voller Unterhalt beim Wechselmodell

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
KornblumeXX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
voller Unterhalt beim Wechselmodell

Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Ohne die gesamte Situation zu erklären probiere ich die Frage möglichst ohne Umwege zu stellen.

Ich strebe das pariätätische Wechselmodell an. Da sich meine Ex-Partnerin für eine neue Ausbildung entschieden hatte ist unser Einkommensverhältnis ca. 1:4. Jetzt habe ich Post von der Anwältin bekommen mit dem Hinweis, dass ich durch dieses Verhältnis auch den vollen Unterhalt zahlen muss.

Hat jemand mit dieser Problemstellung Erfahrung sammeln müssen? Ein Onlinerechner für den Unterhalt beim Wechselmodell gibt mir etwas anderes aus.

Danke schon mal für eure Antworten. Wenn weitere Details benötigt werden dann fragt mich bitte einfach.

VG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo KornblumeXX,

alles was du über 1080€ Selbstbehalt als EK hast, könnte für den Unterhalt herangezogen werden.

Wenn die EX weniger als der SB ( 1080€) verdient, wirst du den Unterhalt alleine zahlen müssen,

edy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KornblumeXX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

dies dann auch in voller Höhe? Sie hat jetzt kurzfristig noch auf eine 30-Stunde Woche gewechselt. Sie hat ohne dreimal Kindergelg ca. 660 €

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo,

wenn sie unter SB verdient musst du vollen Unterhalt zahlen.

KG ist nicht ihr EK, sondern EK der KInder.

edy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41142 Beiträge, 14492x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Das Kindergeld ist kein Einkommen der Kinder, sondern letztlich eine steuerliche Entlastung für die Eltern, mal grob vereinfacht gesagt. Deshalb wird z.B. bei ALG II ja auch das Kindergeld voll in die Berechnung mit einbezogen, weil diese Bevölkerungsgruppe ja keine Steuern zahlt.

Ich gehe mal davon aus, dass das klassische 14-Tage Modell angepeilt wird, also Kind 14 Tage bei der Mutter, 14 Tage beim Vater. Beim Wechselmodell ist es ja so, dass beide Elternteile "kreuzweise" Unterhalt zahlen, also jeder für die Zeit, in welcher das Kind nicht bei ihm lebt. Für unser Modell heisst das dann, dass der Vater für die Zeit Unterhalt an die Mutter zahlt, in der das Kind bei ihr lebt, also für 14 Tage. Allerdings bekommt der Vater keinen Unterhalt für die Zeit, die das Kind bei ihm lebt, einfach weil die Mutter nicht zahlen kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KornblumeXX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

naja wo ich mir eben nicht sicher bin ist ob es eine spezielle Form ist. Beim Wechselmodell kommt ja eine bestimmte Formel zum Einsatz. Laut dieser muss ich dann auch einen bestimmten Betrag zahlen. Die Frage ist jetzt aber ob dies ein so spezieller Fall durch das 1:4 Verhältnis ist, dass dann eben doch komplett gezahlt werden muss.

Ich habe auch mitbekommen, dass ich den Krippenbeitrag hälftig zahlen muss. Auf welche Kosten muss ich mich denn noch so in zukunft einstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41142 Beiträge, 14492x hilfreich)

Die Formel ergibt sich aus der Anzahl der Tage, die das Kind bei Dir bzw. bei der Mutter lebt. Du zahlst also den vollen Betrag für die Zeit, die das Kind bei der Mutter lebt, wirst aber bei den Einkommensverhältnissen nichts erhalten für die Zeit, die das Kind bei Dir lebt.

Du wirst Dich auf die Kosten einstellen müssen, die entstehen. Die kennen wir hier nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KornblumeXX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist mit der Bemerkung, dass wenn trotz Unterhalt noch und dem Selbstbehalt ist? Ist diese Aussage dann nicht korrekt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41142 Beiträge, 14492x hilfreich)

Was meinst Du mit "Unterhalt noch und dem Selbstbehalt?"

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KornblumeXX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Upss... Ich meinte, dass meine EX trotz voller Unterhaltszahlung noch unter dem SB ist. Oder ist das komplett ihr Problem und der Unterhalt berechnet sich ganz normal?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo Kornblume,

??????

wenn die Mutter durch eigenes Einkommen weniger als 1080€ EK hat, zahlst du alleine.

d.h. wenn den Kindern z.B. 700 € Unterhalt zustehen würden, dann zahlst du 350€ an die Mutter.

Die Mutter zahlt an dich = 0€

edy

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KornblumeXX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Ihre Anwältin gab mir zu bedenken, dass ich in diesem Fall selbst bei Wechselmodell den vollen Unterhalt zahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo Kornblume,

den vollen Unterhalt zahlst du m.E. auch bei meinem Beispiel.

Das Kind hat einen Bedarf, den deckst du mit der hälftigen Zahlung an die Mutter, und du übernimmst wenn das Kind bei dir ist,

zusätzlich zur Erziehung/Betreuung auch noch die anfallenden Kosten für das Kind.

edy

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41142 Beiträge, 14492x hilfreich)

@ Kornblume: das glaube ich eher nicht, es sei denn, wir haben kein echtes Wechselmodell.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.290 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen