vater angeben ??

20. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
dion-sxf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
vater angeben ??

Hallo. Folgendes Problem: Meine Freundin hat sich letztes Jahr von ihrem Ex schwängern lassen. Danach ging die Sache ziemlich schnell "flöten" und ich kam. Ich überredete sie schon damals das Kind zu bekommen, weil "Geschenk", welches man nicht so wegschmeissen darf usw.. Ich muss dazu sagen, dass ich für sie meine damalige Freundin mit meinem Sohn verlassen habe (für den Kleinen zahle ich natürlich fein den Unterhalt und sehe ihn auch regemäßig - alles schon "sch..." genug).
Sie hat sich letztendlich für das Kind entschieden. So, nun will sie ihn aber nicht als Vater angeben, weil "er hat ja nichts von dem Kind..." und "hat schon eine Tochter, für die er zahlen muss und von der er nichts hat...". Sie ist Angestellte und hat "leider" offiziell noch die "Eisdiele" ihres verstorbenen Vaters als Inhaberin an der Backe. Das heisst, nur auf dem Papier mehr oder weniger. Sie würde wegen der Bilanzen wahrscheinlich ziemlich wenig bis gar nichts vom Staat bekommen (denken wir zumindest). Trotzdem will sie ihn nicht als Vater angeben und lieber vom JA auf´s Geld hoffen. Ich verdiene auch nicht so viel, dass uns der Verzicht auf Unterhalt nicht weh tun würde.
Sie ist der Meinung, erstens würde sie dem Kontakt mit ihm aus dem Weg gehen und ausserdem würde man ihr den Unterhalt auch auf ihr Einkommen mit anrechnen und somit würde noch weniger vom Staat bezahlt werden, unser Budget wäre somit noch enger. Zumal sie auch noch eineHypothek abzzahlen hat usw.
Wie kann ich sie trotzdem überzeugen, dass es seine "verdammte Pflicht" istm für sein "Werk" aufzukommen? Mir fehel langsam die Argumente? ;-((

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)

dieses Posting ist nicht wirklich ernst gemein... oder etwa doch?

Sie ist wirklich der Ansicht, dass jeder normal arbeitende Mensch für sie aufkommen soll, nur nicht derjenige, mit dem sie zusammen die Suppe eingebrockt hat??? Denn letztendlich sind es die armen Steuerzahler, denen sie auf der Tasche liegt!!!

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Vielleicht hilft es Dir, wenn Du ihr klar machst, das sie sich strafbar macht, wenn sie UHV oder andere Staatshilfen in Anspruch nimmt, und den eigentlich pflichtigen verheimlicht.

Kommt man ihr auf die schliche, kann sie sich auf saftige Strafen gefasst machen, und Sozialbetrug.

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Bevor das Jugendamt zahlt, wird sie von deiner Freundin wissen wollen, wer der Vater ist. Will sie wirklich erzählen, das ist von einem Unbekannten One-Night-Stand?
Außerdem, was ist, wenn der Zeugungsvater mal zu Reichtum kommt, gönnt sie dem Kind nicht sein Erbe?
Die Eisdiele könnte deine Freundin ja verkaufen, dann hätte sie damit nichts an der Backe.

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
dion-sxf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antworten schon mal.
@ sika0304
Die Eisdiele kann sie nicht einfach verkaufen. Ihre Mutter, Bruder und dessen Freundin sind dort angestellt.

Tritt eigentlich das JA automatisch an den "Erzeuger" ran und stellt die Ansprüche?

Der Vater für`s Kind werde ich sein, übrigens. Die Erzeugerfrage muss sie der Kleinen später beantworten.

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 578x hilfreich)

es dürte sich hier dann wohl um eine Amtspflegschaft handeln, woraus, denke ich, folgt:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 6. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 21.07.1999
Aktenzeichen: 6 W 21/98
Dokumenttyp: Beschluß
Quelle:
Normen: § 888 Abs 1 ZPO , § 888 Abs 2 ZPO


Vollstreckung des Auskunftsanspruchs des Kindes gegen die Mutter auf Nennung des Namens seines leiblichen Vaters

Orientierungssatz

1. Der Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Mitteilung des Namens seines leiblichen Vaters ist gemäß ZPO § 888 Abs 1 zu vollstrecken.

2. Der Anordnung des Beugezwanges steht die Vorschrift des ZPO § 888 Abs 2 nicht entgegen.

Ob da wohl nicht der Auskunftsanspruch des Kindes auf das Jugendamt übergeht?


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#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Pawel,

im Unterhaltsvorschussgesetz steht u.a. über die Berechtigung von diesem Bezug:
(3) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.

§ 5 dort sagt über die Ersatz- und Rückzahlungspflicht folgendes aus:



gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.


Also damit wäre die gesetzmäßigkeit ja gegeben. Die Mutter macht sich strafbar, sofern sie Unterhaltsvorschuss erhält.

Angenommen, der Ex macht sich Gedanken über das Baby, und er geht zum Amt, und sagt, er käme als Vater in Frage.

Also Mutter befindet sich rechtlich (moralisch will ich gar nicht werten) auf sehr wackligem Boden.

Erhält sie zudem Sozialgeld für das Kind, lügt sie auch dort wissentlich, um Staatsgelder zu kassieren. Und wie das im Falle vin bekanntwerden geahndet wird....liest sich in dortigen Gesetzen.

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#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Vorsätzlicher Betrug. Wie wäre es damit?

Sorry, werde mal wühlen, wie es sich schimpft, wenn man wissentlich falschangaben macht, und deshalb Staatsgelder kassiert. Aber vermutlich wissen das andere hier auch.

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#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Trotzdem kannst du natürlich noch ein bisschen wühlen. Das schadet nichts, du bist beschäftigt...

Na klasse groellheimer ;)
Und ihre Kinder muss merline solange wieder an die Dachrinne hängen??? :)

Spaß beiseite. Wenn der TE doch die Vaterrolle unbedingt übernehmen will, warum nicht auch die Vaterpflichten?

Sorry, es mag ja sein, dass ihr mit dem 'Erzeuger' (ich mag dieses Wort nicht) nichts mehr zu tun haben wollt, aber dann auch gefälligst mit allen Konsequenzen!
Ich fände es auch nicht okay, wenn ihr Unterhaltsvorschuss bekämt, vom rechtlichen mal ganz abgesehen ist das ne miese Abzocke :(

Und was die Eisdiele betrifft; tretet diese doch an ein anderes Familienmitglied ab, wenn sie euch so 'belastet'!!!

Die Heiligen hier werden schon immer seltsamer...

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#13
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Groellheimer.....

und wieso ist dann das UHV so definiert, mit den oben schon erwähnten §?

Dann ist ja eigentlich jede Mutter doof den Vater anzugeben. Dann können sie ja besser mal etwas mauscheln, gell?

Ich gebe Dich nicht an, und kassiere UHV, und Du unterstützt uns dafür monatlich mit zusätzlichen 100€.....würd sich gewiss jeder Vaer gerne drauf einlassen (der kein Interesse an seinem Kind), und Muttern kommt auch noch fein bei weg.

Möööööööööönsch bin ich doof, das meine kleine einen Vater hat ;)

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#14
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1144x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Merline!!!!

So was hätte ich Dir ja gar nicht zugetraut, aber die Idee ist geil!!! :)

******.e bloß, dass ich verheiratet bin und die Vaterschaft der Großen auch schon geklärt ist ;)

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#16
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
oder aber der neue Dad, der ja ohnehin die Vaterrolle übernehmen will (und für dieses Kind ja wohl ein anderes aufgegeben hat) übernimmt die Rolle dann voll, und mit aller Verantwortung.


Genau das meinte ich ja :)
Sprich 'Nicht-Papi' ist Papi und zahlt. Zahlt aber auch dann, wenn man sich irgendwann mal trennen sollte! Was wäre so schlimm daran die Vaterschaft anzuerkennen?

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#17
 Von 
ThomasM2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

...Zustände wie im alten Rom!
Sorry, diese Denkweise ist nun nicht von einer, die von diesem Planten kommt.
Oder doch !!

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#18
 Von 
ThomasM2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

wie mag das Unikum aussehen, beim dem man sich weigert, ab "Geschenk wegschmeißen"...auch nur noch EIN EINZIGES Wort weiterzulesen
Es muss haarsträubend sein

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#19
 Von 
ThomasM2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Gravierender Tip an die Geschichtsschreiberin: Es schädigt nicht nur die Demokratie, sondern schmälert auch das Ansehen der gesamten Weltbevölkerung, wenn gegen Genfer Konventionen verstoßen wird.
Parallel dazu scheint es untere Gedankengänge
zu geben, mit denen die Autorin das Ansehen einer ganzen weiblichen Weltbevölkerung auf die Ebene ihres Straßengrabens ziehen will.
Mal drüber nachdenken (falls der Begriff geläufig ist)
Oder wird solch Schrott im Oberstübel die repräsentative Auswahl
...na dann, gute NAcht


-- Editiert von ThomasM2 am 20.09.2006 22:54:57

-- Editiert von ThomasM2 am 20.09.2006 22:57:30

-- Editiert von ThomasM2 am 20.09.2006 23:04:09

-- Editiert von ThomasM2 am 20.09.2006 23:06:09

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#20
 Von 
dion-sxf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Manche Vorschläge wollen jetzt nicht wirklich in meinen Kopf rein. Irgendwie scheint sich in diesem Forum eine "hilfesuchende Anfrage" ziemlich schnell hochzuspulen und zu eskalieren (oder ich verstehe hier was falsch).

Ich übernehme ja schon die Vaterrolle für das Kind (auch mit tagtäglichen Ausgaben usw.). Wie gesagt, das Geld ist eh knapp und ich sehe aber auch nicht ein, dass wenn ich die Vaterschaft anerkennen sollte, ich im Trennungsfall für ein weiteres Kind bezahlen sollte... tse, tse ,tse!
Ich habe mich in erster Linie für diese Frau entschieden (dass sie ein Kind "mitbringt" akzeptiere ich und werde auch die Vaterrolle voll und ganz erbringen können und wollen.
Is eh ziemlich verzwickt, die ganze Geschichte. Ich hatte letztes Jahr diese Frau kennengelernt, war mit ihr ein halbes Jahr zusammen, als es passierte. Trennte mich vorher (ohne es damals zu wissen, dass sie was mit ihrem Ex hatte) von ihr, da sie mir letztendlich wohl nicht das zurückgeben konnte, was ich brauchte um wirklich glücklich zu werden.
Sie erzählte mir einige Zeit später was passiert war (hatte zu dem Zeitpunkt, wo sie mich kennengelernt hatte ihren EX noch nicht verschmerzt gehabt) und warum sie im Kopf nicht wirklich frei für mich war. Da merkte sie erst, dass sie einem "Hirngespenst" nachgetrauert hatte. Weil ich diese Frau immer noch liebte, entschied ich mich wieder zu ihr zurückzukehren - trotz des Vorfalls, trotz des Kindes.
Ich seh aber nicht ein, dass der Typ, der die Suppe mit eingebröckelt hat, komplett sich seiner Verantwortung (auch finanziell) entziehen soll. Er hat schliesslich ne beachtliche "Aktie" dran.

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#21
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
dion-sxf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Groellheimer

Danke, dass nun doch mal was "sinnvolles" gepostet wurde.
Ich muss dazu sagen, dass ich beim JA einen Titel für meinen Sohn habe und unter dem Selbstbehalt von 890.- € liege. Mir wurde halt gesagt, ich muss halt zusehen wie ich das Geld für den Unterhalt beschaffe. Also bekommt meine Ex für meinen Sohn den UH-Satz, der ihm zusteht und ich hab halt weniger. "Ich müsste zu Not auch überregional mich um besser bezahlte Arbeit bemühen, hieß es. Dass ich nicht lache. Leben alle Beamten in Deutschland mit verschlossenen Augen? Und wegziehen, damit ich mehr Geld verdienen kann (wahrscheinlich dann auch nur unwesentlich mehr) und nicht bei der Frau wohnen können, wegen der ich diese Situation heraufbeschworen habe? Ist doch alles hirnrissig.
Wenn ich der Sache nicht zugestimmt hätte, so wurde mir von der "netten" Dame beim JA gesagt, könnte meine Ex das Geld halt auch einklagen und würde vor jedem Gericht recht bekommen. War vielleicht auch ziemlich blauäugig und wollte nur schnell Ruhe haben und deshalb "schnell" unterschrieben.
Soweit ich glaube zu wissen, komm ich jetzt auch nicht mehr raus (so dass ich auf keine 890,-€ Selbstbehalt komme).

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#23
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@dion
Ich habe jetzt wieder und wieder gelesen. Langsam würde mich eines interessieren:

Will sie den Vater vielleicht nicht angeben, weil sie gar nicht WEIß wer es ist???

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#24
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
dion-sxf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, doch, sie weiß, wer der Vater ist. Ich kann es nicht sein (erstens mache ich keine Mädchen ;-)), zweitens sieht man die Ähnlichkeit zu ihrem Ex und drittens hab ich immer Kondome benutzt und laut ihrer Aussage, er das eine mal halt nicht).
Ich weiß, beide schuld...aber eben drum: BEIDE !!!
Sie hat halt nur "Mitleid" mit ihm und seiner Situation (eine Tochter schon von seiner Ex-Frau und nun noch ein zweites Kind, wovon er ebensowenig hat und nur zahlt)
Nicht falsch verstehen... ich verstehe ihre Meinung in der Sache auch nicht (Und akzeptiere sie auch nicht).
Was geht mich "fremdes Elend" an, wenn ich am "Hungertuch" nage (bildlich gesprochen - ich schreib´s lieber dazu, dass nicht jetzt ne Diskussion deshalb wieder anfängt)

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#26
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Dion, Du kannst nur Jungs??

Klasse!!! Meld Dich mal bei mir, wenn Du wieder solo bist ;) vielleicht lass ich mich ja dann scheiden ;)

quote:
Sie hat halt nur Mitleid mit ihm und seiner Situation (eine Tochter schon von seiner Ex-Frau und nun noch ein zweites Kind, wovon er ebensowenig hat und nur zahlt)
Nicht falsch verstehen... ich verstehe ihre Meinung in der Sache auch nicht (Und akzeptiere sie auch nicht).


Hatte früher auch Mitleid, aber das Geld steht dem Kind zu, BASTA!!!

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#27
 Von 
dion-sxf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Teasy1

Schön zu wissen, dass Deinerseits Interesse an mir besteht...Dir gehts Doch nur um meine Fähigkeit Jungs zu machen, gar nicht um mich, oder? ;)
Ich lass mich doch nicht ausnutzen und später einfach "wegschmeissen"!! ;)
Ausserdem liebe ich diese Frau und würde wenn, dann nur ihr noch einen Sohn bescheren.

...oder überzeug mich von Deinen Qualitäten ;) ;) ;)

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#28
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

:)
Nee, Du, lass mal.
Vielleicht kriegen wir das ja auch selbst mal hin, reicht ja, wenn das Üben Spaß macht ;)

Aber um mal wieder ernst zu werden:

Ich hatte auch Mitleid mit meinem Ex und habe es auch manchmal jetzt noch, weil er mittellos ist, ABER:
Wenn es ihm so schlecht geht, warum setzt er dann noch mal an? Wer Kinder zeugt/bekommt muss mit allen Konsequenzen leben, Mitleid hin oder her!!!
Mit mir hatte auch keiner Mitleid als ich monatelang ohne Hilfe klar gekommen bin und er am Wenigsten.

Frag Deine Holde mal, wann ihr Ex mal Mitleid mit ihr hatte, vielleicht bringt sie das ja zur Vernunft!

LG


-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#29
 Von 
guest-12310.03.2010 20:43:06
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

wenn sie sich nicht strafbar machen will, muss sie den Vater angeben, wenn er ihr bekannt ist. Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat sie nur, wenn der Vater dann nicht zahlen kann. Wegen dem Besuchsrecht muss sie sich keine Sorgen machen, denn anfangs kann sie auf einen betreuten Umgang bestehen.

-----------------
" "

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#30
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn man bedenkt,dass 10%
aller Kinder Kuckuckskinder sein sollen,frage ich mich warum noch kein gesetzlich vorgeschriebener Vaterschaftstest eingeführt worden ist. Wobei die 10%
eine Annahme sind und durchaus höher liegen können.Denn je mehr getestet wird desto eher werden die exakten Zahlen
vorliegen.

-- Editiert von Hunter54 am 24.09.2006 00:33:08

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