unzureichende Betreuung

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bet06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
unzureichende Betreuung

Hallo zusammen,
es geht um die Betreuung unserer Eltern. Meine Schwester hat eine Generalvollmacht, mir wurde diese über den Notar entzogen.
Nun hat sich unsere Mutter den Arm gebrochen und es gibt täglich Streit zwischen unserer Mutter und meiner Schwester. Unsere Mutter ist 88 Jahre alt, unser Vater 90. Meine Schwester hat erklärt, dass sie sich nicht aufopfert für unsere Eltern und dass sie nie Pflegekraft werden wollte. Klar es geht meiner Schwester nur darum das Pflegegeld zu kassieren ohne etwas dafür tun zu müssen. Nun haben unsere Eltern erklärt, dass sie gerne ins Heim gingen. Dies lehnt meine Schwester mit Hinweis auf die Kosten ab. Ich muss hier noch sagen, unserer Mutter gehörte unser Elternhaus. Dieses hat sich meine Schwester überschreiben lassen.
Ich bin der Meinung, dass die Betreuung durch meine Schwester alles andere als gut läuft und war deshalb bei einer Rechtsanwältin. Diese hat erklärt, dass man da nur schwer juristisch vorgehen könnte und hat mich an das Betreuungsamt verwiesen. Der Mitarbeiter dort hat mir nun erklärt, ich solle mich an einen Rechtsanwalt wenden. Was nun? Ich habe irgendwo mal gelesen, dass wenn man der Meinung ist, dass die Betreuung nicht richtig ausgeführt wird, diese überprüfen lassen kann.
Ist das falsch?
Natürlich ist mir klar, dass der einfachste Weg über meine Eltern führen würde, indem diese die Vollmacht widerrufen würden. Doch bin ich mir nicht sicher ob sie das tun würden.
Der Grund ist wohl, dass meine Schwester nur 18 Jahre gearbeitet hat, von Erwerbsminderungsrente lebt und unsere Eltern ihr dadurch ihre Existenz sichern wollten.
Wäre es möglich, wenn unsere Eltern ins Heim wollen die Überschreibung des Hauses rückgängig zu machen, das Haus zu verkaufen um so genügend Kapital fürs Heim zu haben?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(686 Beiträge, 120x hilfreich)

Für mich ist die Situation noch nicht klar.

Sind deine Eltern beide noch voll geschäftsfähig und haben deiner Schwester "nur" eine Generalvollmacht gegeben?

Oder stehen deine Eltern unter Betreuung und sind selbst nicht mehr geschäftsfähig?

Im ersten Fall wird der Weg schwer... wenn deine Eltern selbst entscheiden könnten, aber es nicht tun, kannst du sie nicht zwingen. Genauso konnte deine Mutter sich damals entscheiden, ihr Haus deiner Schwester zu schenken. Wie lange ist die Schenkung den her? Auch das ist entscheidend. Ist die Schenkung schon länger als 10 Jahre her, wird es sehr schwer.

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#2
 Von 
Bet06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja beide sind noch geschäftsfähig und die Schenkung fand Anfang des Jahres statt. Beide Elternteile haben sich ihren Wohnsitz im Haus schreiben lassen. Es ist mir klar, dass eigentlich die Eltern dies widerrufen könnten aber wenn ich mich da einmische wird der Druck auf unsere Eltern von der Schwester nur noch größer.

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#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(686 Beiträge, 120x hilfreich)

Sie haben sich vermutlich ein Wohnrecht eintragen lassen? Oder Niessbrauch?

Eine Schenkung kann man nicht einfach so widerrufen. Da ja ein Grundstück (mit Haus) übertragen wurde, wurde das ganze ja über einen Notar abgewickelt. Der gleiche Notar der deine Vollmacht widerrufen hat?

Wenn deine Eltern ihr Hab und Gut zu Lebzeiten verschenken, ist das ihr gutes Recht. Problematisch wird es dann, wenn sie später auf Sozialleistungen angewiesen wären - dann kann unter Gewissen umständen eine Schenkung rückgängig gemacht werden... aber einfach ist das auch nicht.

Zitat:
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass wenn man der Meinung ist, dass die Betreuung nicht richtig ausgeführt wird, diese überprüfen lassen kann.
Ist das falsch?


Das ist richtig. Aber dein Problem ist: deine Eltern stehen nicht unter Betreuung. Es gibt keine Instanz die Objektiv von aussen prüft, wie jemand mit seinem Hab und Gut umgeht solange diese Person selbst entscheiden kann.

Wenn du Zweifel hättest, das deine Eltern noch geschäftsfähig sind - also die Folgen ihrer Entscheidungen überblicken können - könnte man da ansetzen. Aber du müßtes dann gegen deine Eltern und auch gegen den Notar, der sicher bezeugen wird das die Eltern bei der Schenkung geschäftsfähig waren, angehen. Ich sehe da wenig Erfolgsaussichten - weil auch aus deiner Schilderung nichts dafür spricht.

Ich kann dich auf der menschlichen Seite verstehen. Aber deine Eltern haben sich für den Weg mit deiner Schwester entschieden - das wirst du nicht ändern können. Ich würde mich da raushalten. Ihre Entscheidung - ihr Leben - ihre Konsequenzen. Eigentlich ist, da die Schenkung schon abgeschlossen ist, das Thema durch. Ich würde meinen Eltern aber auch klar machen, das sie nun nicht von mir die Unterstützung einfordern können, die die Schwester verweigert. Deine Eltern haben dir sicher beigebracht, das aus Entscheidungen Konsequenzen folgen. Das gilt für Eltern genauso wie für Kinder.

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#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(686 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Bet06):
Nun haben unsere Eltern erklärt, dass sie gerne ins Heim gingen. Dies lehnt meine Schwester mit Hinweis auf die Kosten ab.


Was hindert deine Eltern, sich ein Heim zu suchen und dort einzuziehen?

Aus meiner Sicht würde ich den Eltern raten: Ab zum Notar und die Vollmacht widerrufen. Dann ein Heim suchen und einziehen. Dann klären, ob man die Schenkung rückgängig machen kann (wird aber nicht leicht werden).

Sind die Eltern nicht willens, die Vollmacht der Schwester zu widerrufen, kann man den rest sein lassen. Selbst wenn man ein Heim finden würde, die Schwester könnte ja den Vertrag unter Umständen direkt wieder kündigen.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Bet06):
Meine Schwester hat eine Generalvollmacht, mir wurde diese über den Notar entzogen.

Eine Vollmacht wird nicht über den Notar entzogen.
Zitat:
Nun hat sich unsere Mutter den Arm gebrochen und es gibt täglich Streit zwischen unserer Mutter und meiner Schwester. Unsere Mutter ist 88 Jahre alt, unser Vater 90. Meine Schwester hat erklärt, dass sie sich nicht aufopfert für unsere Eltern und dass sie nie Pflegekraft werden wollte.

Die Erteilung einer Generalvollmacht bedeutet nicht, dass man die Eltern pflegen oder betreuen muss.
Zitat:
Wäre es möglich, wenn unsere Eltern ins Heim wollen die Überschreibung des Hauses rückgängig zu machen, das Haus zu verkaufen um so genügend Kapital fürs Heim zu haben?

Wenn das restliche Vermögen nicht ausreicht, um ein Pflegeheim zu finanzieren, wird das Sozialamt Forderungen an die Beschenkte stellen. Man kann nicht sein Vermögen verschenken und dann erwarten, dass der Staat einspringt.
Zitat:
Aus meiner Sicht würde ich den Eltern raten: Ab zum Notar und die Vollmacht widerrufen.

Der Widerruf einer Vollmacht muss nicht beim Notar "erklärt" werden. Es genügt, die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen (am besten schriftlich und ggf. per Einschreiben) und die Ausfertigung der Vollmacht (bei einer notariell beurkundeten Vollmacht) oder das Original (bei einer privatschriftlichen oder notariell beglaubigten Vollmacht) zurückzuverlangen.

Ich sehe es auch so, da die Eltern geschäftsfähig sind, hast du keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Ich würde dir empfehlen, dich rauszuhalten - auch wenn es schwer ist. Die Eltern haben sich so entschieden.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht mal einige Begriffe auseinander halten:

Ein Betreuer ist jemand, der vom Betreuungsgericht eingesetzt ist und sich im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung um die Belange des Betreuten kümmert. Überspitzt formuliert ist das also ein Schreibtischjob.

Eine Pflegekraft ist eine Kraft, die sich tatsächlich um die zu pflegende Person kümmert. Z.B. bei der Körperpflege hilft, die Medikamenteneinnahme überwacht, evtl. kocht und putzt, u.s.w.

Ein Bevollmächtigter darf im Rahmen seiner Vollmacht nach außen für den Vollmachtgeber auftreten.

Die Schwester ist hier also weder Betreuerin noch Pflegekraft. Deshalb muss sie diese Funktionen auch nicht ausüben. Das Pflegegeld geht normalerweise auf das Konto des zu Pflegenden, damit er seine Pflege den Bedürfnissen entsprechend organisieren und bezahlen kann. Wenn man den Eltern helfen will, dann wäre für mich der erste Schritt, dafür zu sorgen, dass dieses Geld auf ihr Konto kommt und nirgendwo anders hin und einen professionellen Pflegedienst beauftragen. Das langt ja vielleicht schon, so dass sie wieder gut zurecht kommen. Und dann sieht man weiter.

Allerdings - diesen Schritt müssen die Eltern alleine gehen. Aber, wenn es ohnehin schon ständig Krach gibt, ist das doch einerlei.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bet06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle die mir hilfreiche Tipps gegeben haben. Erst durch die Antworten wurde mir der Unterschied zwischen einer Betreuung und einer Vollmacht klar.
Leider hat meine Schwester die Unterlagen vom Notar. Daher weiß ich nicht ob meine Eltern ein Wohnrecht oder Niesbrauch eintragen ließen. Auch hier ist mir der Unterschied nicht klar.
Vielleicht kann mir jemand den Unterschied erklären. Ansonsten werde ich mit meinen Eltern reden und den Notar, der das beurkundet hat fragen, wobei ich nicht weiß ob er mir darüber Auskunft gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was "Wohnrecht" bedeutet, das sagt ja schon der Name. Der Nießbrauch ist in der Regel weiter gefasst. Er umfasst das Recht, da zu wohnen, aber auch das Recht, Früchte aus dem Haus zu ziehen, also es zu vermieten.

Noch ein Hinweis: da die Schwester die Begünstigte ist, hat sie natürlich alle Unterlagen. Aber die Eltern auch, die werden doch jedem Vertragspartner zugesandt. Vielleicht einfach mal bei den Eltern nachschauen? Oder die Eltern sollen das mit dem Notar klären. Bitte nicht vergessen, die Eltern stehen nicht unter Betreuung. Nur jammern geht auch nicht. Sie haben einmal einen Fehler gemacht, jetzt sollen sie auch ihren Beitrag zur Korrektur leisten.

wirdwerden

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