volljährige tochter will unterhalt nach scheidung

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.06.2009 19:20:50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
volljährige tochter will unterhalt nach scheidung

hallo.

ich habe mich von meiner frau scheiden lassen.
wir haben eine gemeinsame Tochter, sie ist 19.
Ich habe eine andere Frau geheiratet, und nun möchte meine volljährige Tochter, die bei meiner Exfrau lebt, Unterhalt von mir.

könnte mir vllt jemand den Inhalt des ARB §5 wiedergeben?

Mit freundlichstem Gruß
John

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Vielleicht kannst du erst mal mitteilen, was deine Tochter so macht, um zu sehen, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Außerdem ist ihre Mutter mit barunterhaltspflichtig.
Sind noch weitere Kinder vorhanden?

gruß azrael










-- Editiert am 15.06.2009 20:08

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#2
 Von 
guest-12316.06.2009 19:20:50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

meine Tochter geht auf eine Privatschule, und sie ist unsere einzigste Tochter.

Könnte mir vielleicht jemand den Inhalt des ARB § 5 mitteilen, denn in einem anwaltsschreiben steht, das ich dort bei fragen nachlesen soll

danke erstmal für die antwort ;)

mfg John

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

was ist ARB §5 ? Im Deutschen Recht fällt mir dazu nichts ein und Googel verrät mir dazu auch nichts.

LG Nero

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi John,

vielleicht fragst du einfach mal beim Anwalt nach...

Außerdem sind bei volljährigen Kindern beide Eltern barunterhaltspflichtig. Und die Kinder haben nur einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in einer allgemeinen schulischen oder in einer beruflichen Erstausbildung befinden. Dein Selbstbehalt liegt bei 900 €, wenn sie in einer allgemeinen schulischen Ausbildung ist und bei 1000 € (oder 1100 musst mal in der Düsseldorfer Tabelle bzw. den Leitlinien nachschauen), wenn sie in einer Berufsausbildung ist. Zudem ist das Einkommen der Tochter (z. B. Kindergeld, Bafög...) auf den Bedarf anzurechnen.

Es lohnt sich also, etwas genauer hinzuschauen.

Wieso läuft das über einen Anwalt? Habt ihr keinen Kontakt?? Willst du nicht versuchen, dich so mit ihr zu verständigen und zu einigen??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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