unterhaltspflicht, wenn 16 jähr. nicht zu hause wo

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
romalfi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
unterhaltspflicht, wenn 16 jähr. nicht zu hause wo

hallo Leute! Hab schon einige Beiträge gelesen wo Kinder nicht mehr zu Hause wohnen wollen, hift mir aber so nicht weiter. Meine Tochter ist nach einigen Diskrepanzen, die wohl ihrem Drogenkonsum und sicher auch der Pupertät zu verdanken sind ausgezogen. das war vor ungefähr zwei Jahren. Erst hat sie in einer DrogenWG gewohnt und ist dann nach einiger Zeit zu den Eltern ihres Freundes (21) gezogen. Auch über das Jugenamt war nur eine vorübergehende Einigung mit Einzug ins Elternhaus zu erreichen. Da sie am liebsten 24 Stunden am Tag mit ihrem Freund zusammen ist. Das Angebot sich am Wochenende zu treffen und in der Schulzeit um 21 Uhr zu Hause zu sein war ihr nicht genug. nachdem sie den Eltern vom Freund einige Schauermärchen erzählt hat haben die sie auch wieder aufgenommen und bisher war dies auch nicht rückgängig zu machen. Ihr Kindergeld erhält sie seit dieser Zeit als Taschengeld und wenn sie für die Schule Geld braucht meldet sie sich. Nun hat sie mich auf Unterhalt verklagt. Ihr vater von dem ich seit 11 Jahren geschieden bin hat zu ihr keinen Kontakt und hat auch noch nie einen Cent gezahlt. Kann man mich zum Unterhalt verpflichten, wenn sie doch gegen meinem Willen da wohnt. Müßte mir dann eine kleinere Wohnung suchen, aber was ist wenn mit dem Freund mal Schluß ist? Hoffe ihr könnt mir helfen!

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9 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Da du das Kind nicht betreust/betreuen musst, hat es einen Anspruch auf Barunterhalt. Gegen dich und gegen den Vater.

Wer hat denn das Sorgerecht? Ist der Rückzug zum Freund mit Zustimmung des JA erfolgt?

Ich finde es schon etwas seltsam, dass du dein Kind von den Eltern des Freundes mit durchfüttern lässt...

Grüße

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#2
 Von 
romalfi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein sie hat mein Einverständnis nicht gehabt. Leider hat man bis auf Gespräche beim Jugendamt kaum Möglichkeiten. den vom JA angebotenen Beistand hat sie abgelehnt, eben so den Einzug in eine betreute WG. Es wäre mir lieber die Eltern vom Freund würden sie nicht durchfüttern, dann hätte man wenigstens eine Gesprächsgrundlage.

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Und nochmal:
Wer hat denn das Sorgerecht? Ist der Rückzug zum Freund mit Zustimmung des JA erfolgt? Wenn nein, was sagt das JA zur derzeitigen Situation??

Wenn du noch das Sorgerecht hast, hast du ja auch die Verantwortung für alles. Aber keinen Einfluss. Würd mir nicht besonders gefallen :( .

Was möchtest denn du? Willst du sie wieder zu dir holen? Ist das sinnvoll, nach dem, was vermutlich alles passiert ist?

Grüße

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#4
 Von 
romalfi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

das Ja hat es als die einzigst mögliche Möglichkeit toleriert, weil gegen ihren Willen kann man sie schlecht woanders unterbringen, würde ja wieder weglaufen. Wir sollten versuchen im gespräch zu bleiben um das Verhältnis zu verbessern. haben wir auch gemacht, nur jeder unter anderen Gesichtpunkten, sie hat Zeit geschunden um bei ihrem Freund zu bleiben und ich hab gedacht , mit der Zeit wird das schon wieder.hat aber nicht funktioniert. Weiß nicht wie das weitergehen soll. Haben vor 3 jahren extra eine Große Wohnung gemietet, damit auch ja jedes kind Wunschgemäß ein eigenes Zimmer hat, und die Wohnung sollte ja auch zentral liegen, wegen treffen mit Freundinnen und so weiter. Aber mit Unterhaltszahlung kann ich die Wohnung nicht mehr halten.Wie geht das jetzt also weiter?

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hat sie dich wirklich über einen Anwalt verklagt? Sie ist doch noch minderjährig, geht das dann überhaupt??? Da gibt es andere hier, die darüber besser Bescheid wissen...

Ich würde das JA um Rat bitten, entweder selbst auf das Schreiben antworten oder einen Anwalt einschalten. Zumal, wenn der Vater nicht auch "verklagt" wurde. Der ist genauso zahlungspflichtig, wie du.

Aber ehrlich gesagt, so richtig verstehe ich nicht, dass du diesen Zustand in der Form seit 2 Jahren tolerierst, ohne da in irgendeiner Form mal klare Verhältnisse zu schafffen. Und die Eltern des Freundes kümmern sich seit zwei Jahren mit um dein Kind, versorgen es - freiwillig... sorry, aber irgendetwas ist da schon merkwürdig. Ein weiteres Kind aufnehmen ist die eine Sache. Aber dafür auch Verantwortung und finanzielle Verpflichtungen aus sich zu nehmen, eine andere.

Ich find das echt heftig...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
romalfi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Scheinbar kann man sich als Jugendliche auch einen Anwalt nehmen. Das JA hat auch nur die Möglichkeit gesehen ,das man sich langsam wieder annähert. Sie war ja zwischendurch auch mal für 2 Monate wieder da. Allerdings hat ihr das nicht gepasst, das sie während der Schulzeit um 21 Uhr sein mußte. Das Wochenende durfte sie bei ihrem Freund verbringen oder halt er bei uns. Seine Eltern haben ihr halt jedes Märchen geglaubt, wie schrecklich das bei uns ist und sie dableiben lassen, da mach mal einer was dagegen. Da hilft dir auch das Jugendamt nicht. das hat aber auch keine Notwendigkeit gesehen sie woanders unterzubringen, da sie ja wenn sie will jederzeit nach Hause kann. Nun wird das Gericht wohl eine Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts klären müssen. Aber wie das dann weitergeht, egal wie die Entscheidung ausfällt weiß ich auch nicht. Das kindergeld hab ich ihr ja sozusagen als taschengeld gegeben, hätte ich den Leuten Geld gegeben, hätte ich ja mein Einverständnis mit ihrem Aufenthalt signalisiert und das ganze noch unterstüzt. glaub nicht das ich das toll finde, wie es jetzt ist. Die ganze Situation macht dich nervlich fertig.

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#7
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Ist das Problem 'Unterhalt' nicht einfach zu klaeren?
Du bietest Deiner Tochter an, dass sie wieder Heim kommt. Sie hat ihr eigenes Zimmer. Auch bzgl. Essen usw. muss sie sich nicht kuemmern.
Lehnt sie ab, wuesste ich nicht, woher sie weitere Ansprueche ableiten will. Ob nun mit oder ohne Anwalt.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
romalfi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

An der Stelle waren wir schon mal. da wäre sie aber nicht die ganze Zeit mit ihrem Freund zusammen, der wohnt 15 km weiter weg. Das kann sie aber so nicht sagen, denn das würden die Eltern von ihm auch nicht als Grund akzeptieren. Also schiebt sie lieber Ärger mit ihrer großen Schwester und Differenzen mit den Eltern vor. Ich komm mir die Ganzen Monate scho richtig Ver... vor, denn wenn sie nach den Gründen gefragt wird kommen nur vage Andeutungen, das kann ich jetzt hier nicht sagen, da muß ich mit dir unter vier Augen reden usw. Aber erfahren hat man noch nichts, das hebt sich auch ihre Anwältin für die Klageschrift auf. da ich ein reines Gewissen hab befürchte ich nun natürlich irgendwelche erfundenen Geschichten. Die muß sie zwar auch beweisen, aber unser Verhältnis wird dadurch sicherlich nicht besser.

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#9
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Na dann soll sie doch klagen. Ein wenig Aerger mit der Schwester sowie mit den Eltern? Wenn dann alle ausziehen wuerden, gaebe es wohl in der BRD keine einzige freie Wohnung mehr ... da muss dann mehr kommen. Aber das sollte ihre Anwaeltin eigentlich wissen :(
Wieso sprichst Du nicht einfach mit Deiner Tochter und machst ihr klar, dass es keinen anderen Weg gibt? Frag' mal an: welchen Kompromiss waere sie bereit einzugehen? Oder ist es so, dass euer Verhaeltnis sich immer dann verschlechtert, wenn Du ihren Wuenschen nicht nachkommst?
In dem Fall: mach Dir klar was Du willst und anschliessend gibst Du Deiner Tochter die fuer Dich moegliche Loesung vor!
Evtl. schlaegst Du auch vor, dass Ihr 'Freund' sich am Gespraech beteiligt - aber gib da dann auf keinen Fall nach. Er soll Zeuge dafuer sein, dass Du es ernst meinst - nicht 'Verhandlungsfuehrer'.

Gruss
Agenor

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