unterhaltspflichtigen Vater an Klassenfahrt beteiligbar?

31. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)
unterhaltspflichtigen Vater an Klassenfahrt beteiligbar?

Hallo,

mein Sohn (15) erhält von seinem Vater derzeit Unterhalt in Höhe der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, allerdings geht das nur per GV, denn der Vater ist schon immer sehr zahlungsunwillig.

Nun geht mein Sohn Anfang 2009 auf eine große Klassenfahrt. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 250-300 Euro.

Mein derzeitiges Netto Einkommen liegt bei ca. 1100 Euro.

Kann ich vom Kindsvater eine Beteiligung an der Klassenfahrt fordern, wenn ja- in welcher Höhe?

Danke für eure Meinungen.



-- Editiert von BettinaS am 31.08.2008 15:51:15

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Das nennt sich "Sonderbedarf". Ob eine Klassenfahrt zum Sonderbedarf gehört, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.

Einfach mal guuuugeln.

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi!

Wenn der Kindesunterhalt in der Vergangenheit nicht, unzureichend oder unregelmäßig geflossen ist, kannst du auf eine günstige Entscheidung hoffen.

Grundsätzlich ist Sonderbedarf im Kindesunterhalt enthalten und unverbrauchter KU hierfür anzusparen.

Kurz: Je mehr und zuverlässiger der Verpflichtete KU zahlt, je weniger Sonderbedarf kann letztlich geltend gemacht werden.

Dein Einkommen spielt hier keine Rolle, weil du die Betreuung des Kindes übernommen hast. Da gibt es zuwenige Ausnahmen, um die hier anzubringen.;)

Lieben Gruß!

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#3
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

danke für eure Meinungen. Ich werde dann mal mein Glück versuchen.

In welcher Höhe kann ich denn Sonderbedarf geltend machen ( Kosten Klassenfahrt ca. 250 - 300 Euro)?? Gesamtbetrag oder anteilig?



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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3867 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Bettina,

eigentlich gehören Klassenfahrten nicht zum Sonderbedarf. Sie sind lange vorher bekannt und die Kosten sind aus dem laufenden Unterhalt anzusparen. Sonderbedarf kann nur für plötzlich und unerwartet auftretenden Kosten geltend gemacht werden. Z. B. Nachhilfestunden.

Je höher der Unterhalt, um so mehr wird erwartet, dass zusätzliche Kosten aus dem laufenden Unterhalt angespart werden. Du schreibst nicht, dass der Kv nur Mindestunterhalt zahlt, insofern würde ich davon ausgehen, dass du keine Chance hast, die Kosten für die Klassenfahrt geltend zu machen.

Normalerweise wird der Sonderbedarf anteilig nach Einkommen auf die Eltern verteilt.

Grüße

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#5
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

@mikkan

der KV zahlt nur Mindestunterhalt. Frühere Klassenfahrten habe ich selbst übernommen, hier handelt es sich aber um eine wesentlich teurere Abschlussklassenfahrt, die jenseits meiner finanziellen Möglichkeiten liegt.


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#6
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielleicht solltet ihr eine kleinere Wohnung mieten.
Das gesparte Geld kann man dann für Sonderbedarf verwenden.
Die Strategie fahren wir inzwischen auch.
Ziehen zu zweit von einer Zwie in eine billigere Einzimmerwohnung.
Wir sparen das Geld damit wir was im Alter zum Leben haben.
Wenn die Entwicklung in Deutschland so weiter geht, läßt man Leute wie uns nämlich im Alter in Armut verrecken.

mesalla

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#7
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo BettinaS,

erst schreibst du, dass der KV *zahlungsunwillig* wäre, dann dass er den Mindest-KU leistet.

Kannst du das bitte aufklären?

Wenn ich deinen eingesetzten Betrag, i.H.v. 250€-300€ zugrunde lege, dann ist das ein Bagatellbetrag, um den zu streiten sich ohnehin nicht lohnt.

Auch Kosten für Kommunion/Konfirmation gelten grundsätzlich nicht zum Sonderbedarf.

Siehe bitte auch in <a href="http://www.123recht.net/Wer-soll-die-Klassenfahrt-bezahlen---Der-Sonderbedarf-beim-Kindesunterhalt__a26813.html">diesem Link! </a>

Trotz der, für dich eher schlechten Nachricht, einen

lieben Gruß

@mesalla:
Dem nichtbetreuenden und umgangsberechtigten Elternteil ergeht es nicht unbedingt besser, wenn dieser keinen oder zumindest einen nur schlecht bezahlten Job hat. Auch er muss sich dann entsprechend einschränken.

Das Thema der Altersarmut ist zwar ein anderes, spielt aber auch, in Bezug auf die Unterhaltsreform dieses Jahres eine gewichtige Rolle.
Ich betone es immer wieder und gerne: Eigenverantwortung, ist für mich das Wort des Jahres - auch wenn dies mitunter und zugegebener Maßen nicht leicht zu realisieren ist.

Lieben Gruß

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"www.artiger.freehostia.de"

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Sollte das Geld für die Klassenfahrt nicht reichen, kann der Förderverein der Schule angesprochen werden.
Wobei es bei 450,- (Du bekommst ja auch noch Kindergeld) möglich sein sollte, diesen Betrag anzusparen. Wären monatlich 50,-...

-----------------
"gruß azrael


"

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#9
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

danke für eure zahlreichen Meinungen.

@artiger.freehostia.de : der KV hat jahrelang keinen Unterhalt bezahlt und ist wegen Kindsunterhaltspflichtverletzung verurteilt worden. Inzwischen kommt Gled über den GV herein.
Der KV ist Inhaber eines Hotels und hat zwar Geld, die Trikots für eine Jugendmannschaft zu sponsern, aber leider keines für seines Sohn....

@azrael derzeit sind trotz Unterhalt und Kindergeld 50 Euro im Monat viel Geld für mich. Das Kindergeld wird von mir in eine Ausbildungsversicherung für meinen Sohn gezahlt, damit er sich später eine gute Ausbildung leisten kann.

Ich werde einfach versuchen, Sonderbedarf geltend zu machen und mal sehen, was passiert...

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo BettinaS,

die Trikots sind ja nicht ganz ohne Eigennutz, denn Werbung, für sein Unternehmen kann vorteilhaft sein.
Ob zudem steuerlich was rauszuholen ist, weiß ich nicht.
Den KU jedenfalls kann er nicht absetzen.

Ob er ein Hotel betreibt oder Nobelkarossen verkauft ist letztlich unerheblich - es zählt, was hinten bei raus kommt und wenn dies nicht ausreicht, um mehr KU zu zahlen, ist dem eben so.
Alles Weitere ist spekulativ und von keinem von uns bewertbar.

Wenn´s beim Ex mal ganz doof läuft, ist es ja toll, wenn euer Sohn zumindest eine Ausbildungsversicherung hat, dann kann er auch dieses Vermögen, für die Deckung seines Bedarfs einsetzen.

Nun, ob du mit Erfolg in der Sache rechnen kannst ist aufgrund der von dir dargelegten Fakten schwer zu schreiben, denn auf der einen Seite war der KV Unterhalte schuldig geblieben, auf der anderen Seite bleibt es bei einem Bagatellbetrag.
Ich würde versuchen die benötigten Geldmittel auf anderen Wegen beizubringen und es gut sein lassen.

Lieben Gruß


-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
derzeit sind trotz Unterhalt und Kindergeld 50 Euro im Monat viel Geld für mich. Das Kindergeld wird von mir in eine Ausbildungsversicherung für meinen Sohn gezahlt, damit er sich später eine gute Ausbildung leisten kann.



Wenn du jeden Monat 150,- in eine Versicherung einzahlst, ist das deine private Angelegenheit und wird mit Sicherheit auch nicht berücksichtigt werden.
Ich sehe also wenig Chancen, dass du damit durchkommst.

-----------------
"gruß azrael


"

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