verzicht auf trennungsunterhalt eigene Kündigung

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
kitkat123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
verzicht auf trennungsunterhalt eigene Kündigung

Hallo,

ich bin (30) von meine Frau(29) seit ende Juli getrennt und wir haben keine kinder.
Sie ist arbeitslos und Ich muß seit dezember 3/7 tennungsunterhalt bezahalen (ca 1200-).
Sie bemuhte sich nicht und ich ertrage dieser situation nicht mehr.
Ich überlege zurzeit ein pause zu machen und von mein arbeit zu kündigen(3 monaten ALG1 sperre) bis die scheidung.
kann sein dass sie verklagt mich wegen unterhalt in dieser zeit ?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Kitkat,

quote:
kann sein dass sie verklagt mich wegen unterhalt in dieser zeit ?


Natürlich kann das sein.
Spätestens, wenn die ALG2 beantragt, werden die auf dich zukommen.

quote:
Sie bemuhte sich nicht und ich ertrage dieser situation nicht mehr.


Im Trennungsjahr muss sie nicht.

quote:
Ich überlege zurzeit ein pause zu machen und von mein arbeit zu kündigen(3 monaten ALG1 sperre) bis die scheidung.


Wirst du so behandelt, als hättest du Einkommen...

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thunder05
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Mutwillige eigene Kündigungen werden immer so behandelt als wenn du Einkommen hast.
Nach dem Trennungsjahr würde ich erst mal weitersehen das du keinen Unterhalt mehr zahlen mußt.

Mach ihr den Vorschlag du übernimmst die Steuern, wenn sie den Unterhalt als Einkommen beim FA angibt, dafür unterschreibt sie dir eine Unterhaltsbescheinigung für das Finanzamt, wo du den Ehegattenunterhalt dann komplett absetzen kannst.

-- Editiert am 04.03.2009 11:46

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