für die mutter, da sie seit der geburt harz 4 bekommt. sie war zwar bereit arbeiten, verdiente aber so wenig das die harz4 zahlung nicht unterbrochen wurde.
nun hat er beschlossen die unterhaltszahlungen zu unterlassen.
im internet habe ich die nürnberger tabelle gefunden, laut der er für seine tochte 204 euro zahlen muss.
meine frage ist jetzt, muss er unterhalt für die mutter zahlen, und was passiert wenn er vor gericht geht?
unterhaltspflicht für mutter und kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
im internet habe ich die nürnberger tabelle gefunden
Das war wohl eher die Düsseldorfer Tabelle.
laut der er für seine tochte 204 euro zahlen muss
Das ist korrekt, es sein denn, sein Einkommen liegt über 1.500€ netto. Dann kann der Unterhalt noch höher sein.
muss er unterhalt für die mutter zahlen,
Ja, und zwar mindesten bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
und was passiert wenn er vor Gericht geht?
Wie meinst Du das? Warum sollte er vor Gericht gehen. Wenn er keinen Unterhalt mehr zahlt, dann muss Deine Mitbewohnerin vor Gericht gehen. Vor Gericht wird er mit großer Wahrscheinlichkeit zur Zahlung von Unterhalt verurteilt.
53 euro zahlt er für die kleine und 120 euro unterhalt für die mutter
Das kann eigentlich nur sein, wenn er gar nicht in der Lage ist, mehr zu zahlen. Ihm muss mindestens der Selbstbehalt bleiben.
Seit dem 01.01.2008 ist es so, dass der Kindesunterhalt vorrangig ist. Wenn er die 202€ für das Kind nicht bezahlen kann, dann bekommt die Mutter nichts. Gegenüber dem Kind hat er einen Selbstbehalt von 900€.
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