volljährigen Unterhalt

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mikel1204
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
volljährigen Unterhalt

Hallo zusammen,

Situation:
ich bin gschieden und seit 4 Jahren wieder verheiratet. Jetzige Ehefrau nicht berufstätig. Habe aus dieser Ehe einen 15jährigen Stiefsohn, sowie einen 2jährigen Sohn mit zu versorgen.
Aus erster Ehe habe ich 2 Töchter im Alter von 18 und 20 Jahren, die 20jährige studiert im 2. Semester Medizin und bekommt 204 Euro Bafög (wohnt mit Freund zusammen)und die 18jährige Tochter studiert ab Herbst sozial Pädagogin, derzeit absolviert sie ein soziales Jahr. (wohnt ebenfalls nicht mehr zu Hause). Bafög Antrag wurde gestellt.
Ich Verdiene ca. 2350 Euro Netto, meine geschiedene Ehefrau auch wieder verheiratet verdient ca. 1650Euro Netto.

Hier meine Fragen:
Wieviel Volljährigen Unterhalt muß ich ca. zahlen?
Derzeit überweise ich 165 Euro volljährigen Unterhalt pro Kind.

Ein paar Anhaltspunkte wären sehr hilfreich für mich.

Danke
Mike

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Ein paar Anhaltspunkte will ich dir geben:

du bist für insgesamt 4 Personen unterhaltspflichtig, deinen 2jährigen Sohn, deine Ehefrau und deine beiden volljährigen Töchter.

Die studierende 20jährige Tochter ist nicht mehr privilegiert, da sie sich nicht in der allgemeinen Schulausbildung befindet und auch nicht mehr zu Hause wohnt. Spätestens ab Herbst ist deshalb auch die 18jährige Tochter nicht mehr privilegiert.

Bei auswärtiger Unterbringung steht der 20jährigen Tochter ein Bedarf von 640 EUR zu. Davon ist das Kindergeld (154 EUR) abzuziehen, das an sie von der Mutter, auszuzahlen ist, sowie das Bafög (204 EUR). Es verbleibt ein Anspruch von 282 EUR.

Weil die 18jährige Tochter zu Hause lebt, bemisst sich ihr Anspruch nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern. Das müsste man also genau berechnen. Wenn dann beispielsweise nach der 5. Stufe zu zahlen wäre, dann hätte das Mädchen einen Anspruch von 424 EUR. Abzüglich Kindergeld verbliebe dann ein Anspruch von 270 EUR. Wenn Bafög bezogen würde, wäre das natürlich ebenfalls anzurechnen.

Der Anspruch der beiden Mädchen ist dann quotiert nach dem Einkommen von Mutter und Vater zu tragen. Wie hoch die dich betreffende Quote dann letztendlich ausfällt, hängt von vielen Dingen ab, z.B. welche berufsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden, wie hoch der anzurechnende Unterhalt für deinen kleinen Sohn und deine Ehefrau ausfällt etc. etc. Außerdem wäre noch zu prüfen, ob der Selbstbehalt in Höhe von 1.000 EUR bei deiner Frau bzw. bei dir nicht unterschritten wird.

Ich hoffe, dass du nun wenigstens eine Vorstellung davon hast, wie die Berechnung aussieht. Für eine genaue Berechnung solltest du vielleicht dann doch besser einen Anwalt konsultieren.





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#2
 Von 
Mikel1204
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführlichen Ausführungen. Mit diesen Ausführungen kann man was anfangen!

0x Hilfreiche Antwort

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