urlaub mit dem KV

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bussard
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
urlaub mit dem KV

Hallo,
wie seht ihr das: Ich streite nun schon das 3. Jaht mit der KM, wer wann mit den Kindern in Urlaub fahren kann/darf/soll. In den Oster/Pfingst und Weihnachtsferien klappt die Absprache ganz gut, nur in den Sommerferien nicht. Wir sind beide berufstätig und ich bin als Filialleiter darauf angewiesen, meine Urlaub am Jahresanfang zu planen, damit die Ersatzkräfte eingeplant werden können. Jetzt sagt die KM, sie sei der Lebensmittelpunkt für die Kinder und da habe sie Vorfahrt. Ich kann also davon ausgehen, daß ich im Sommer meine Kinder 6 Wochen nicht sehe, weil sie sie in den Urlaub mitnimmt. Ist da das Kindeswohl gewahrt? Kann/soll ich mich an das Jugendamt wenden?
Grüße

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"Mann auf Suche"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Bussard hallo,
natürlich kannst du dich beim Jugendamt erkundigen, wie man so eine Ferienzeit regeln kann.
Sonst klappt es gut bei euch, nur in den Sommerferien nicht?
Das ist ja gar nicht so schlimm. Hm, wie kommt denn das?
Wie alt sind die Kinder?

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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Bussard,

quote:
Jetzt sagt die KM, sie sei der Lebensmittelpunkt für die Kinder und da habe sie Vorfahrt.


Auf was KM so alles kommen....:)

I.d.R. werden Schulferien hälftig aufgeteilt.
Wenn ihr natürlich einvernehmlich eine andere Lösung gefunden habt, wäre das natürlich besser.

Gibt es besondere Gründe, warum die Kindsmutter auf die kompletten Ferien besteht?
Fährt sie 6 Wochen weg??

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Bussard,

grundsätzlich ist zu klären wer das Sorgerecht hat!

Hat sie das alleinige Sorgerecht kann sie entscheiden was passiert, ansonsten hilft nur eien schriftlich fixierte Umgangsvereinbarung.

Diese könnt Ihr alleine oder mit Hilfe von Familienberatungen, Jugendamt, Anwälten o.ä. aufsetzen.

Das heißt "Vereinbarung" weil beide Eltern sich darüber einig sind! Hier kann der gesamte Umgang (Wochenendumgang, Urlaub, Telefonzeiten usw.) geregelt werden, für beide Seiten bindend, sie waren sich ja darüber einig! Hier sillte eine Kontinuität erkennbar sein (Wochenenden alle 2 Wochen, Winterferien ggf. im wechsel, Feiertage, Sommerferien 2 oder 3 Wochen zum Anfang oder Ende der Ferien usw.).

Hier möchte ich den Ausführungen von Schwesterchen etwas widersprechen, ich hatte erst eine derartige Abänderung der Umgangsregelung beantragt, weil es trotzdem noch Probleme gab... >Zwangsgeldfestsetzung
Der Richter sah aber nicht genügend Antragsgründe für eien Abänderung der ursprünglichen Umgangsregelung. Daher mein Heinweis vorher genau überlegen, was man realisieren und beantragen oder vereinbaren möchte.

Beide Seiten sollten sich an diese Vereinbarung halten, gibt es dennoch Probleme kann man zum Gericht gehen. Dann kann man hier ggf. mit einem Zwangsgeld festlegen lassen. Für jede Zuwiederhandlung kann ein Zwangsgeld erhoben werden, was beide ggf. davon abhält gegen diese Vereinbarung zuverstoßen.

So nun noch außerhalb des Protokolls!
Wo kann man heutzutage schon 6 Wochen Urlaub zusammenhängend nehmen?

MfG,
WilPa

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo!

Die Ausführungen von WilPa sind betreffend des Zwangsgeldes zu korrigieren.
Zwangsgeld kann nur während des Verstoßes als Mittel eingesetzt werden. Zumeist ist es aber zu spät, wenn z.B. ein Kind nicht am vereinbarten WE herausgegeben wird. Die Gesetzgebung ist daran hier generelle Abhilfe zu schaffen (siehe auch <a href="http://www.bmj.de/enid/64bc3c8ce49dd9924d28360f59848cf5,0e410f706d635f6964092d0934393933093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093032093a095f7472636964092d0934393933/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">hier </a>).

Schon jetzt ist es möglich über das Gericht Ordnungsgelder verhängen zu lassen. Diese können auch im Nachhinein verlangt werden.

Sollte sich die KM weigern an einer Vereinbarung teilzuhaben (sie schließlich die Kids als Druckmittel verlieren könnte!), kann zuletzt der Umgang auch per Beschluss durch das Gericht festgelegt werden.

Lieben Gruß!

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