Hallo,
ich hab mich im Mai 2002 von meiner Frau nach kanpp 4 Jahren Ehe getrennt, zu diesem Zeitpunkt war sie arbeitslos (hat im Dez.2001 den Job gekündigt)
Nun kam ein Schreiben vom Anwalt wegen unterhaltszahlungen nach der Scheidung. ich soll nun 300,-€ zahlen solange Sie arbeitslos ist zahlen. Geibt es da eine Begrenzung wie lange ich zahlen muß. Weil ich hab eine neue Partnerin und lebe mit dieser zusammen. Von daher wenn es auch egoistisch klingt kann es doch nicht sein das ich für 4 Jahre Ehe ein leben lang zahlen muß oder ???
Und wie wird das gane überhaupt berechnet
Hoffe auf schnelle Antworten.
Gruß Andreas
unterhaltszahlung Ehefrau dauer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Andreas,
ich gehe davon aus, daß Ihr in Eurer Ehe keine KInder hattet.
Eine allgemeine Regel wie lange Du Unterhalt zahlen mußt, gibt es nicht.
Du mußt Ihr auf jeden Fall bis zur Rechtskraft der Scheidung Unterhalt zahlen.
Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich bemißt sich der Unterhalt nach den ehelichen Lebensbedingungen. Da sie zum Zeitpunkt der Trennung keinen Job hatte, muß ihr nicht zwingend ein Einkommen angerechnet werden.
Vorher sind aber noch einige Fragen zu klären:
Zu klären wäre, warum Deine Frau Ihren Job gekündigt hat. Passierte dies mutwillig?
Dann müßte geklärt werden, ob Deine Frau ernsthafte Versuche unternimmt, einen neuen Job zu finden.
Nach Rechtskraft der Scheidung muß Deine Frau grds. für sich selbst sorgen. Sie hat dann die Verpflichtung einen Job verstärkt zu suchen. Hat sie dann einen Arbeitsplatz gefunden, dann kann die Unterhaltsverpflichtung entfallen. Es kann dann aber trotzdem sein, daß Du Ihr Unterhalt zahlen mußt, wenn Ihr Lohn so gering.
Damit Du sicher gehen kannst, solltest Du aber zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen. Insbesondere auch deswegen, weil Deine Frau jetzt einen Anwalt hat. Spare hier nicht am falschen Ende.
Klawyer
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OK, danke erstaml für die Antwort,
hab die Woche einen Termin beim Anwalt mal schauen was der dazu sagt.
Gruß Andreas
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