unterhaltsrelevantes Einkommen - Zugewinn

23. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pralline
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhaltsrelevantes Einkommen - Zugewinn

Hallo,

kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob eine (vor Ablauf) ausgezahlte Lebensversicherung mit zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählt.

Mein Mann hat sich diese auszahlen lassen und bei der Berechnung des Unterhaltes (leider) nicht angegeben.

Danke im Voraus

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12 Antworten
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#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

<big>Pralline</big> hallo,
bei meinem Mann wurde das damals nachträglich mit herangezogen, er musste der Ex anteilmäßig etwas zahlen.
Wieviel das damals war weiß ich nicht mehr.

Bin mir nicht sicher, ob man schlafende Hunde....usw.
Und, wenn ihr mal euren Anwalt fragt?
Eventuell kann man das eine oder andere auch verrechnen, steht denn schon eine Forderung von der Ex an?

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

-- Editiert von Anny am 23.02.2008 09:43:20

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Bin mir nicht sicher, ob man schlafende Hunde....usw.


Könnte es sein, dass die TE sehr wohl schlafende Hunde wecken möchte? Es könnte sich nämlich um ihren (Ex-)Mann und damit um die Höhe IHRES Unterhalts handeln! :grins:

Ansonsten hat mich die Schreibweise des Nicks der TE tief beeindruckt! :grins:

Grüße

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Pralline,

die LV gehört normalerweise in den Zugewinn, lediglich die Erträge daraus erhöhen sein Einkommen.

Habt ihr den Zugewinn denn mittlerweile zu deiner Zufriedenheit geklärt?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Groellheimer stimmt.
Wird Zeit das ich mir eine Brille verpassen lasse;)

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#5
 Von 
Pralline
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um meinen Unterhalt!!

Fakt ist: die Versicherung wurde im Dez. 2004 gekündigt und ausgezahlt. Getrennt haben wir uns erst im Jan. 05. Stichtag für den Zugewinn ist Nov. 2005.

Er hat sie gekündigt als wir noch nicht getrennt waren. So quasi kurz davor….. wahrscheinlich damit ich darauf nicht zugreifen kann? Oder damit er sie nicht angeben muss?! Ich habe nichts davon mitbekommen, da er die Post abgefangen hat.

Ich habe erst seit gestern Kenntnis davon. Habe auf Anraten meiner Anwältin mal ein bisschen recherchiert, was denn mit der Lebensversicherung ist? Tja und dabei kam dann dieses raus.

Im Zugewinn wäre es schlecht für mich, denn da war das Geld sicher auch gar nicht mehr vorhanden?! Lieber hätte ich den Betrag in der Unterhaltsberechnung. Er ist selbstständig, daher werden die Jahre 02/03/04 zur Berechnung des Trennungsunterhaltes herangezogen.

Denkt Ihr meine Chancen sind gut, diesen Betrag in die Unterhaltsberechnung herein zu ziehen?? Ich habe nämlich nebenbei noch das Problem, dass ich seit Juli 2005 meinem Trennungsunterhalt hinterherlaufe, da mein lieber Noch-Ehemann keine bis wenige Angaben über seine Auskünfte macht. Hier hat auch kein Zwangsgeldverfahren geholfen. Dieses wurde vom Gericht einfach seit 1 ½ Jahren nicht weiter verfolgt. Über die Verschleppung und die die Untätigkeit des Gerichts könnte ich ein Buch schreiben

Und der Zugewinn kann auch nicht geklärt werden, weil auch hier nur schleppend Angaben kommen die völlig falsch sind (dass kann ich beurteilen, habe 15 Jahre die Buchführung gemacht)

Danke für weitere Tipps

Ach ja… und der Nick lässt sich (leider) nur von meinem Namen ableiten. ;) Mir ist nichts Besseres eingefallen. Führt aber öfter zu Begeisterungsstürmen!! :grins

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Pralline,

quote:
Im Zugewinn wäre es schlecht für mich, denn da war das Geld sicher auch gar nicht mehr vorhanden?!


Wie soll man denn Einkommen aus Erträgen haben, deren Ursprung nicht mehr vorhanden ist?

Meine Vermutung, kann aber auch anders aussehen...

quote:
Lieber hätte ich den Betrag in der Unterhaltsberechnung.


Den Betrag wirst du da eh nicht reinkriegen, nur die Erträge daraus.

Wovon lebst du eigentlich, wenn du immer noch deinem TU hinterher rennst?
Wir haben 2008!!

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
Pralline
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

In den Zugewinn kommt es bestimmt nicht mehr!!Würde ich jedenfalls auch so sehen.

Bei der Unterhaltsberechnung wäre der Betrag schon eher einzubringen. Er hat sich den Rückkaufswert in Höhe von mehreren Tausend Euro auszahlen lassen und in seine Tasche gesteckt. Und diesen Rückkaufswert könnte man doch als Einkommen aus Beteiligungen werten?!

Wovon ich lebe? Ein halbes Jahr bekam ich Unterstütung durch einen Freund, dann 1 1/2 Jahre von Hartz IV und dann haben wir unser Haus verkauft und ich konnte meinem Noch-Ehemann einen Teilbetrag rausleiern. Denn auch hier habe ich ein Problem. Er beansprucht hier einen Betrag der ihm nicht zusteht, daher liegt das Geld seit 1 1/2 Jahren auf einem Notaranderkonto. Wir werden dieses durch ein weiteres Verfahren ausfechten müssen. Bislang habe ich aber auch dafür keinen Anwalt gefunden, der dieses mit mir durchführen will. Man gibt mir zwar Recht, aber.....

Tja, ein sehr komplizierter Fall diese Scheidung. Ich sagte ja, ich könnte ein Buch schreiben über so viel Untätigkeit.

-- Editiert von pralline am 24.02.2008 20:35:32

-- Editiert von pralline am 24.02.2008 20:37:19

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#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Wie oft noch, Pralline:

quote:
Und diesen Rückkaufswert könnte man doch als Einkommen aus Beteiligungen werten?!


Nicht die Summe, sondern die Zinsen daraus.

Habt ihr eigentlich Kinder, die du betreust?

Und seeeehr viel Geld für Anwälte, mit denen du dann auf die Schnauze fällst?

Grüßle


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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#9
 Von 
Pralline
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie die Zinsen? Jahrelang haben wir in diese Versicherung eingezahlt. Er eignet sich vorzeitig durch Kündigung den Rückkaufswert plus Überschussbeteiligung und ich gucke in die Röhre? So soll ich das verstehen? Zinsen bekommt man doch nur, wenn das Kapital vorhanden ist bzw. längerfristig vorhanden ist. Ansonsten fallen keine Zinsen an, oder täusche ich mich.
Ich denke, er hat das Geld wohl mit seinen diversen neuen Freundinnen ausgegeben.

Und ja, wir haben Kinder. Zwei sind schon volljährig und die Jüngste (14) ist bei mir seit 2 Jahren - hat es bei ihrem Vater nicht mehr ausgehalten- . Für die zahlt er Unterhalt, ansonsten hat er sich zum Mangelfall gerechnet, mit Hilfe des Gerichts, die seine angegebenen Angaben ohne jegliche Prüfung übernommen haben. Natürlich alle nicht ganz richtig- ich habe nur den Fehler gemacht, bei dem Termin nicht anwesend gewesen zu sein, weil meine Anwältin sagte ich müsste nicht anwesend sein. Daher falsche Berechnung- ich hätte alle falsche Angaben widerlegen können-? Tja, Pech!
Aber im März geht es endlich weiter bei Gericht, daher wollte ich ganz gerne diese Lebensversicherung mit ins Spiel bringen. Habe dazu schließlich auch beigetragen...und nur weil sie auf den Namen meines Mannes lautete muss ich jetzt auf Geld verzichten?

Na ja, bin ja einiges gewohnt. Wenn es dann also so sein soll, dann kann ich es wohl nicht ändern!!

-- Editiert von Pralline am 24.02.2008 21:29:22

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
Zinsen bekommt man doch nur, wenn das Kapital vorhanden ist bzw. längerfristig vorhanden ist.


DAS hab ich jetzt einige Male versucht, dir zu erklären.:)

Drei Jahre und immer noch kein TU?
quote:
ansonsten hat er sich zum Mangelfall gerechnet,


Ja dann wirds wohl eher mau ausssehen...

Warum seid ihr eigentlich noch nicht geschieden?
Wegen evtl. höherem TU?

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#11
 Von 
Pralline
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles eine Sache des Beweises!

Wir sind noch nicht geschieden, weil wir uns in Sachen TU, nachehelicher Unterhalt und Zugewinn noch in der Auskunftsphase befinden. Mein Mann nur unzureichend Angaben macht, mein Zwangsgeldantrag nicht weiter bearbeitet wird, das Gericht den Schriftverkehr verschwinden lässt, ein Beschwerdeverfahren was das OLG Celle wieder an das AG zurückverwiesen hat noch nicht vom AG - seit 6 Monaten - entschieden wurde und letztendlich meine Anwältin auch nicht mehr wusste, wie man mit diesem Gericht umgehen soll und daher auch nichts mehr gemacht hat.

Habe jetzt die Anwältin gewechselt, nächster Gerichtstermin Ende März und die Hoffnung."Alles wird gut bzw. etwas besser als bisher!"

Ansonsten ist mein Vertrauen in Gericht und Anwälte ziemlich zerstört. Was mich allerdings nicht davon abhält-nach 20 Jahren- wieder in meinem alten Beruf als "Rechtsanwalts- und Notarangestellte" Fuß fassen zu wollen. Schon weil ich ja nach 20 Jahren als Hausfrau und Mutter, Fußabtreter meines Mannes, Sekretärin meines Mannes und Manager für alles jetzt für mich selber verantwortlich bin. Und das schlimme ist, ich mag meinen Beruf und hoffe, ich kann meinen potentiellen neuen Chef (den es hoffentlich gibt) auch davon überzeugen.

Jedenfalls habe ich die Hoffnung noch nicht ganz verloren.

-- Editiert von Pralline am 24.02.2008 22:26:55

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#12
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

So, das hört sich am Schluss doch schon etwas besser an.

Ich wünsch dir, dass du Fuß fasst.
Immer besser, auf eigenen Beinen zu stehen.

Grüßle

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