vater setzt Sohn massiv unter druck

2. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
hilfesuchend86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
vater setzt Sohn massiv unter druck

Hallo,

Ich habe vor ca 3 Wochen den Kontakt zwischen meinem Sohn und seinem Vater unterbunden.
Die Gründe:
Mein Sohn (9) War in den Ferien bei seinem Vater. Dort wurde meinem Sohn das Handy genommen und ihm untersagt Zuhause anzurufen. Ich hatte in der Woche keinen Kontakt bis auf ein kurzes Telefonat, am letzten tag dass sein Vater von hinten leitete. Meinem Sohn wurden regelrecht die Worte von hinten in den Mund gelegt und als er mir von Freunden erzählte von seinem Vater (die alle vorbestraft wegen Drogen, Körperverletzung usw) sind legte mein ex auf.

Mein Sohn kam danach zurück und seit dem schreibt er in seinen Büchern immer wieder etwas über Sex.
Die Freundin meines ex schreibt ihm ständig Nachrichten mit "mein Schatz ruf mich doch mal an"
Sein Vater schickt ihm Bilder seiner Freundin in Herzen Rahmen.

Mein Sohn redete nachseiner Rückkehr kaum noch mit mir, erzählt mir nichts über die Ferien. Das ist nicht normal er erzählt sonst immer sehr viel.
Auch hat er seitdem schon 2x in die hose gemacht. Das ist neu.

Seit wir den Kontakt unterbunden haben und mein Sohn auch wieder Termine bei seiner Psychologin hat, wird es wieder besser. Er redet wieder, aber auch sie sagt irgendwas ist was er erlebt hat was er nicht sagen will.
Sie käme auch noch nicht an ihn heran.

Ich habe mich bereits an das Jugendamt gewandt aber dort bekomme ich nicht wirklich Hilfe. Nur die aussage da ich das alleinige sorgerecht habe, können sie nur vermitteln.

Der Vater droht mir nun damit mir das sorgerecht entziehen zu lassen und unseren Sohn zu sich zu holen. Ich müsste ja auch dann ordentlich unterhalt an ihn zahlen. Er zahlt keinen!

Ist es jetzt noch zu früh mir einen Anwalt zu nehmen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ganz ehrlich, das alles ist mir zu "Wischiwaschi."

Nicht zu Hause anrufen während der Ferien, das kann sinnvoll sein. Einfach, damit sich das Kind auf die andere Situation einstellt. Auch die Herzen u.s.w. müssen nicht irgendwas bedeuten. Auch das "mein Schatz, ruf mich doch mal an" kann einfach lieb gemeint sein.

Man hat also nichts greifbares. Was soll das Jugendamt tun? Hat doch insoweit null Funktionen, kann einfach nur beraten und das wars.

So einfach geht das mit dem Entzug des Sorgerechts nicht. Da mal nicht hektisch werden. Nur, nicht Du kannst das Umgangsrecht entziehen, sondern nur ein Gericht. Ich würde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber, Dir muss klar sein, dass Du nicht das Recht hast, das Kind zu kontrollieren, wenn es beim Vater ist. Umgekehrt hat der Vater natürlich nicht das Recht, das Kind zu kontrollieren, wenn es bei Dir ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
hilfesuchend86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Er hat kein umgangsrecht.
Er hat sich jahrelang nicht für unseren Sohn interessiert.
Seit ca sept. hat er wieder Kontakt und unser Sohn War in den Ferien jetzt das erste mal 4 Tage bei ihm. Wir haben aber keine gerichtliche Einigung darüber.
Sorgerecht liegt alleine bei mir.

Ich finde das kontakt Verbot nicht okay besonders wenn mein Sohn danach fragt bei mir anzurufen und er es nur 1 x darf.

Das Kind nicht kontrollieren ist schwer wenn man weiß dass das Kind gerade mit irgendwelchen Kriminellen (ist so keine vermutung sondern tatsache) und dem Vater zusammen sitzt.


-- Editiert von hilfesuchend86 am 02.05.2015 17:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Er hat ein Umgangsrecht, es ist nur nicht ausgeurteilt. Das ist der einzige Unterschied. Aber er kann jederzeit auch ein Umgangsrecht gerichtlich einfordern, und das könnte von Erfolg gekrönt sein.

Kontaktverbot kann schon sinnvoll sein, gerade, wenn man sich einfinden muss. Und das musste der Kleine ja. Also, nimm meinen Rat an. Vielleicht war es alles für das Kind auch einfach zu ungewohnt. Das muss eventuell ein unabhängiger Gutachter feststellen.

wirdwerden

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#4
 Von 
hilfesuchend86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir sind mit ihm bei einer Psychologin die für ihn begleiteten Umgang sinnvoll halten würde

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Das ändert nix daran, dass er ein vollumfängliches Umgangsrecht hat, bis das Familiengericht etwas anderes feststellt. Das mit dem begleiteten Umgang könnte eine Lösung sein, sofern dee Vater sich darauf einlässt. Ihn zu zwingen dürfte sehr schwer sein. Und die Frage ist, wer das finanzieren soll?

Wie wirdwerden sagte, sehen Sie das zumindest teilweise viel zu dramatisch. Es ist völlig normal, dass ein Neunjähriger dann mal eine Woche (bei Ihnen sogar nur 4 Tage!) nicht mit der Mutter telefoniert und sich voll auf die Zeit mit dem Vater konzentriert. Ruft er denn den Vater jeden Tag an, wenn er bei Ihnen ist?
Sie beschweren sich über "Kontaktverbot", boykottieren aber jetzt den Umgang vollständig.

Das mit den Bildern der Freundin ist auch meiner Meinung nach irritierend. Es ist aber auf jeden Fall nicht verboten. Wollen Sie das jetzt gerichtlich untersagen lassen? Zumindest in der Theorie ist das wohl denkbar, allerdings müssen Sie dafür eine Gefährdung des Kindes nachweisen. Mit wie viel Elan das Familiengericht an sowas rangeht, kann ich nicht wissen. Ich kann nur mutmaßen, dass die in ihren eigenen Augen dringendere Probleme haben, gerade was das Kindschaftsrecht angeht.
Sie wareb mit dem Mann nicht verheiratet und es war absehbar, dass er irgendwann eine neue Frau findet. Ebenso ist das ja auch Ihnen erlaubt. Auch meinem Geschmack nach sollten sich neue Partner weitgehend von den fremden Kindern fernhalten. Das ist aber nur meine persönliche Meinung, die man niemandem aufzwingen kann. Da es auch kein so lautendes Gesetz gibt, kann da auch das Familienrecht nicht wirklich helfen.

Einen Anwalt brauchen Sie meiner Meimung nach jetzt nicht. Was haben Sie denn vor? Gegenwärtig warten Sie doch ab, was der Vater unternimmt. Vermutlich passiert das mit dem von wirdwerden erwähnte Umgangsantrag, vermutlich erfolgreich. Sobald Sie da ein Schreiben vom Geeicht bekommen, dass Ihnen nicht gefällt, dann brauchen Sie den Anwalt.

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