unterhaltsrecht - Sind nicht beide Elternteile ab 18 jahren des Kindes barunterhaltspflichtig?

1. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
zwei_wauzies
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)
unterhaltsrecht - Sind nicht beide Elternteile ab 18 jahren des Kindes barunterhaltspflichtig?

hallo
mein freund und ich kommen mit der Düsseldorfer Tabelle nicht klar.
er Verdient knapp 1550€ monatlich -diesen monat nur 1100€.
Tochter mußte den Hauptschulabschluß nachmachen, hat es gerade so geschaft.

Ab monat 09.2011 beginnt seine unterhaltpflichtige tochter 19 jahre,mit ihrer Ausbildung zur köchin netto 417 €.(Exfrau und die oma seiner Tochter wollten dieses uns verschweigen)
kindergeld bekommt sie mittlerweile auf ihr konto.
Lebt bei der mutter selber kein einkommen ALG2 und minijob momentan aber nicht , Krank.
Tochter hat auch dort kein eigenes zimmer, laut jugendamt nicht notwenig.
bisher zahlte er laut vom Gericht ermittelten Kindesunterhalt von 312€, mutter bekommt keinen unterhalt hat sie verwirkt laut gericht.(Urteil 2007 einkommensgruppe 3, da damals noch in Nachtschicht mit zuschlägen jetzt nur noch tagesschicht = weniger zulagen)
Wieviel muß mein freund jetzt zahlen? wie errechnet man das?
Sind nicht beide Elternteile ab 18 jahren des Kindes Barunterhaltspflichtig?
Sein Einkommen schwankt,wieviel muß ihm mindestens pro monat von seinem einkommen bleiben zum selbsterhalt?
Muß mein freund eine abänderungsklage einreichen?
Ich erwarte selber ein Kind vom Ihm, wieviel steht da dann meinen Kind zur Verfügung? muß das mit der 19 jährigen Tochter aus erster Ehe berücksichtigt werden?
vielen dank für eure antworten.
ich weiß ich hab viele fragen blos keine antworten.

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

der Bedarf der Tochter ergibt sich aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile.
D.h. in dem Fall ist nur der Vater leistungsfähig.
Bei einem Einkommen von bis zu 1500€ läge der Bedarf bei 488€.
Anzurechnen darauf wären das volle Kindergeld und eigenes Einkommen abzgl. 90€ für berufsbedingte Aufwendungen.

quote:
Wieviel muß mein freund jetzt zahlen? wie errechnet man das?


Nix!
488 - 184 - 327 (417-90) = - 23€.

quote:
Muß mein freund eine abänderungsklage einreichen?


Wenn ein unbefristeter Titel besteht und die Tochter diesen nicht herausgibt oder schriftlich auf die Rechte daraus verzichtet, dann ja.

Ab Geburt eures gemeinsamen Kindes wären du und euer Kind eh vorrangig zu bedienen.

Grüßle

Huch Nick:

Zitat:
Warum schreibt man dann soviel so unnötiges Zeug?
von Nick_19 am 01.08.2011 19:30


Genau das hab ich mir bei deinem Beitrag auch grad gedacht...:)



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 01.08.2011 21:02

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ganz kurz, m.M.n. deckt die Tochter ihren Bedarf mit Azubivergütung und Kindergeld selber.

Bei dem genannten Einkommen des KV besteht ein Unterhaltsanspruch von höchstens 513€ (Stufe 2 DDT). Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld und die Azubivergütung abzüglich 90€ für ausbildungsbedingte Aufwendungen.

513 - 184 - (417-90) = 2€ Restanspruch

Geht man von EK-Stufe 1 der DDT aus, verbleibt kein Restanspruch.

Edit: @ Loddar :cheers:

LG nero

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-- Editiert am 01.08.2011 21:08

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Prösterchen :cheers: @Nero,

schön, dich zu lesen.

Lieben Gruß

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
zwei_wauzies
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

die tochter tut was die oma sagt(Vorher redet die mutter mit der oma)
verschweigen oder nicht ich finde der vater sollte in kenntnisgesetzt werden das seine tochter eine ausbildung macht und einkünfte hat
ist sie nicht verpflichtet dazu irgendwann auf eigenen beinen zu stehen?

tochter wollte ausziehen ,beide oma und mutter hielten dagegen ,tochter hätte beim vater einziehen dürfen, dürfte dann aber nicht bei der oma(mutter sich mehr melden.wollte sie aber auch nicht zu dem zeitpunkt mit fast 18 hatte sie noch kein eigens konto so das ihr kindergeld auf das konto der mutter gegangen ist.mit dem jugendamt wollte sie selber nicht in verbindung treten um ärger zu vermeiden.

unnützes zeug schreiben? ich schreibe nur die fakten.

weniger diesen monat verdient , weniger einsätze durch auftragslage gleich weniger geld , der chef sagt wer was wann macht nicht der angestellte,alle verdienen dann weniger , da die vorhandene arbeit gleich aufgeteilt wird und niemand auf arbeit benachteiligt wird.

die 1550€ sind netto der unterhalt für die tochter noch nicht abgezogen

diesen monat sind s halt nur 1100,06€

ich kann leider auch nur schreiben was in dem Gerichtsurteil steht.

kein eigenes zimmer , ich mache den in der schulzeit nicht erworbenen hauptschulabschluß daran fest,das sie kein eigenes zimmer hat,kein schreibtisch, madratze neben dem bett der mutter+ deren freund.flüchtete lieber zu freunden anstatt zu hause zu bleiben, selbstauskunft der tochter

mutter hat seit 27 jahren keinen job .nur geld vom amt ,plus den unterhalt des kindes, plus dem kindergeld,plus minijob 3 1/2 stunden pro woche,
aus gesprächen zu geburtstagen konnte man deutlich heraushören das sie gar keinen vollzeitjob möchte.mehr möchte ich hier nicht zu schreiben

der vater zahlt der tochter den unterhalt monatlich in höhe von 312€ egal was er verdient

sorry ich hab jetz irgend wie alle fragen die ich sehen konnte beantwortet.

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hast du unsere Antworten auch gelesen?
Damit dürften deine Fragen beantwortet sein.

Bisschen Lektüre gefällig?

Unterhalt ab 18

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
zwei_wauzies
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

ich denke jetzt alles gelesen und verstanden zu haben und bedanke mich bei allen für ihre antworten.
vielen lieben dank.

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