vaterschaft Anfechtung trotz bestehender Ehe

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hallo1999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
vaterschaft Anfechtung trotz bestehender Ehe

Hallo.
Ich bin derzeit schwanger und verheiratet.
Der biologische Vater ist leider nicht mein mann , aber mein Mann nimmt dieses Kind als sein eigenes an.

Jetzt droht er ihr mit Anwälten und will Umgang zu dem Kind und er droht mir mit kindeswohlgefährdung.
Er will trotz allen seine Rechte als Vater haben.
Worauf muss ich mich jetzt gefasst machen ?
Ich habe Angst dass er mich und meine Familie verklagt und Umgang etc erwirken kann.
Mein Mann steht dazu dass er dieses Kind als sein eigenes annimmt .

Liebe Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38304x hilfreich)

Zitat (von Hallo1999):
Worauf muss ich mich jetzt gefasst machen ?

Auf Probleme.



Zitat (von Hallo1999):
Er will trotz allen seine Rechte als Vater haben.

Seine Vaterschaft steht schon behördlich fest?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hallo1999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Seine Vaterschaft steht schon behördlich fest?



Nein mein ehemann ist ja automatisch der Vater.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 993x hilfreich)

Stimmt, in einer Ehe gilt als erstes immer der Ehemann als Vater.

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 00:19

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hallo1999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Stimmt, in einer Ehe gilt als erstes immer der Ehemann als Vater.


Weißt du was der leibliche Vater machen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38304x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Stimmt, in einer Ehe gilt als erstes immer der Ehemann als Vater.

Ja, und wenn der leibliche Vater durchsetzen will, dass seine Vaterschaft anerkannt wird, kann er das notfalls auc über das Gericht versuchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Hallo1999):
Er selber tut unserer Familie nicht gut da er nur Stress und unruhe in die Familie einbringt.
Er will trotz allen seine Rechte als Vater haben


Das hättest du dir mal besser überlegt, bevor du dich von einem anderen als deinem Ehemann schwängern lässt.

Wenn er der biologische Vater ist, hat er das Recht auf Umgang mit seinem Kind - sowie übrigens auch das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater hat.

Ich wüsste ja gerne, wie du das sehen würdest, wenn du dieser Mann wärst und man dir dein Kind vorenthalten wollte und so täte, als würdest du gar nicht existieren.

Es ist oft hilfreich, sich einfach mal auf den Stuhl seines Gegenübers zu setzen und die Situation von seiner Seite aus zu betrachten...



-- Editiert von User am 15. Januar 2023 08:23

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
lyra82
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 23x hilfreich)

@Nana:
Schon, wenn alle vernünftig miteinander reden und umgehen würden.
Hier sieht es aber nach Streit aus.

Evtl. sollte man eine Mediation versuchen?
Dass sich also alle bei einer neutralen Stelle treffen? Familienberatung?
Dem Vater muss klar sein, dass er mit Streit nichts erreicht.
Geht es ihm wirklich um das Kind, oder nur um Streit?
Wenn ersteres, würde er der Mediation zustimmen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14586 Beiträge, 8710x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wenn er der biologische Vater ist, hat er das Recht auf Umgang mit seinem Kind - sowie übrigens auch das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater hat.

§1600 Abs. 2 wird doch dem Anliegen der Mutter gerecht.
D.h. der biologische Vater kann in diesem Fall keine Rechte erfolgreich geltend machen.
Dieser Paragraph ist doch genau dafür da, dass Außenstehende keine bestehende Familie kaputt machen können.
Stress wird es natürlich trotzdem verursachen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36343 Beiträge, 13536x hilfreich)

Ganz so einfach ist das nicht. Wenn die Fragestellerin verheiratet ist, dann gilt das Kind als ehelich, hat einen juristischen Vater. Der biologische Vater ist ein Außenstehender. In diesen Fällen kann es sein, dass eine sozial-familiäre Beziehung, nämlich die der unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Ehe, Vorrang hat und dem biologischem Vater insoweit sein Recht auf Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft genommen wird.

Ich tu mich schwer mit diesen Entscheidungen, weil man ja nicht nur dem Vater sein Recht nimmt, der und die Mutter haben diesen Schlamassel ja schließlich zu vertreten, sondern, weil man auch ganz gewaltig in die Rechte des Kindes eingreift. Aber, es ist eine Einzelfallentscheidung, man kann da letztlich nicht voraussehen, wie die Wertung eines Gerichts aussieht. Nachvollziehbar ist der Ausschluss des biologischen Vaters, wenn er über einen längeren Zeitraum die Chance, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen, nicht genutzt hat. Aber ihm von vornherein diese Chance nehmen, da habe ich so meine Bedenken.

Man kann in diesen Fällen nur dringend empfehlen, sich zu einigen. Und was ist denn so furchtbar daran, wenn das Kind zwei Väter hat? Einen, bei dem es wohnt, und einen, mit dem es Umgang hat?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 993x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 18:59

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 1111x hilfreich)

Zitat:
Der biologische Vater droht nun das familienglück zu zerstören. Er kam damit nicht klar dass ich ihn verlassen habe.
Für mich sieht das etwas anders aus.

Zitat:
Für die Kinder wäre es nicht gut
Für die bisherigen Kinder ist die Sitution wohl wirklich nicht ideal. Das haben aber allein Sie zu verantworten. Wer auch sonst? Übrigens bleibt für die bisherigen Kinder nun natürlich auch deutlich weniger Geld übrig und das Erbe Ihres Vaters werden Sie sich in der Zukunft dann mit einem Kind teilen müssen, das gar nicht so richtig das ihres Vaters ist.

Zitat:
zudem werden wir auch durch eine Familienhelferin unterstützt
Ein Hinweis darauf, dass es da noch ganz andere Probleme in der Familie gibt, für die dieser Mann schonmal gar nichts kann.

Zitat:
Mein Mann steht dazu dass er dieses Kind als sein eigenes annimmt .
Das lassen Sie sich besser schriftlich geben, um späteren Vaterschaftsanfechtungen durch den Ehemann (u.U. auch erst in 20 Jahren) vorzubeugen.

Zitat:
Jetzt droht er ihr mit Anwälten und will Umgang zu dem Kind
Sein gutes Recht. Genau wie es das gute Recht des Kindes ist, seinen Vater zu kennen. Wollen Sie dem Kind diesen etwa vorenthalten?

Zitat:
Ich habe Angst dass er mich und meine Familie verklagt und Umgang etc erwirken kann.
Tja.

Zitat:
Worauf muss ich mich jetzt gefasst machen ?
Darauf, dass der echte Vater Umgang mit dem Kind haben wird, diesen notfalls gerichtlich erzwingt und damit für immer eine Rolle in Ihrer Familie spielen wird. Dafür muss der Vater die falsche Vaterschaft des Ehemannes überhaupt nicht anfechten. Siehe § 1686a BGB. Das hat für den echten Vater einen gewissen Vorteil: Sie erhalten nämlich keinen Unterhalt von ihm (das Kind bis auf Weiteres aber auch nicht).

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